Da die Meisten von uns ihr langes Wochenende woanders verbringen, findet die Anlaufstelle im Mai erst am 16.5. statt. Für dringende Fälle sind wir aber auch per Telefon und Email erreichbar.
Category Archives: Allgemein
Vortag und Diskussion: §129b-Verfahren und Repression gegen Kurd_innen in Deutschland
Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2010 finden in Deutschland auch gegen politische kurdische Aktivist_innen Ermittlungen nach §129b (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) statt. Im Prozess gegen Ali Ishan K. kam es bereits vor dem OLG Hamburg zu einer ersten Verurteilung zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft. Gegen diese Verurteilung hat die Verteidigung Revision eingelegt. Zu der Tatsache, dass der §129b der einzige Strafrechtsparagraph ist, bei dem eine politische Genehmigung durch das Bundesjustizministerium vor Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaften erforderlich ist, äußert sich Ali Ishan K.s Verteidigerin Cornelia Ganten-Lange: „Das Vorgehen im Zusammenhang mit dem §129b ist verfassungsrechtlich bedenklich. Die Gewaltenteilung wird aufgehoben. Es wird dem Justizministerium – also der Exekutive – überlassen zu entscheiden, ob eine ausländische Vereinigung terroristisch ist oder legitimen Widerstand gegen eine Diktatur leistet oder als legitime Befreiungsbewegung gelten darf. Diese Entscheidung ist dann von geostrategischen Interessenlagen abhängig.“
Kennzeichnend für alle laufenden Verfahren nach § 129b gegen kurdische Aktivist_innen ist, das die historischen und politischen Hintergründe in Kurdistan konsequent ausgeblendet werden. Ziel der Veranstaltung ist es daher, die internationalen Zusammenhänge darzustellen, die ausschlaggebend für die Repression gegen Kurd_innen in Deutschland sind.
18. März 2013 19 Uhr Lasallestrasse 50 Erfurt
Eine Veranstaltung der RH Erfurt, Kulturverein Mesopotamien, Azadi e.V. und Solid Thüringen. Diese Veranstaltung wird finanziert vom Freistaat Thüringen.
Polizeigewalt ist nicht nett- Solidarität mit Yev\tte
Aufruf zur Kundgebung aus Solidarität mit Yev\tte gegen gegen Polizeigewalt und Behördenwillkür am 18. Februar 2013 ab 12.30 Uhr am Amtsgericht in Erfurt
Dass die Thüringer Polizei mit Vorliebe gewaltbereite Jugendliche mit Waffen und Uniformen in ihren Dienst stellt ist nichts Neues. Auch nicht, dass diese angehalten sind, Taten und Übergriffe von rechten GewalttäterInnen zu verharmlosen oder diese zu schützen und gegen linksalternative Strukturen und Menschen ungleich härter vorzugehen. Am Deutlichsten zeigte dies wohl der Einsatz paramilitärischer Einheiten bei der Räumung des Besetzten Hauses am 16. April 2009 und der Machtdemonstration der hiesigen Provinzpolizei in den Wochen darauf. Besonders nett anzuschauen waren auch die Einsätze von Hundertschaften und Zivileinheiten zur Durchsetzung eines rechtswidrigen Alkoholverbots in der Innenstadt.
In den Monaten Mai bis August 2012 häuften sich mal wieder die polizeilichen Übergriffe in Erfurt. Um nur einige zu nennen:
Am 11. Mai der tätliche Angriff der wegen Ruhestörung anrückenden PolizistInnen auf BesucherInnen des, sich damals noch in der Trommsdorffstraße befindlichen, Veto.
Am 15. Juni der Angriff auf BesucherInnen einer Party der Offenen Arbeit unter Beifall der Nazis, die zuvor die BesucherInnen angegriffen haben.
Am 8. Juli die rassistische Kontrolle der Bundespolizei im Erfurter Bahnhof gegen den Flüchtlingsaktivist Tajmohammad Habibi, der daraufhin in Abschiebehaft genommen wurde.
Am 13. Juli die Vorgehensweise gegen BesucherInnen des Kunsthauses, die zuvor von Nazis angegriffen und verletzt wurden, die herbeigerufenen BeamtInnen aber der Meinung waren, dass es wichtiger wäre, die Personalien der Betroffenen aufzunehmen, als die geflüchteten TäterInnen zu verfolgen.
Am 22. Juli der freundschaftliche Umgang von PolizistInnen mit Nazis, die zuvor StudentInnen auf dem Erfurter Anger angegriffen hatten.
Am 26. Juli die Erstürmung einer Privatparty und massive Verletzung und Beleidigung der BesucherInnen.
Am 28. Juli ein Pfeffersprayeinsatz wegen Ruhestörung gegen BesucherInnen der LAGUNE in der W.-Uhlworm-Straße.
Am 6. August das passive Verhalten und die widerwillige Anzeigenaufnahme durch die Polizei gegen Nazis, die zuvor den Stand einer Gegendemonstration angegriffen und einem Moderator das T-Shirt zerrissen hatten.
Ende August die Überwachung des Break-Isolation-FlüchtlingsCamps.
Ebenfalls in diesen Zeitraum fallend und beispielhaft für das Verhalten von Polizei, wenn es um die Unterstützung menschenverachtender Scheiße und Behinderung antifaschistischen Protests geht, ist die Lesung eines Thilo Sarrazin am 9. Mai in der Alten Oper. Anstatt gegen die Verbreitung rassistischer und sozialchauvinistischer Hetze vorzugehen, gerieten auch nicht etwa die BesucherInnen der braunen Hetzkampagne in den Fokus der Polizei, sondern die TeilnehmerInnen der Gegenkundgebung, welche mit völlig überzogenen und unrechtmäßigen Vorkontrollen eingeschüchtert und daran gehindert werden sollten, ihren Unmut zu äußern. Dabei ging es nicht nur um die rechtswidrige Datenerfassung der Protestierenden, es sollte auch in den Sachen herumgeschnüffelt werden.
Eine, die diesen polizeilichen Unfug nicht über sich ergehen lassen wollte und sich weigerte, ihre Tasche durchsuchen zu lassen, war Yve\tte. Auch sie wurde von den PoizeibeamtInnen dazu aufgefordert, sich kontrollieren und von diesen in ihrer Tasche rumwühlen zu lassen. Die BeamtInnen rechtfertigten ihr Vorgehen mit dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz, das aber bei Versammlungen keinerlei Bedeutung hat. Wir gehen davon aus, dass hier, wie dies auch schon häufiger der Fall war, Personenkontrollen ohne Rechtsgrundlage und aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes durchgezogen und Macht demonstriert werden sollte. Und um es auf die Spitze zu treiben, wurde dieser Machtanspruch dann auch von drei männlichen Beamten mit körperlicher Gewalt durchgesetzt. Dabei erlitt die Betroffene Verletzungen.
Doch anstatt gegen die rechtswidrig handelnden BeamtInnen zu ermitteln, wurde das Verfahren wegen Körperverletzung im Amt von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Viel wichtiger scheint es den Behörden hingegen, den absurden Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und die Verhängung eines Strafbefehls durchzusetzen. Dazu wurde nun die Hauptverhandlung beim Amtsgericht angesetzt.
Da wir, als UnterstützerInnen-Gruppe der Betroffenen, mit diesem Vorgehen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht nicht einverstanden sind, werden wir dagegen protestieren und rufen euch dazu auf, uns in diesem Protest zu unterstützen.
Das könnt ihr tun, indem ihr am 18. Februar 2013 ab 12.30 Uhr zum Amtsgericht in Erfurt kommt. Dort wird es eine Kundgebung gegen Polizeigewalt und Behördenwillkür geben. Der Prozess ist öffentlich und beginnt 14 Uhr. Und im Gerichtssaal ist es wärmer als draußen.
Betroffen ist Eine – Gemeint sind Alle
Polizeigewalt ist nicht nett- Solidarität mit Yev\tte
Aufruf zur Kundgebung aus Solidarität mit Yev\tte gegen gegen Polizeigewalt und Behördenwillkür am 18. Februar 2013 ab 12.30 Uhr am Amtsgericht in Erfurt
Dass die Thüringer Polizei mit Vorliebe gewaltbereite Jugendliche mit Waffen und Uniformen in ihren Dienst stellt ist nichts Neues. Auch nicht, dass diese angehalten sind, Taten und Übergriffe von rechten GewalttäterInnen zu verharmlosen oder diese zu schützen und gegen linksalternative Strukturen und Menschen ungleich härter vorzugehen. Am Deutlichsten zeigte dies wohl der Einsatz paramilitärischer Einheiten bei der Räumung des Besetzten Hauses am 16. April 2009 und der Machtdemonstration der hiesigen Provinzpolizei in den Wochen darauf. Besonders nett anzuschauen waren auch die Einsätze von Hundertschaften und Zivileinheiten zur Durchsetzung eines rechtswidrigen Alkoholverbots in der Innenstadt.
In den Monaten Mai bis August 2012 häuften sich mal wieder die polizeilichen Übergriffe in Erfurt. Um nur einige zu nennen:
Am 11. Mai der tätliche Angriff der wegen Ruhestörung anrückenden PolizistInnen auf BesucherInnen des, sich damals noch in der Trommsdorffstraße befindlichen, Veto.
Am 15. Juni der Angriff auf BesucherInnen einer Party der Offenen Arbeit unter Beifall der Nazis, die zuvor die BesucherInnen angegriffen haben.
Am 8. Juli die rassistische Kontrolle der Bundespolizei im Erfurter Bahnhof gegen den Flüchtlingsaktivist Tajmohammad Habibi, der daraufhin in Abschiebehaft genommen wurde.
Am 13. Juli die Vorgehensweise gegen BesucherInnen des Kunsthauses, die zuvor von Nazis angegriffen und verletzt wurden, die herbeigerufenen BeamtInnen aber der Meinung waren, dass es wichtiger wäre, die Personalien der Betroffenen aufzunehmen, als die geflüchteten TäterInnen zu verfolgen.
Am 22. Juli der freundschaftliche Umgang von PolizistInnen mit Nazis, die zuvor StudentInnen auf dem Erfurter Anger angegriffen hatten.
Am 26. Juli die Erstürmung einer Privatparty und massive Verletzung und Beleidigung der BesucherInnen.
Am 28. Juli ein Pfeffersprayeinsatz wegen Ruhestörung gegen BesucherInnen der LAGUNE in der W.-Uhlworm-Straße.
Am 6. August das passive Verhalten und die widerwillige Anzeigenaufnahme durch die Polizei gegen Nazis, die zuvor den Stand einer Gegendemonstration angegriffen und einem Moderator das T-Shirt zerrissen hatten.
Ende August die Überwachung des Break-Isolation-FlüchtlingsCamps.
Ebenfalls in diesen Zeitraum fallend und beispielhaft für das Verhalten von Polizei, wenn es um die Unterstützung menschenverachtender Scheiße und Behinderung antifaschistischen Protests geht, ist die Lesung eines Thilo Sarrazin am 9. Mai in der Alten Oper. Anstatt gegen die Verbreitung rassistischer und sozialchauvinistischer Hetze vorzugehen, gerieten auch nicht etwa die BesucherInnen der braunen Hetzkampagne in den Fokus der Polizei, sondern die TeilnehmerInnen der Gegenkundgebung, welche mit völlig überzogenen und unrechtmäßigen Vorkontrollen eingeschüchtert und daran gehindert werden sollten, ihren Unmut zu äußern. Dabei ging es nicht nur um die rechtswidrige Datenerfassung der Protestierenden, es sollte auch in den Sachen herumgeschnüffelt werden.
Eine, die diesen polizeilichen Unfug nicht über sich ergehen lassen wollte und sich weigerte, ihre Tasche durchsuchen zu lassen, war Yve\tte. Auch sie wurde von den PoizeibeamtInnen dazu aufgefordert, sich kontrollieren und von diesen in ihrer Tasche rumwühlen zu lassen. Die BeamtInnen rechtfertigten ihr Vorgehen mit dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz, das aber bei Versammlungen keinerlei Bedeutung hat. Wir gehen davon aus, dass hier, wie dies auch schon häufiger der Fall war, Personenkontrollen ohne Rechtsgrundlage und aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes durchgezogen und Macht demonstriert werden sollte. Und um es auf die Spitze zu treiben, wurde dieser Machtanspruch dann auch von drei männlichen Beamten mit körperlicher Gewalt durchgesetzt. Dabei erlitt die Betroffene Verletzungen.
Doch anstatt gegen die rechtswidrig handelnden BeamtInnen zu ermitteln, wurde das Verfahren wegen Körperverletzung im Amt von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Viel wichtiger scheint es den Behörden hingegen, den absurden Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und die Verhängung eines Strafbefehls durchzusetzen. Dazu wurde nun die Hauptverhandlung beim Amtsgericht angesetzt.
Da wir, als UnterstützerInnen-Gruppe der Betroffenen, mit diesem Vorgehen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht nicht einverstanden sind, werden wir dagegen protestieren und rufen euch dazu auf, uns in diesem Protest zu unterstützen.
Das könnt ihr tun, indem ihr am 18. Februar 2013 ab 12.30 Uhr zum Amtsgericht in Erfurt kommt. Dort wird es eine Kundgebung gegen Polizeigewalt und Behördenwillkür geben. Der Prozess ist öffentlich und beginnt 14 Uhr. Und im Gerichtssaal ist es wärmer als draußen.
Betroffen ist Eine – Gemeint sind Alle
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PMs der OG Frankfurt und Blockupy zu den Hausdurchsuchungen
Pressemitteilung der Roten Hilfe Frankfurt am Main vom 06.02.2013
Bundesweite Hausdurchsuchungen: Angriff auf linken Journalismus
Am frühen Morgen des heutigen 6. Februar durchsuchte der Frankfurter
Staatsschutz in Frankfurt am Main, Berlin, Freiburg, Brandenburg und
Nordrhein-Westfalen die Wohnungen von mindestens sieben FotografInnen.
Offensichtlich war die Polizei auf der Suche nach Fotos von der
antikapitalistischen Demonstration vom 31. März 2012 in Frankfurt. Bei
der Demonstration mit 6000 TeilnehmerInnen wurde unter anderem die
Europäische Zentralbank als Akteurin der europäischen Krisenpolitik
angegriffen. Im Verlauf der Demonstration kam es zu Auseinandersetzungen
mit der Polizei, die verhinderte, dass
die Demonstration ihr eigentliches Ziel, den Neubau der EZB, erreichen
konnte. Am Rande soll ein Polizist mit Pfefferspray besprüht und
getreten worden sein. Die Polizei bauschte das zunächst zu
einem „versuchten Totschlag“ auf und nimmt ihre verzerrte Wahrnehmung
nun zum Anlass, die Pressefreiheit auszuhebeln.
Nachdem Polizei und Staatsanwaltschaft mit ihrem Versuch gescheitert
sind, linke AktivistInnen unter Druck zu setzen und mit Strafgeldern zu
Aussagen zu zwingen, gehen sie nun noch einen Schritt weiter: Bei den
Durchsuchungen wurden Computer, Laptops, Kameras, Handys und andere
Datenträger beschlagnahmt. Damit hat die Polizei den JournalistInnen
nicht nur ihre Arbeitsmittel entzogen, sondern im Endeffekt rechtlich
geschützte Redaktionsräume durchsucht.
„Die Frankfurter Polizei möchte offenbar nach der Einschränkung des
Grundrechts auf Versammlungsfreiheit bei Blockupy nun auch das nächste
Prinzip der Demokratie, die Pressefreiheit, angreifen“, so die
Sprecherin der Frankfurter Roten Hilfe, Jona Fritz.
Mit ihrer völlig unsinnigen „Gefahreneinschätzung“ vor den
Blockupy-Aktionstagen 2012 haben Polizei und Stadtverwaltung damals ihr
völlig überzogenes Polizei-Aufgebot gerechtfertigt. Vor den
anstehenden Krisenprotesten 2013 scheint zumindest der Frankfurter
Staatsschutz eine ähnliche Eskalationsstrategie zu verfolgen.
**********
Pressemitteilung
Blockupy Frankfurt
6. Februar 2013
* Bundesweite Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen bei Fotojournalisten
* Blockupy verurteilt Grundrechtsverletzung als Einschüchterungsversuch
Am frühen Morgen des heutigen Mittwoch haben Beamte mindestens zehn
Wohn- und Arbeitsräume von Fotojournalisten in Berlin, Brandenburg,
Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg zeitgleich durchsucht.
Dabei beschlagnahmten sie zahlreiche Computer und Speichermedien sowie
Fotoausrüstung, in Freiburg wurden auch ein Mobiltelefon und Drucksachen
beschlagnahmt. Laut Durchsuchungsbeschluss werden die Fotojournalisten
nicht selbst einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt. Vielmehr hofft
die Frankfurter Staatsanwaltschaft, Beweise für unterstellte Straftaten
von Teilnehmern einer Demonstration am 31. März 2012 in Frankfurt zu finden.
„Das ist ein Angriff auf die Pressefreiheit und auf demokratische
Grundrechte insgesamt. Mit dieser Aktion wollen sich Polizei und
Staatsanwaltschaft offenbar selbst einen Blankoscheck für Rechtsbruch
und Schikane ausstellen. In Zukunft muss schon mit einer
Hausdurchsuchung rechnen, wer beruflich über soziale Proteste
berichtet“, sagte Martin Sommer vom Bündnis Blockupy Frankfurt.
„Flächendeckende Hausdurchsuchungen bei Unverdächtigen sind an sich
schon ein Skandal. Bedeutende Grundrechte einer demokratischen
Gesellschaft werden mit Füßen getreten. Dass nun auch Journalisten
eingeschüchtert und in ihrer Arbeit behindert werden, setzt dem die
Krone auf.“
Besondere Brisanz gewinnt die heutige Polizeiaktion aus Sicht des
Blockupy-Bündnisses vor dem Hintergrund der Verbotsorgie während der
Blockupy-Aktionstage vom 16. bis 19. Mai 2012 in Frankfurt am Main.
Roland Süß vom Blockupy-Bündnis: „Mit den Razzien heute setzen Polizei
und Staatsanwaltschaft eine beispiellose Serie von
Grundrechtsverletzungen fort. Letztes Jahr war es die
Versammlungsfreiheit, wofür die Polizei nun Entschädigungen zahlen muss.
Dieses Jahr ist es die Pressefreiheit. Es ist offensichtlich, dass eine
breite Protestbewegung eingeschüchtert und kriminalisiert werden soll.
Doch wir bleiben solidarisch mit allen, die für eine sozialere
Gesellschaft streiten.“
Für den 31. Mai und 1. Juni dieses Jahres hat das Blockupy-Bündnis
erneut europäische Aktionstage in Frankfurt am Main angekündigt. Am 17.
Februar findet dazu ein weiteres bundesweites Mobilisierungstreffen in
Frankfurt statt.
+ Justiz rügt Rechtbrüche von Stadt und Polizei bei Blockupy
Während der Blockupy-Tage 2012 hatte die Stadt ein umfassendes
Versammlungsverbot erlassen, die Polizei verhängte gegen hunderte
Anreisende unrechtmäßig Stadtverbote und sperrte die Frankfurter
Innenstadt großflächig ab. Viele dieser Maßnahmen wurden nachträglich
durch Gerichte als rechtswidrig erkannt, weitere Verfahren laufen. So
hat das Amtsgericht Gießen kürzlich Protestierenden, die seinerzeit über
Stunden festgehalten und an der Ausübung ihres Demonstrationsrechts
gehindert wurden, Entschädigungszahlungen in Höhe von je 500 Euro
zugesprochen. Auch hunderte im Vorfeld der Tage ausgesprochene
Aufenthaltsverbote musste die Polizei wieder zurücknehmen; im Oktober
entschied das Frankfurter Verwaltungsgericht, dass eine Kundgebung des
„Komitees für Grundrechte und Demokratie“ nicht hätte verboten werden
dürfen.
Bei der gerichtlich genehmigten Blockupy-Abschluss-Demonstration im
Mai 2012 gingen 30.000 Menschen gegen die europaweite Verarmungspolitik
und für Versammlungsfreiheit auf der Straße.
+ Kritik an Razzien auch von Gewerkschaft und Journalistenverband
In ersten Reaktionen haben auch Gewerkschaftsvertreter und
Journalistenverbände die heutigen Durchsuchungen als grundrechtswidrig
kritisiert. „Medienvertreter sind keine Hilfspolizisten, und ihre Arbeit
einzuschränken ist falsch“, sagte Verdi-Vertreter Andreas Köhn laut
Tagesspiegel (6.2.2013). Cornelia Haß von der Deutschen Journalistinnen-
und Journalistenunion sagte: „Die durchgeführten Maßnahmen entbehren
jeder Verhältnismäßigkeit und entsprechen keinerlei rechtsstaatlichen
Standards.“ (Pressemitteilung dju)
Weitere Informationen:
* Mobilisierungstreffen Blockupy 2013:
http://www.blockupy-frankfurt.de/de/2013/einladung170213
* Artikel zu heutigen Razzien des Tagesspiegel:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/ermittlung-wegen-koerperver
letzung-bundesweite-razzia-bei-fotografen/7742288.html
* Stellungnahme der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion
(dju) in Verdi:
https://dju.verdi.de/pressemitteilungen/showNews?id=f955a9d2-7049-11e2-7307-
001ec9b05a14
Hinweis für Betroffene von Repression in Hildburghausen vom 10.12.2012
Wer infolge des 10.12.2012 in Hildburghausen im Rahmen der Antinaziproeste von Repression betroffen ist, kann sich gern bei uns melden. Es wird versucht, die Betroffenen untereinander zu vernetzen, um eine solidarische und wirksame Antirepressionsarbeit leisten zu können. Wenn ihr lediglich von jemandem gehört habt, die*der betroffen ist, weist sie*ihn bitte darauf hin!
Solidarität ist eine Waffe!
Thüringer Verfassungsschutz initiierte Jagd auf Antifaschist_innen
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Termine für die nächsten Anlaufstellen
Die nächsten Anlaufstellen der Roten Hilfe Erfurt finden am
11.10.2012
8.11.2012
13.12.2012
10.1.2013
14.2.2013
14.3.2013
wie immer im Filler (Schillerstrasse 44, Hinterhof) um 19.00 statt.
Betroffene staatlicher Repression können sich wie immer dort bei uns melden.
Anlaufstelle am 9. August fällt leider aus
Die Anlaufstelle am 9. August fällt aufgrund von Urlaub(en) aus. Bei dringenden Fällen kontaktiert bitte das U-Fall Handy (siehe Kontaktseite).
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