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Gegen Polizeiwillkür und Repression

Wir veröffentlichen einen Text einiger der Menschen, die mit einer Sitzblockade gegen die Räumung des Besetzten Hauses am 16.04.2009 protestierten, und sich nun auf juristischer Ebene gegen Polizeiwillkür wehren.

Gegen Polizeiwillkür und Repression

Warum wir uns auf juristischer Ebene gegen Polizeiwillkür wehren

Ein Teil der bei der Räumung des Besetzen Hauses auf dem ehemaligen Topf&Söhne-Gelände in Erfurt in Gewahrsam Genommenen will auf dem Rechtsweg feststellen lassen, dass das Vorgehen der Polizei zum Teil rechtswidrig war und zum Teil dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprochen hat. Dazu haben jetzt vier Personen vor dem Verwaltungsgericht Weimar eine Fortsetzungsfeststellungsklage eingereicht.
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18. März 2010

18. März 2010 - Freiheit für alle politischen GefangenZum Tag der poltischen Gefangenen gibt es wieder bundesweit vielfältige Aktivitäten. Spürbar hat aber auch die Repression angezogen, so dass seit letzem Jahr sich vermehrt Soligruppen und Antirepressionsvernetzungen gegründet haben. Über den 18.3. hinaus geht die alltägliche Antirepressionsarbeit weiter: Prozessbeobachtung, Knastbesuche, Briefe schreiben, Knastkundgebungen, Soliparties, Inforveranstaltungen usw. Gerade um den 18.3. herum ist es aber auch wichtig, auf die politischen Gefangenen aufmerksam zu machen, die seit Jahren oder gar Jahrzehnten eingeknastet sind und auf die Gefangenen, die keine Soligruppe haben oder denen Besuche von FreundInnen oder Angehörigen verwehrt werden.

Freiheit für Nurhan Erdem, Freiheit für Birgit Hogefeld, Freiheit für Marco Carmenisch, Freiheit für Leonard Peltier, Freiheit für Mumia Abu Jamal, Freiheit für Gabriel Pombo da Silva…
…und allen anderen, die noch in den Knästen sitzen!

www.18maerz.de

Gemeinsam gegen jeden Extremismus?Nicht mit uns!

Aufruf zur kollektiven Verweigerung politischen Unsinns

Das veränderte politische Klima unter der schwarz-gelben Koalition hat bereits erste Einschnitte zur Folge. So konnte man in den letzten Tagen in Dresden und Berlin sehen, was der Staat vom aktiven Engagement gegen Nazis und deren Gesinnung hält. Die Repressionen gegen Vereine und Initiative, die sich den Nazis entgegenstellen, zeigen wie der Staat auch in Zukunft mit solchem Engagement umzugehen gedenkt.
In Teilen der Öffentlichkeit zeichnet sich zwar Empörung gegen dieses Vorgehen ab. Gleichzeitig verweigern sich jedoch die Protestierenden der konsequenten Kritik des Extremismusbegriffs. Die Extremismusformel als legitimatorische Basis des Vorgehens von Politik, Staatsanwaltschaft und Polizei wird damit von den Kritiker_innen selbst reproduziert und ihre Konsequenzen werden billigend in Kauf genommen.
Hier deshalb unser Aufruf „Gemeinsam gegen jeden Extremismus? Nicht mit uns!“, in dem wir dazu auffordern sich endgültig vom Extremismusansatz zu verabschieden.

„Aufruf zur kollektiven Verweigerung politischen Unsinns – Gemeinsam gegen jeden Extremismus? Nicht mit uns!“

Gerichtsverhandlung wegen Naziüberfall auf Krämerbrücke 2008

Am Mittwoch, den 03.03.2010, findet im Amtgericht Erfurt (Rudolfstraße 46, Sitzungssaal 17), ab 09:00 Uhr eine Verhandlung zum Vorwurf des Landfriedensbruchs gegen einen der Haupttäter bei dem Überfall von Nazis auf Punks 2008 an der Krämerbrücke in Erfurt statt. Damals waren die Teilnehmenden einer Party im Anschluss an die alljährliche Schlauchboottour auf der Gera von Nazis überfallen worden (Infos: 1, 2). Da auch Betroffene des Überfalles als Zeug_innen geladen sind, bitten wir, diese durch Anwesenheit zu unterstützen. Der Prozess ist öffentlich. Kommt also vorbei und zeigt euch solidarisch!

Pressemitteilung bezüglich der Brandanschläge und den derzeitigen Ermittlungen in Weimar

Am Sonntag dem 6. Dezember wurden in der Stadtwache am Platz der Demokratie in Weimar Scheiben eingeschlagen und Silvesterknaller hinein-geworfen. In den frühen Morgenstunden des 7. Dezembers wurden dann in der Cranachstraße Brandanschläge auf 6 Autos verübt, wodurch mehrere Autos ausbrannten. In den Ermittlungen die eine Sonderkomission der Polizei mit Unterstützung auswärtiger Kräfte daraufhin aufnahm werden Methoden angewandt, die den rechtsstaatlichen Maßgaben nicht entsprechen und die klar zu verurteilen sind. Die Art und Weise der Ermittlungen erweckt den Eindruck, dass die Polizei nicht ausschließlich aufgrund von Tatverdacht ermittelt, sondern die Gunst der Stunde nutzt, um die linke und alternative Szene in Weimar zu durchleuchten und einzuschüchtern.

Weiterlesen bei der Soli-Gruppe „Weimar im Dezember

Besetztes Haus Erfurt geräumt

Räumung des Besetzten Haus Erfurt Das besetzte Haus in Erfurt gibt es nicht mehr. Eines der letzten linken, selbstverwalteten Projekte in der Region wurde geräumt. Nun zieht eine Welle der Repression durch Erfurt. Mensch kann nicht mal Brennspiritus zum Grillen oder Aufkleber in seiner Tasche haben ohne, dass die Polizei der Meinung ist alles Beschlagnahmen zu müssen. Auch werden Meschen kriminalisiert die in einer friedlichen Sitzblockade gegen die Räumung Demonstriert haben. Mit allen in Gewahrsamgenommenen wurde eine ED-Behandlung gemacht. Minderjährige wurden verhört ohne dass ein Elternteil anwesend war. Kurz um in Erfurt regiert die polizeiliche Willkür.

Aus diesem Anlass heraus rufen wir hier noch einmal dringend dazu auf Gedächtnisprotokolle anzufertigen und diese uns zur Verfügung zu stellen.
Wir müssen auch noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass mit Repressionsorganen wie Polizei und Staatsanwaltschaft oder Gericht nicht zusammenzuarbeiten ist. Macht keine Aussagen! Anna und Arthur halten das Maul! Leistet KEINE Unterschriften nirgends!(Die Polizei in Erfurt fahren derzeit die Schiene „du musst unterschreiben sonst kommst du nicht raus“. Das ist Quatsch, spätestens nach 24h seid ihr frei, ob ihr unterschreibt oder nicht.)

Am Mittwoch, den 29.04.09 und Donnerstag, den 30.04.2009 wird im RedRoXX jeweils ab 15.00 Uhr eine Person der Roten hilfe Erfurt für euch ansprechbar sein. Bitte bringt eure Gedächtnisprotokolle mit.

Hier findet ihr einen Muster“widerspruch “ gegen die ED-Behandlung die mit euch gemacht wurde.

Rote Hilfe Erfurt

Kampagne für ein neues selbstverwaltetes Zentrum: haendehoch.blogsport.de

Über die Aktionen am 27.03.2009

Am Freitagabend fand eine spontane Demonstration in Erfurt statt. Lautstark zogen die 50 TeilnehmerInnen mit Transparenten und Fahnen in Richtung Innenstadt. Dabei wurden Parolen wie „Miete verweigern, Kündigung ins Klo, Häuser besetzten sowieso“ skandiert. Anlass für die Demonstration war das am Tag zuvor in Münster, durch die Polizei, geräumte besetzte Haus in der Grevenerstraße 51-55. Mit dieser Demonstration sollte die Solidarität mit den von der Räumung Betroffenen zum Ausdruck gebracht werden. Auch wollten die DemonstrantInnen auf die weiterhin nicht geklärte Situation des besetzten Haus in Erfurt auf dem ehemaligen Topf und Söhne Geländes aufmerksam machen. Nach wenigen Metern wurden die TeilnehmerInnen von am Rande stehenden Nazis, die sichtlich betrunken waren, beschimpft und provoziert. Laut Polizeibericht sollen im weiteren Verlauf der Demonstrationen Läden geplündert und Bauabsperrungen niedergerissen worden sein. Dabei erwischte es den neuen Thor-Steinarladen „Trondheim“ in der Neuwerkstraße, der nun genügend mit Frischluft versorgt ist. Es gab im Umfeld der Spontandemonstration 17 Festnahmen, und teilweise erkennungsdienstliche Behandlungen. Die Polizei ermittelt wegen schweren Landfriedensbruchs, Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung sowie Raub. Die Spontandemo zeigt, dass in Erfurt die Auseinandersetzungen um Naziläden und das Besetzte Haus spannend bleiben.

Die Ortgruppe der Roten Hilfe Erfurt ruft alle Menschen die im Zusammenhang mit dieser Aktion staatlicher Repression unterzogen werden sollen auf sich bei uns zu melden.

Achtung Aufgepasst

Die Erfurter Polizei scheint im Moment wahllos Leute einschüchtern bzw. kriminalisieren zu wollen: Uns ist zu Ohren gekommen, dass mehrere Leute Vorladungen als Zeuginnen und Zeugen zur Polizei erhalten haben, bei Ermittlungen zu Sachbeschädigungen im Graffitibereich im Vorfeld der Demonstration am 22.11.08. Vorladungen zur Polizei kann mensch ganz grundsätzlich ignorieren. Wir möchten euch bitten dies auch unbedingt zu tun und eurer Vorladung nicht folge zu leisten. Prinzipiell ist es am besten keine Aussagen zu machen.

Menschen die wegen dieser Sache ein Vorladung erhalten haben möchten wir bitten sich bei uns zu melden um weiteres vorgehen zu koordinieren[erfurt@rote-hilfe.de]. Zum Beispiel wäre interessant woher die Polizei die Daten genommen hat, denn zu eine Kartei wie politisch links in Erfurt oder Hausbesetzer – solidarisch ist nach wie vor illegal.

Weiterhin gibt es Briefe mit Fragebögen in Verfahren zu Erschleichung von Leistungen. Offensichtlich sollen damit die Leute der Straßenbahnbarty am 16.01.09 kriminalisiert werden (eine Unterstützungsaktion für das besetzte Haus im Rahmen einer Aktionswoche). Die Polizei hatte damals Leute nach dem Verlassen der Straßenbahn (und einem Gleiswechsel) gekesselt und später die Personalien aufgenommen sowie nach Fahrscheinen gefragt. Nur muss mensch aber eine halbe Stunde nach Verlassen einer Straßenbahn keinen Fahrschein mehr haben! Das wäre ja absurd! Also, keine Panik. Ihr könnt den Fragebogen ausfüllen und erzählen, wie unsinnig diese Anschuldigung ist – lasst euch dazu am besten beraten. Ihr könnt auch nichts tun. Wenn euch doch eine Verurteilung ins Haus schneit, dann natürlich Widerspruch einlegen! Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist auch eine rechtliche Beratung (z.B. mit der Roten Hilfe) angebracht. Außerdem wäre es schön, wenn ihr eine Mail an das besetzte Haus schickt, dann gibt es die Möglichkeit euch bei den Rechtsstreitigkeiten zu unterstützen bzw. das vorgehen des Repressionsorgans öffentlich zu kritisieren.

“Alter Fritz”: Freispruch in Erfurt

Mit einem Freispruch endete am Freitag, 6. Februar, das Strafverfahren gegen eine Frau aus dem Landkreis Gotha, die wegen der Beteiligung am Überfall auf die Nazikneipe “Alter Fritz” am 23. Juni 2007 angeklagt war. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Erfurt dauerte nur eine Dreiviertelstunde. Der einzige Belastungszeuge hatte lediglich beobachtet, daß die Betroffene in der Demo mitgelaufen war; an Gewalttätigkeiten habe sie sich nicht beteiligt. Wegen des Angriffs auf den “Alten Fritz” läuft noch ein weiteres Verfahren gegen eine Frau aus Jena, wobei die Staatsanwaltschaft eine Einstellung gem. § 154 StPO ohne weiteren Prozeß anstrebt.

Den Angriff auf den “Alten Fritz” hatte der CDU-Abgeordnete Michael Panse im Sommer 2007 zum Anlaß für eine Landtagsanfrage zum “Linksextremismus” genommen. Später schaltete sich auch die Erfurter NPD ein und veröffentlichte Namen und Adressen von elf der vierzehn kurz nach dem Überfall festgenommenen Antifaschisten im Internet. Diese persönlichen Daten waren den Nazis von einem Angehörigen der Polizei oder einer anderen Behörde zugespielt worden.

Daß diese Angelegenheit jetzt einen so erfreulichen Ausgang genommen hat, liegt auch daran, daß von den vierzehn Verhafteten kein einziger eine Aussage bei der Polizei gemacht hat. An dieses Beispiel sollten alle in Zukunft denken!

Quelle: Rote Hilfe Ortsgruppe Jena

ACHTUNG! Neues zum Zahnschutz

In unseren Rundbriefen 1/08 (PDF) und 2/08 (PDF) berichteten wir von zwei Verfahren gegen Genossen, bei denen in der Nähe von Versammlungen ein Zahnschutz gefunden wurde. Nachdem im ersten Verfahren das Amtsgericht Erfurt freigesprochen hatte, hat sich die Lage inzwischen geändert. Zwar wurde der Marburger Genosse in der Berufungsverhandlung nicht verurteilt (Einstellung im Hinblick auf eine andere Verurteilung gem. § 154 StPO). Das Landgericht Erfurt erklärte jedoch, daß es einen Zahnschutz für eine Schutzwaffe nach § 27 des Versammlungsgesetzes hält.
Mit diesem Wissen um einen sicheren Erfolg erschien am 29. Januar 2009 ein Erfurter Oberstaatsanwalt als Sitzungsvertreter in der erneuten Verhandlung gegen den Weimarer Genossen. Vor die Alternative gestellt, einer Einstellung zuzustimmen und 10 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten oder sich auf ein langes Verfahren bis hin zum Oberlandesgericht einzulassen, entschied sich der Genosse für das überschaubarere Übel.

Was bedeutet das für alle Aktivisten?


Die Rechtsfrage, ob ein Zahnschutz eine “Schutzwaffe” ist, ist bislang nicht höchstrichterlich geklärt. Die Argumente dagegen sind stark und das Landgericht Cottbus hat dementsprechend entschieden. Zumindest im Landgerichtsbezirk Erfurt muß jedoch mit Strafen gerechnet werden, die erst vom Thüringer Oberlandesgericht kassiert werden können.
Wir verstehen gut, daß Betroffene Einstellungen vorziehen. Wir möchten Euch aber ermutigen, diesen Streit auszutragen, wenn Ihr selbst betroffen seid. Zumindest das Kostenrisiko können wir Euch weitgehend abnehmen (unbedingt vorher mit der Roten Hilfe Jena absprechen!)
Die uns vorliegenden Berichte deuten darauf hin, daß die Strafverfolgung wegen derartiger Demonstrationsdelikte (Mundschutz, Halstuch etc.) deutlich strenger wird. Betroffen sind vor allem Jugendliche. In dieser Lage benötigen wir geeignete Präzedenzurteile, die diese Entwicklung bremsen oder aufhalten.