Category Archives: Allgemein

[Anlaufstelle + Ratschlag] 3. und 5.11

Anlaufstelle

Unsere nächste Anlaufstelle für Betroffene von Repression findet am Donnerstag, den 3.11., von 19:00 bis 19:30 statt. Kommt in der Offenen Arbeit Erfurt vorbei, wenn ihr Fragen habt, einen Mitgliedsantrag oder Spenden abgeben wollt. Ihr findet uns im 1. OG des Hinterhauses. 🙂

Rote Hilfe beim Ratschlag

Am Samstag, den 5.11., könnt ihr uns auf dem 26. Antifaschistischen und antirassistischen Ratschlag Thüringens in Ilmenau antreffen. Wir sind dort mit einem Infostand vertreten. Infos zum Programm findet ihr unter www.ratschlag-thueringen.de.

[Aufruf] Verhandlung nach HoGeSa-Protest: 27.10., 9:30, Landgericht Erfurt

Am Donnerstag, den 27. Oktober 2016, findet die Berufungsverhandlung gegen einen Antifaschisten statt, der am 2. Mai letzten Jahres gegen den HoGeSa-Aufmarsch in Erfurt auf der Straße war. Im Januar 2016 war er vom Amtsgericht Erfurt der Nötigung schuldig gesprochen worden, woraufhin er in Berufung ging. Diese wird nun vor dem Landgericht Erfurt verhandelt.

Gegen den HoGeSa-Aufmarsch am 2. Mai 2015 hatten „no way – Naziaufmärsche in Erfurt verhindern“ und „Es geht auch ganz anders“ aufgerufen. Die Verfolgung und Kriminalisierung des antifaschistischen Protestes geht weiter. Begleitet den betroffenen Antifaschisten solidarisch, beobachtet den Prozess!

Treffen ab 9:00 vorm Landgericht Erfurt (Domplatz 37),
Prozessbeginn 9:30 im Sitzungssaal 112.

Hinweis: Stellt euch auf intensive Vorkontrollen am Einlass ins Gebäude und vorm Sitzungssaal ein.

Zum Nachlesen: Prozessaufruf vom 15. Januar 2016

Freispruch für Igor!

Nachträglich wollen wir darüber informieren, dass Igor am 23. August 2016 mit einem Freispruch in der Tasche, das Landgericht Erfurt verlassen hat.

Damit wurde die Aufschrift auf einem Transparent „Auch Polizist*innen sind Rassist*innen“ nicht als konkrete Beleidigung gegen die sich beleidigt gefühlten Polizeibeamt*innen vor Ort gewertet. Hintergrund des Prozesses ist, dass Igor am 24.10.2014 Versammlungsleiter einer Kundgebung vor dem Amtsgericht Erfurt durchgeführt hat. Zwei anwesende Uniformierte kamen auf den Versammlungsleiter zu; deren Wortführer teilte mit, dass er sich durch dieses Transparent beleidigt fühle.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse – jawohl!

Zu den Hintergründen:

Prozessaufruf zur Berufungsverhandlung vorm LG Erfurt am 23.8.2016

Bericht zum Prozess und zur Demonstration am 10.6.2015

Prozessaufruf zur Verhandlung vorm AG Erfurt am 10.6.2015

Freispruch für Igor!

Nachträglich wollen wir darüber informieren, dass Igor am 23. August 2016 mit einem Freispruch in der Tasche, das Landgericht Erfurt verlassen hat.

Damit wurde die Aufschrift auf einem Transparent „Auch Polizist*innen sind Rassist*innen“ nicht als konkrete Beleidigung gegen die sich beleidigt gefühlten Polizeibeamt*innen vor Ort gewertet. Hintergrund des Prozesses ist, dass Igor am 24.10.2014 Versammlungsleiter einer Kundgebung vor dem Amtsgericht Erfurt durchgeführt hat. Zwei anwesende Uniformierte kamen auf den Versammlungsleiter zu; deren Wortführer teilte mit, dass er sich durch dieses Transparent beleidigt fühle.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse – jawohl!

Zu den Hintergründen:

Prozessaufruf zur Berufungsverhandlung vorm LG Erfurt am 23.8.2016

Bericht zum Prozess und zur Demonstration am 10.6.2015

Prozessaufruf zur Verhandlung vorm AG Erfurt am 10.6.2015

[Solikonzert] 2.10., AJZ Erfurt

Am Sonntag, den 2. Oktober, findet im AJZ Erfurt ein Konzert zugunsten von Repressionskosten statt. Aufgrund einiger Verfahren um den 1. und 2. Mai des vergangenen Jahres und Verfahren zum Thema Rassismus und Polizei sind einige Kosten offen, die wir solidarische auf breiten Schultern verteilen wollen. Auch die Proteste gegen die AfD werden nicht spurlos an uns vorübergehen. Lasst eure Genossinnen und Genossen nicht hängen, kommt zum Konzi, organisiert Aktionen und bringt euch ein!

Eine gute Gelegenheit ist das von RASH Erfurt initiierte und organisierte Konzert mit Produzenten der Froide (AFA-Oi!, Spießerstadt), Flag Smasher (AFA-HC/Punk, LE), Bierdosen Freunde (AFA-Punk, Esslingen) und Depression Bacon (Punk, EF).

Kommt vorbei und trinkt Soli-Shots 🙂

wann: Sonntag, 2.10.16, Einlass ab 20 Uhr,
wo: AJZ Erfurt (Vollbrachtstraße, Erfurt)

[Prozessbericht] Gewalt ist am Hamburger Gitter zu rütteln

Prozessbericht zum Verfahren gegen Karsten / „no way“ antifaschistischer Protest gegen NPD-Aufmarsch am 1. Mai 2015

Zur Mittagszeit des 16. Augusts 2016 vor dem Erfurter Amtsgericht treffen Antifaschist*innen auf ein kleines Polizei-Empfangskomitee, um Karsten im stattfindenden Prozess zu unterstützen und den Verlauf zu begleiten. Vorgeworfen wird dem Antifaschisten Widerstand in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung. Verurteilt wird er wegen Widerstand zu 1500 Euro Geldstrafe.

I. Kontext und Tatvorwurf: Damals…

Während viele Antifaschist*innen am 1. Mai letzten Jahres in Saalfeld gegen den Aufzug des Dritten Weges protestieren und in Weimar eine DGB-Kundgebung von Nazis angegriffen wird, gehen zahlreiche Antifaschist*innen in Erfurt auf die Straße, um der rassistischen Hetze der NPD-Anhänger*innen zu widersprechen. Zu Protesten rufen „no way“ und „Es geht auch ganz anders“ auf.

Im Bereich Leipziger Platz Stauffenbergallee kann eine Sitzblockade den NPD-Aufzug verzögern. Räumlich durch zwei Reihen Hamburger Gitter von dieser Aktion getrennt finden sich einige Antifaschist*innen zusammen. Karsten soll sich mit einem weiteren Antifaschisten abgesprochen daran gemacht haben, ein Gitter aus seiner Verankerung zu lösen, um die Blockade zu unterstützen. Dabei soll eine Polizeibeamtin am Fuß verletzt worden sein. Unterdessen werden die Sitzenden durch Beamte von der Straße geräumt und die Rassist*innen laufen weiter.

II. Die Verhandlung: „Wir sind das Volk!“

Vor dem Eintreten in den Sitzungssaal müssen sich Karstens Unterstützer*innen zwei Kontrollen unterziehen. Die vorsitzende Richterin Schwarz hat dazu eine Anweisung gegeben: Durchsuchung, abtasten, alles abgeben auch Personendaten, die vermerkt werden.

Die Verhandlung beginnt, der Tatvorwurf wird gehört, Karsten macht keine Aussage. Das von der Polizei zugeschnittene vermeintliche „Beweis-“Video wird vorgeführt, die Unterstützenden hören Tröten, Alerta Antifascista-Rufe und „Wir sind das Volk“. Geladen sind zwei Polizeibeamte. Die verletzte Jessica Bürger als auch ihr Kollege, Martin Höppner, gehören zu einem BFE-Trupp der Bereitschaftspolizei Erfurt. Die Verletzte wird zuerst gehört und befragt. Sie führt aus, wie es zum blauen Fleck auf dem Spann ihres Fußes gekommen sein muss. Aufgrund des Adrenalins im Einsatz sei der Schmerz erst am Abend nach Dienstschluss zu verspüren gewesen. In Absprache mit ihrem Vorgesetzten, Peter Koch, fertigt sie ein paar Tage später die Anzeige, zuvor ist sie noch an zwei Großeinsätzen – Hogesa am 2. Mai in Erfurt und Gefahren(fußball)spiel in Jena am 3. Mai – beteiligt.

Karstens Verteidigerin, Kristin Pietrzyk, setzt an mehreren Punkten an, um die Vorwürfe zu entkräften. Im zurecht geschnittenen Video der Polizei sind nur Ausschnitte des Geschehens zu sehen, was vor und nach den Sequenzen passiert, ist nicht festzustellen. Jedoch ist erkennbar, dass u.a. Polizeibeamte am besagten Gitter wirken, sodass nicht auszuschließen ist, dass sie das Gitter anheben, ihrer Kollegin auf den Fuß stellen und sie damit verletzen. Auf Nachfrage bestätigt das auch Zeuge Höppner. Weiterhin wird herausgearbeitet, dass die Beamtin nicht die vollständige Schutzbekleidung getragen und sich selbst nicht vorschriftsmäßig am Gitter bewegt hat, sodass sie sich selbst in Verletzungsgefahr gebracht haben kann. Richterin Schwarz würgt diese Argumentation ab. Es kommt zu einem Wortgefecht zwischen Verteidigerin und Richterin, in dem zweitere keinen Zweifel daran lässt, den Angeklagten zu verurteilen. Dabei scheint sie sich durch den rechtsstaatlich zugesicherten Instanzenzug bedroht zu fühlen als die Verteidigerin darauf hinweist, dass das Landgericht Erfurt in Berufungsverhandlungen schon Urteile des Amtsgerichtes aufgehoben habe.

Nach einer Unterbrechung gibt die Verteidigung Beweisanträge zu Protokoll, worauf gegenseitige Stellungnahmen abgegeben werden. Ein weiterer Verhandlungstag scheint notwendig. Die Tatsache, dass in einer Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Anfrage zu verletzten Beamten auch am 1. Mai 2015 keine verletzte Polizistin auftaucht, bleibt eine unbeachtete Kuriosität. Schließlich schlägt Richterin Schwarz vor, die fahrlässige Körperverletzung einzustellen. Herr Bennert als Vertreter der Staatsanwaltschaft Erfurt willigt nach einigen Unmutsäußerungen doch ein, auch die Verteidigung stimmt zu.

III. Das Urteil oder „Die Predigt“

Wohl um dem nun beschränkten Tatvorwurf Geltung zu verschaffen, fordert Staatsanwalt Bennert 100 Tagessätze zu 30 Euro als Strafe für den übriggebliebenen Widerstand. Damit geht er über die im Strafbefehl bezeichnete Geldstrafe hinaus und fordert eine Vorstrafe für Karsten. Verteidigerin Pietrzyk entgegnet mit ihrem Plädoyer für einen Freispruch.

Richterin Schwarz verkündet daraufhin in kurzem zeitlichen Abstand ihr Urteil: 50 Tagessätze zu 30 Euro wegen Widerstands. Ihre Begründung trieft von moralischen Vorhalten und „persönlichen“ Worten. Ein Unterstützer verlässt den Saal als Schwarz die Polizeibeamt*innen als wesentliche Leidtragende der politischen Auseinandersetzung und die vielen eskalierenden Situationen beklagt, welche Leute davon abhalten würden, gegen „die Braunen“ auf die Straße zu gehen. Wir lernen also, Gewalt ist, wenn Gegendemonstrierende am Gitter rütteln. Diese Eskalationen machen Polizeibeamte zum „Freiwild der Nation“.
Eine Runde bemitleidendes „Ohhhr“ für die Bullen und Repressionsbehörden, wir rütteln weiter – nicht nur am Gitter!

Solidarität ist eine Waffe!

Spendet, um die Kosten gemeinsam zu tilgen!

[Aufruf] Prozess 23.8., 10:00, LG Erfurt

Die zweite Runde im Prozess gegen Igor findet am kommenden Dienstag, 23.08.2016, um 10 Uhr statt. Am Landgericht Erfurt wird an diesem Tag erneut verhandelt, ob sich Polizist*innen von der Aussage „Auch Polizist*innen sind Rassist*innen!“ beleidigt fühlen dürfen oder ob es sich hierbei um die Feststellung einer Tatsache handelt.

Hintergrund des Prozesses ist, dass Igor am 24.10.2014 Versammlungsleiter einer Kundgebung vor dem Amtsgericht Erfurt durchgeführt hat. Bei dieser Kundgebung war auch ein Transparent zu lesen, das die Aussage „Auch Polizist*innen sind Rassist*innen!“ trug. Zwei anwesende Uniformierte kamen auf den Versammlungsleiter zu; deren Wortführer teilte mit, dass er sich durch dieses Transparent beleidigt fühle.

Igor steht an diesem Tag wieder vor Gericht, weil sich zwei Uniformierte der Thüringer Landespolizei von einem Transparent beleidigt fühlten. Dabei begleitete die Kundgebung einen Prozess im inneren des Justizzentrums. Diese Veranstaltung war der empirische Beweis für den Wahrheitswert der Aussage, dass auch Polizist*innen Rassist*innen sind, wie die Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt auf ihrer Website dokumentiert:

„B. stand vor Gericht, weil er bei einer offensichtlich rassistischen Personenkontrolle am 17.5.2014 am Anger in Erfurt einschritt und den Beamten, die ihre Kontrolle nicht abbrechen wollten, sagte, dass diese Rassisten seien. Die zwei Beamten waren eigentlich zur Sicherung einer Kundgebung angehalten, jedoch schien es ihnen ein Bedürfnis zu sein, Personen zu kontrollieren, die sie als nicht-weiß bzw. nicht-deutsch konstruierten (in den Akten steht „südländisches Aussehen“). Während dieser Gerichtsverhandlung wurde offensichtlich, dass das Gericht und die Staatsanwaltschaft rassistische Motive und Handlungen nicht als solchen erkannten. Die als Zeugen geladenen und auch bereits zur Personenkontrolle anwesenden Polizeibeamten überboten sich gemeinschaftlich mit den anderen anwesenden Polizeibeamt*innen sogar noch gegenseitig in ihrem Rassismus.

So musste sich Shariff als einzige Person vor der Glasfront des Gerichtes bis auf die Unterhose ausziehen, da auch keine*r der Polizist*innen sich die Mühe machte, die Anweisungen zu übersetzen – S. ist Schwarz. Tom, ein dunkelhäutiger Deutscher, wurde als Einziger bei der Einlasskontrolle gefragt, ob er ansteckende Krankheiten hätte. B. selbst wurde im Gericht das Wort entzogen, als er seine Auseinandersetzung mit seinem eigenen Rassismus und dem Rassismus Deutschlands ausführen wollte. Er verließ daraufhin aus Protest den Gerichtssaal.“

Es bleiben somit die Erfahrungen um den Prozess von B. am 24.10.2014, die Antwort auf die Frage, warum es zu so einem Prozess kommen musste (Rote Hilfe berichtete) und die in der ersten Instanz von Igors Verfahren dargelegten Beweise für den rassistischen Komplex in Polizeiapparat und Gesellschaft. Das reichte bisher nicht aus, um die zuständigen Richter*innen zu der gebotenen Einsicht zu bringen, dass es systematisches rassistisch motiviertes Handeln von Angehörigen der weiß-deutschen Mehrheitsgesellschaft gibt – insbesondere in Uniform, aber auch ohne.

Ebensowenig ist es gelungen, People of Color zu gewinnen, die in großer Zahl von rassistischen Übergriffen durch Polizeibeamte berichten, um vor Gericht als Sachverständige zugelassen zu werden. Die Angst vor staatlich legitimierten Vergeltungsmaßnahmen und Repression durch Polizeiangehörige ist bei diesen Freund*innen einfach zu groß.

„Es wird noch eine zeitlang dauern, bis Richter*innen of Color vor uns sitzen, um Recht zu sprechen, obwohl Oury Jalloh ermordet wurde und der NSU getötet hat“, erklärt Igor. Er lädt am 23.08.2016, 10:00Uhr zu seinem Prozess am Landgericht Erfurt, Zimmer E.48, Journalistinnen und Journalisten ein, aber insbesondere diejenigen Menschen, die den Prozess solidarisch begleiten.

Zimmer E.48, Landgericht Erfurt, Domplatz 37
Straßenbahn Linien 3,4,6, Haltestelle „Domplatz“

Bitte planen sie ausreichend Zeit zur Anreise ein, da traditionell mit zusätzlichen Körper- und Sachkontrollen zu rechnen sein wird.

Kontakt:
Igor
Tel. +491716020766 / Email: igor+pr@solidaris.me

Kontakt für Fragen zu rassistischer Polizeigewalt:
Herrn Thomas Ndindah (The VOICE Refugee Forum Jena)
Tel. +49176 99 621 504 / Email: thevoiceforum@gmx.de

Solidarität ist eine Waffe!

[Aufruf] Prozess 16.8., 12:30, AG Erfurt

Wie gesagt, die Repressionsbehörden machen keine Sommerferien. Am Dienstag, den 16. August 2016, findet eine Verhandlung gegen einen Antifaschisten statt, der am 1. Mai letzten Jahres gegen den NPD-Aufmarsch in Erfurt auf der Straße war. Dies ist der zweite Prozess im Nachgang der antifaschistischen Proteste zum 1./2. Mai 2015, zu denen „no way – Naziaufmärsche in Erfurt verhindern“ und „Es geht auch ganz anders“ aufgerufen hatten. Über ein Jahr später beginnt der Prozess gegen Karsten. Begleitet den Antifaschisten solidarisch, beobachtet den Prozess!

Treffen ab 12:30 vorm Amtsgericht Erfurt, Prozessbeginn 13:00 im Sitzungssaal 9.

Hinweis: Stellt euch auf intensive Vorkontrollen am Einlass ins Gebäude und vorm Sitzungssaal ein.

Kurzfristige Terminänderungen sind möglich, haltet euch also auf dem Laufenden!

Spenden? werden gebraucht, Infos [hier]

Prozessaufruf:

Zur Situation am Wochenende 1. und 2. Mai 2015 in Erfurt

Das Bündnis „NoWay“ hat sich aus dem „Platzverweis für rechte Hooligans“-Bündnis gegründet und die Koordination von Gegenaktivitäten an dem Wochenende übernommen, an welchem samstags die NPD und sonntags die HoGeSa-Abspaltung „Gemeinsam Stark – Deutschland“ angekündigt haben. Im Aufruf heißt es: „Wir werden sie stoppen! Gemeinsam!“ Das vom Bündnis formulierte Ziel war also ganz klar, die Naziaufmärsche irgendwie zu blockieren.

1. Mai Erfurt: Aufmarsch von 200 NPD-Anhänger*innen

Am 1. Mai demonstrierten 200 NPD-Anhänger*innen unter dem Motto „Soziale Gerechtigkeit für alle Deutschen“ in Erfurt. Die Demo-Route führte vom Spielbergtor hinter dem Bahnhof über den Schmidtstedter Knoten, über die Stauffenbergallee bis zum Leipziger Platz und zurück über die Thälmannstraße. Bereits am Bahnhof gab es eine Sitzblockade, die jedoch schnell aufgelöst wurde. Am Leipziger Platz konnte die Route der Nazis durch Sitzblockaden mit etwa 200 Gegendemonstrant*innen etwas verkürzt werden – am Ende lief die NPD trotzdem den Großteil ihrer Route.

Ein Antifaschist, der dem Aufruf folgte, soll dabei eine Polizistin verletzt haben und sieht sich nun mit dem Vorwurf der Körperverletzung konfrontiert.

Widerstand gegen Staat, Rassismus und Nazis? Widerstand ist notwendig!

Lasst uns auch diesen Prozess kritisch und solidarisch beobachten! Getroffen hat es erneut einen, doch gemeint sind wir alle! Zeigt eure Solidarität mit Karsten! Kommt deshalb am Dienstag, den 16. August 2016, zu 12:30 zum Amtsgericht Erfurt und unterstützt im Sitzungssaal 9 den Genossen vor Ort.

Solidarität ist eine Waffe!

[Anlaufstelle] erst wieder am 1.9.

Das Sommerloch schlägt auch bei uns zu: Die Anlaufstelle am 4. August fällt aus. Da jedoch die Repressionsbehörden keine Pause machen, sind wir weiterhin per Telefon und Mail erreichbar.

Der August wird außerdem bestückt sein mit Verhandlungen, die wir begleiten und zu denen wir zur kritischen Prozessbeobachtung aufrufen. Bleibt informiert!

Unsere nächste reguläre Anlaufstelle für Betroffene von Repression findet am Donnerstag, den 1.9., von 19:00 bis 19:30 in der Offenen Arbeit statt. Ihr findet uns im 1. OG des Hinterhauses.

[Anlaufstelle] 7.7., 19:00, Offene Arbeit

Unsere nächste Anlaufstelle für Betroffene von Repression findet am Donnerstag, den 7.7., von 19:00 bis 19:30 statt. Kommt in der Offenen Arbeit Erfurt vorbei, wenn ihr Fragen habt, einen Mitgliedsantrag oder Spenden abgeben wollt. Ihr findet uns im 1. OG des Hinterhauses. 🙂

Ansonsten erreicht ihr uns – wie üblich – per Mail oder Telefon.

Außerdem wollen wir euch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 24. Juni 2016 zu „ACAB“ hinweisen. In der Pressemitteilung des Gerichts wird ausgeführt, warum die Abkürzung „ACAB“ als Kollektivbeleidigung „nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe“ greift. Auch der entsprechende Beschluss vom 17. Mai 2016 ist dort zu finden.

Da uns immer wieder Verfahren zur Verwendung von ACAB beschäftigen, ist dies besonders interessant – auch wenn sich der entschiedenen Fall konkret auf eine Situation im Fußballstadion bezieht.