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Geh doch nach Gera, wenn’s Dir nicht passt!


An­ti­re­pres­si­on kos­tet Geld. Das gilt be­son­ders, wenn man in der tiefs­ten Thü­rin­ger Pro­vinz sitzt und Ver­ge­hen, die in zi­vi­li­sier­te­ren Ge­gen­den ge­ra­de mal ein Arschrun­zeln her­vor­ru­fen wür­den, zu gro­ßen Be­dro­hun­gen für das Ge­mein­wohl auf­ge­bla­sen und ent­spre­chend ver­folgt wer­den (siehe z.B. hier).

Des­halb fin­det in Gera im „Säch­si­schen Bahn­hof“ (Vom Süd­bahn­hof aus am Bahn­damm ent­lang stadt­aus­wärts) am 2. und 5. Ok­to­ber So­li-​Kon­zer­te statt: am 2.​10. mit Karl-​Heinz Feu­er­mel­der, Über­ra­schungs­band und Unite­dan­d­s­trong und am 5.​10. mit Glass­less und blue screen of death.

Text geklaut von Infoladen Sabotnik

Nächste Anlaufstelle 7.10.2010

Wegbeschreibung Die nächste Anlaufstelle der Roten Hilfe Erfurt findet wie üblich am Donnerstag dem 7. Oktober im Filler (Schillerstrasse 44, Hinterhof) um 18.30 statt.

Betroffene staatlicher Repression können sich wie immer dort bei uns melden.

Update:

Die nächste Anlaufstelle findet am 14.10. statt nicht am 7.10.

Hände weg von unserem Fahrer! Prozess am 13.9. in Erfurt.

Am 13.09.2010 findet um 9 Uhr im Amtsgericht Erfurt (Rudolfstrasse 46 – Justizzentrum), Sitzungssaal 7, mal wieder ein Prozess gegen einen Genossen statt.

Im Rahmen der Soli-Demo zur B.Haus-Räumung am 16.04.2009 ist er als Fahrer aus dem Lautiwagen gezogen worden und die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen folgender Tatvorwürfe: Verstoß gg. das Versammlungsgesetz, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gg. Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung.

Der Betroffene will einen öffentlichen und politisch geführten Prozess und wünscht sich breite Unterstütung und Solidarität. Bitte kommt deswegen am 13.09. um 08.30 Uhr vor das Amtsgericht (Haupteingang) und bringt viele Leute mit!

Solidarität ist eine Waffe!

Update: 9.9.2010

Der Prozess gegen den Fahrer des Lautsprecherwagens bei der Demo zur Räumung des Besetzten Hauses findet nicht am 13.9. statt, sondern wahrscheinlich erst im Dezember. Wir sagen Bescheid, wenn wir mitkriegen, daß es einen neuen Termin gibt.

Update 10.9.2010

Der Prozess findet vorraussichtlich am 20.12. statt

Politisch geführter Prozess wg. dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs in Erfurt (Besetzung des ehemaligen Keglerheims, 22.11.2009)

Vorwort der Roten Hilfe Ortsgruppe Erfurt
Mit diesem Artikel wollen wir uns besonders bei den vier von der staatlichen Repressionsmacht Betroffenen herzlich für ihr Durchhaltevermögen, ihre Mitarbeit bei den vielen zu treffenden Absprachen und für ihren Widerstand gegen die staatlichen Sanktionierungsmaßnahmen bedanken! ?

Bedanken wollen wir uns hiermit auch bei den Eltern der Betroffenen, bei den Anwält_innen und bei den zur Hauptverhandlung erschienenen zahlreichen solidarischen Unterstützer_innen.

Die Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt hatte das gesamte Verfahren begleitet, Anwält_innen vermittelt und mehrere Treffen organisiert. Unsere politische Einschätzung findet sich im Artikel wider.

Politisch geführter Prozess wg. dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs in Erfurt (Besetzung des ehemaligen Keglerheims, 22.11.2009)

Am Freitag, den 23.07.2010 um 10:30Uhr, fand im Amtsgericht Erfurt die Hauptverhandlung gegen vier Betroffene – zwei Jugendliche, zwei Heranwachsende – mit dem Tatvorwurf des Hausfriedensbruchs, anlässlich der Besetzung des „Keglerheims“ am 22.11.2009 statt. Insgesamt wurden beim „Keglerheim“ 24 Besetzer_innen in Gewahrsam genommen und deren Personalien festgestellt. Dass ausgerechnet diese vier jungen Menschen eine Anklageschrift mit Hauptverhandlungstermin erhielten, halten wir zum Einen für eine willkürliche Repressionsmaßnahme zur Abschreckung der jugendlichen Betroffenen. Zum Anderen halten wir es für einen weiteren Versuch die Hausbesetzer_innenszene durch den staatlich ausgeübten Druck zu entsolidarisieren. Diese erzieherische Sanktionsmaßnahme hatte bei den Betroffenen jedoch nicht den, von den staatlichen Organen, gewünschten Erfolg. Die vier Betroffenen hatten politische Statements vorbereitet, welche sie am Ende der Hauptverhandlung verlasen. Bis dato machten alle vier Betroffenen keine Aussagen! – Die politischen Statements der Betroffenen befinden sich zum Nachlesen am Ende dieses Artikels. – Nach einer Absprache zwischen den Anwält_innen der Betroffenen, der Richterin und der Staatsanwaltschaft wurde die Hauptverhandlung mit der Urteilsverkündung: Einstellung gegen Auflage von jeweils zwanzig Arbeitsstunden, abzuleisten in einer sozialen, gemeinnützigen Einrichtung, beendet.

Seit dem Häuserkampf zum Erhalt des Besetzten Hauses (auf dem ehemaligen Topf&Söhne Gelände) in Erfurt hat sich die staatliche Repressionsmacht mit Kriminalisierungs- und Einschüchterungsversuchen gegenüber der Hausbesetzer_innenszene hervorgetan. Die Räumung des Besetzten Hauses am 16.04.2009 wurde von einem martialischen Polizeiaufgebot vorgenommen. Alle Personen aus der Sitzblockade vor dem Haus wurden stundenlang in Gewahrsam gehalten, bei minderjährigen wurden die Eltern nicht informiert. Die Medien berichteten von leeren Flaschen, Äxten und langen Messern im Haus, um das Polizeiaufgebot zu rechtfertigen. Auch die am Abend stattfindende Solidemo wurde repressiv behindert, in dem sie lange Zeit nicht loslaufen konnte und immer wieder Übergriffe auf die Demo stattfanden. Selbst nach der Räumung brach die Repressionswelle gegen die sogenannte „Hausbesetzerszene“ nicht ab. (siehe hier )

Dieser Prozess zum Keglerheim hat unserer Meinung nach gezeigt, dass sich die Hausbesetzer_innen von diesen Repressionsmaßnahmen nicht einschüchtern lassen und weiter für ein selbstverwaltetes Zentrum in Erfurt und überall kämpfen werden! Die Notwendigkeit für unabhängige Häuser fernab von kommerziellen Zwecken, mit viel Raum und Zeit für emanzipatorische Diskussionsprozesse und mit großen Räumlichkeiten zur Umsetzung eigener Utopien, besteht nach wie vor. Wir, als Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt, prangern die Staatlichen Repressionsmaßnahmen und die öffentlichen Medien für ihre instrumentalisierende Berichterstattung an und stehen weiterhin allen davon Betroffenen zur Unterstützung dagegen beiseite.

Bericht über die Hauptverhandlung zum Keglerheim

Im Vorfeld der Hauptverhandlung waren drei von vier Akten unvollständig. Die vier Anwält_innen der Betroffenen stellten Aussetzungsanträge, welche nicht akzeptiert wurden.

Die Hauptverhandlung wurde also am 23.07.2010 um 10:30Uhr am Amtsgericht Erfurt eröffnet. Gleich zu Beginn ermahnte die Richterin die anwesenden solidarischen Unterstützer_innen, dass sie hier nicht im „Kasperletheater“ seien und deshalb während der Verhandlung „Ruhe im Gericht zu herrschen hat“. Die Personalien der Betroffenen wurden einzeln abgefragt. Während dessen stellte eine Anwältin klar, dass die Nachfragen der Richterin zu Einkommen und Schulden nicht beantwortet werden müssen, worauf keine der betroffenen Personen Auskunft darüber erteilte. Die Berufsbezeichnung, im Sinne einer Aussageverweigerung, muss allgemein gehalten werden (nur Schüler_in; in Ausbildung…). Anschließend verlas die Staatsanwältin die Anklageschrift im Eiltempo. Die Richterin rief die polizeilichen Zeugen auf: Es waren vier anwesend, einer fehlte unentschuldigt und zwei waren im Urlaub. Der Eigentümer, der die Strafanzeige gestellt hatte, wurde von der Richterin als entschuldigt gemeldet, obwohl dieser extra im Vorfeld von einem_einer derAnwält_innen als wichtiger, zu ladender Zeuge beantragt worden war. Stattdessen
kündigte sie forsch an, er habe eine Stellungnahme als Fax zu seiner Strafanzeige für diese Hauptverhandlung geschickt, welche später – nach der Ansicht des Videos zur Beweisaufnahme – von ihr verlesen werden würde. Eine Meldung der Anwältin einer Betroffenen wurde bei dieser Ansprache der Richterin einige Zeit übergangen, dann endlich rief die Richterin sie auf. Die Anwältin sprach „eine Rüge“ darüber aus, dass nicht alle Beweismittel vor dem Prozess für die Verteidigung zur Verfügung standen, unter anderem fehlte bei dem Strafanzeigenfax des Eigentümers vom 22.11.2009 die erste Seite, sowie das Video. Die Richterin nahm die Beschwerde der Anwältin barsch zur Kenntnis, änderte aber an ihrem Vorgehensvorschlag nichts und ging auch sonst nicht weiter darauf ein.

So wurde nun ein geschnittenes Video der Polizei als Beweismaterial angesehen, welches nicht in den Akten enthalten war. Unserer Ansicht nach, war das Video für die Richterin das angeblich ausschlaggebende Beweismaterial zur Überführung der Angeklagten. Sie betonte die Bedeutung der Sichtung des Videos für die Verhandlung mehrmals und erachtete deshalb eine Anhörung des Hauseigentümers als geladenen Zeugen für nicht notwendig. Das Video begann mit idylllischen Aufnahmen des Waldes, in welchem das „Keglerheim“ liegt. Anschließend wurde gezeigt, wie mehrere Menschen auf das Gelände gehen und dort eine Sitzblockade vor dem Haus bildeten, um die Räumung zu verhindern. Aus der Sitzblockade zogen die Polizist_innen mindestens zwei Personen mit Gewalt heraus. Die Gewalthandlungen der Polizei gegen Teilnehmer_innen der Blockade war auf dem Video nicht dokumentiert. In der 1. Etage des Hauses gab es einen Raum, in dem sich 19 Besetzer_innen aufhielten, als die Polizei dort eintraf. Im Video fehlten an dieser Stelle die Gewalthandlungen gegen mindestens zwei der männlichen Besetzer_innen. In einem weiteren Raum im 1. Obergeschoss befanden sich drei weitere Besetzer_innen. Im Video war zu sehen und zu hören, dass die Polizei aggressiv gegen diese vorging. Sie schrien lauthals und aggressiv beim Betreten des Raums: „Auf den Boden! Runter mit euch!“. Als eine Betroffene gegen einen Ofen gestoßen wurde und sich dabei verletzte, schenkte die Kameraeinstellung auf einen Balken. Die Polizeigewalt war somit nicht erkennbar. Die nächste Sequenz zeigte wie eine der Besetzer_innen auf den Boden gedrückt da lag, mit einem Polizisten hinter sich, welcher ihr die Hände auf dem Rücken hielt und der dabei irgendetwas schrie. Die Betroffene sagte: „Schon in Ordnung. Ich mach ja gar nix.“, woraufhin der Polizist erwiderte: „Ich sach ja nur.“ Anscheinend hatte die Besetzer_in den Beamten dazu gebracht, sich etwas zu beruhigen. Das Video gab sonst nichts her.

Nach der Einsichtnahme des Videos verlas die Richterin das Fax des Eigentümers, in welchem dieser behauptete, er hätte nie eine Duldung der Hausbesetzung ausgesprochen. Darauf wurde im weiteren Prozessverlauf jedoch nicht mehr eingegangen. Tatsache bleibt, dass eine Person aus dem Umfeld der Besetzung zweimal mit dem Eigentümer telefonierte. Beim ersten Telefonat äußerte sich der Eigentümer dahingehend, dass er sich eine Duldung bis zum nächsten Tag vorstellen könnte. Interessant ist, dass er nach einem geführten telefonischem Gespräch mit der Polizei meinte: Eine Duldung käme nun für ihn doch nicht mehr in Frage, weil die Polizei die Hausbesetzer_innenszene nicht als vertrauenswürdig einstufe. Wir, die Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt, bewerten dies als gezielte Repressionsmaßnahme der Polizei, es ist ihr geglückter Versuch eine Hausbesetzung zu verhindern, um Maßnahmen gegen gesellschaftliche Störenfriede ergreifen zu können. Unser Fazit daraus: Stört weiter.

Die Richterin ordnete mit ihrer fortgesetzten „guten Laune“ eine halbstündige Pause an. In dieser sollten sich die Anwält_innen und deren Mandant_innen das Video noch einmal ansehen und besprechen, ob die bestehende Beweislage – damit war das Video und die Berichte der Polizist_innen in den Akten, welche ja nur teilweise vorhanden waren, gemeint – die Hörung der polizeilichen Zeugen und eine wiederholte Ladung des Hauseigentümers überhaupt notwendig mache.

Nach der Pause wurde auf Anfrage einer der Anwältin ein Gespräch im Nebenraum zwischen juristischer Vertretung der Betroffenen und Staatsanwaltschaft im Beisein der Richterin von dieser „großzügiger Weise“ gewährt.

Als die genannten Personen wieder in den Verhandlungsraum zurück kamen, wurden die Betroffenen aufgefordert, ihre Aussagen zu machen. Daraufhin verlasen diese ihre politischen Statements der Reihe nach. Die im Raum anwesenden Unterstützer_innen applaudierten nach jedem Statement lautstark und wurden dafür jedes Mal von der Richterin ermahnt, mit der Androhung zur Verweisung des Raumes sowie Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen das Publikum. Die Unterstützer_innen ließen sich davon nicht beeindrucken und klatschten trotzdem für jedes politische Statement.

Zum Abschluss dieses „spaßigen Tages vor Gericht“ verkündete die Richterin das Urteil. Alle Betroffenen erhielten nach dem Gespräch mit der Staatsanwaltschaft eine Einstellung gegen die Auflage von jeweils zwanzig Arbeitsstunden. Die Richterin ließ es sich nicht nehmen, noch mal darauf hinzuweisen, dass sie zwar Teilen der Statements zustimme, z. B. Häuser nicht verfallen und leer stehen zu lassen, dass es aber auf keinen Fall anginge, sich ohne Einwilligung des Eigentümers da „einfach reinzuhocken“. Des Weiteren drohte sie noch, wenn die Leute damit nicht aufhören würden, gäbe es bei den nächsten Verhandlungen nicht nur Einstellungen gegen Arbeitsauflagen, oder bei Erwachsenen Geldstrafen, sondern dann kämen auch Haftstrafen in Frage.

Wir, als Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt, bitten alle Hausbesetzer_innen (und überhaupt alle politische Aktivist_innen) darum, sich von dieser Androhung nicht abschrecken zu lassen! Denn genau das ist auch immer das Ziel von Repression.

Einige wenige sind von den Repressionsmaßnahmen konkret betroffen, doch gemeint sind wir alle, deshalb haltet zusammen und organisiert Solipartys, um die Repressionskassen zu füllen, denn Solidarität ist eine Waffe! Wir lassen uns nicht abschrecken!

Gerne könnt ihr euch bei eurer jeweiligen Antirepressionsgruppe melden, wenn ihr selbst von Staatlicher Repression betroffen seid, oder Informationen haben möchtet, wie ihr Betroffene unterstützen könnt!

Wir bleiben alle!

Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt
Website: http://rotehilfeerfurt.blogsport.de/

Die Poltischen Statements der Betroffenen (a, b, c):

a) Wie schön wäre es jetzt, im Selbstverwaltetem Zentrum, in Erfurt zu sitzen und eine Tasse Tee zu trinken, werden sich heute die meisten in diesem Gerichtssaal denken. Doch die Realität sieht anders aus.
Weil wir und viele andere sich einsetzten für ein neues unkommerzielles, kultuerelles und politisches Zentrum, müssen wir uns heute vor diesem Gericht verantworten, für eine legitime, notwendige selbstbestimmte Tat.
Seit dem 16. April 2009 fehlt uns in Erfurt ein solches Zentrum in dem Menschen sich selbstbestimmt und frei entfalten können. Freiräume, die frei von jeglichen Diskriminierungen wie: Antisemitismus, Sexismus, Rassismus, Homophobie und andere Widerlichkeiten sind. In der Zeit, nach der Räumung des Top&Söhne- Geländes wurde immer wieder versucht ein neues Zentrum zu schaffen. Dafür wurden immer zerfallene und jahrelang ungenutzte Gebäude besetzt. Trotzdem kam es kurz nach der Bekanntgabe der Besetzung immer wieder zur Räumung. Die Begründung hierfür lautet, dass der Eigentümer dies nicht duldet. Doch, was ist Eigentum? Eigentum beschreibt im Kapitalismus das Verfügungsrecht über eine Sache oder Gegenstand, wobei in Folge dessen, es egal ist ob der Mensch diese Sache oder Gegenstand benutzt oder nicht.
Um Teilweise etwas der kapitalistischen Verwertungslogik entgegenzusetzen, entschlossen wir uns, ans leerstehende Kegelheim zu besetzen, um dort unsere Vorstellung wenigstens ein Stück weit mit anderen verwirklichen zu können. Die uns allen aufgezwungene und letztlich mit Staatsgewalt durchgesetzte Eigentumsverordnung sah es aber anders vor und so wurde das Projekt, von einem Großaufgebot der Polizei geräumt. Gerade in einer Touristenstadt wie Erfurt, wollen wir aber wahrgenommen werden und unsere Vorstellungen eines besseren Lebens zu vermitteln. Dazu gehören nach unserer Ansicht Projekte in denen Menschen wohnen und leben können. Dazu gehört eine Küche für alle, oder eine Möglichkeit, fernab der Verfolgung durch Ordnungshüter, kreativ sein zu können.
All das ist kein Hobby, kein Sozialer Dienst an der Volksgemeinschaft, sondern eine politische Entscheidung. Verbote werden daran nichts ändern. Ob wir, oder anderen spielt keine Rolle.
Wir bleiben alle.

b) Wenn man durch Erfurts Straßen läuft, fallen einem schnell die vielen, häufig schon jahrelang leerstehenden, Häuser auf. Graue, alte Gebäude, die teilweise vom Zerfall bedroht sind prägen das Stadtbild. Diesen Leerstand in unattraktiven Wohnlagen wollen wir nutzen, denn die kulturellen Möglichkeiten in Erfurt sind begrenzt. Der Bedarf an nichtkommerziell und unkonventionell nutzbaren Räumen ist vorhanden. Wir wollen einen Raum, frei von wirtschaftlichen Zwängen. Wir wollen Gebäude mit Leben füllen, sie vor dem Zerfall bewahren und aus den grauen Fassaden einen bunten, multikulturellen und selbstverwalteten Freiraum schaffen. Wir wollen Häuser nicht in Beschlag nehmen, sondern sie für neue Ideen nutzen, wo sich jede_r frei von Geschlecht, Religion oder sozialen Status entfalten kann.
Es wäre ein Raum von Jugendlichen für Jugendliche gestaltet und somit würden für die Stadt keinerlei Kosten anfallen.
Es soll ein Ort für alle sein, deswegen ist es auch wichtig, dass Kultur und politische Bildung nicht vom Geldbeutel abhängig gemacht wird. Wir wollen außerdem die Möglichkeit haben in Vorträgen, Projekten und abwechslungsreichen Konzerten eigene Verantwortung zu übernehmen und ein Selbstbewusstsein für verschiedenste Utopien zu entwickeln.
Wir werden uns nicht aus dem Stadtbild verbannen lassen, denn WIR BLEIBEN ALLE!

c) Warum wir in leere Häuser gehen…..
Wir, die wir hier angeklagt sind, kennen uns sonst eher flüchtig und doch sind wir am 22.11.2009 wegen einem gemeinsamen Ziel verhaftet worden. Wir wollten ein Autonomes Zentrum für Erfurt und für uns. Ein Hierarchie freier Raum in dem wir uns mit netten Menschen treffen können, ein Raum in dem wir Platzt haben für unsere Bands, unsere Musik, unser Leben und unsere Träume.
Da es unsere finanziellen Mittel nicht erlauben ein Haus zu mieten, nutzen wir leere Häuser und finden uns darin ein, in der Hoffnung das wir in dem Gebäude geduldet werden und es vor dem Verfall bewahren können.
Wir können nicht verstehen, warum wir diese Gebäude nicht nutzen können und warum andere diese Immobilien lieber verfallen lassen. Im Grundgesetz Art. 14 steht:“ Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Wir gehören zur Allgemeinheit.
Die Polizei stellt uns als Schwerverbrecher dar und erzählt den Besitzern Horrorgeschichten über uns, die Realität wird verzerrt. Am Ende werden wir bestraft, nur weil wir für unsere Freiheit und unsere Träume kämpfen. Bei diesem Kampf wollen wir niemanden schaden, dennoch werden wir der Stadt und der Staatsmacht solange auf die Nerven gehen bis wir unser Ziel erreicht haben.

Reibungspunkt von Radio F.R.E.I. hat dazu eine Sendung produziert: http://reibungspunkt.blogsport.de/2010/07/31/sendung-vom-29-juli-2010/

Radio F.R.E.I. Reibungspunkt – jetzt mit Rote Hilfe News

Seit einigen Jahren gibt es jeden 2. Donnerstag abends 21 Uhr Reibungspunkt – die politische Sendung für Erfurt. Sie wird ausgestrahlt auf Radio F.R.E.I. auf 96,2 MHz UKW. Seit mehreren Wochen gibt es in der Sendung eine neue Rubrik „Rote Hilfe News“.

Heute abend wird nun wieder gesendet und es wird u.a. vom Keglerheimprozess berichtet. (Weitere Informationen dazu bald auch hier) Schaltet heute abend also euer Radio ein oder benutzt den Internet-Stream von Radio F.R.E.I. .

Aufruf zur Prozessbeobachtung

Am Mittwoch, dem 04. August findet vor dem Landgericht Erfurt eine Berufungsverhandlung des Falles Dr. Maqsud Agaew auf, der vom Amtsgericht Apolda schuldig befunden war, den Hitlergruß gezeigt und eine Amtsärztin beleidigt zu haben.

Bericht über diese Verhandlung:
http://thevoiceforum.org/node/1462

Wir rufen dazu auf, diesen Prozess zu beobachten. Bei dem Prozess in Apolda war der Schuldspruch lediglich auf die Aussage der Amtsperson hin erfolgt, welche Dr. Agaew angezeigt hatte. Diese Person hatte ein objektives Interesse, Dr. Agaew zum Schweigen zu bringen, da dieser Vorwürfe in der Presse veröffentlicht hatte, die den Verdacht auf Amtsmissbrauch nahelegten. Statt diese Vorwürfe aber auszuräumen erfolgte statt dessen eine Anzeige, deren Anschuldigungen möglicher Weise frei erfunden wurden, um Dr. Agaew zu diskreditieren.

Es ist wichtig, zu beobachten, wie die Justiz mit einem Urteil umgeht, welches lediglich auf Anschuldigungen beruht, welche im Verfahren weder durch Beweise noch durch weitere Zeugen gestützt wurden. Es geht um die Frage, in welchem Grade die deutsche Justiz als ein verlängerte Arm der Willkür ausführender Organe agiert, ob sie in der Lage ist, zu rechtsstaatlichen Prinzipien wieder zurückzufinden und der Frage nachgeht, ob möglicher Weise Unterschlagung im Amt das Motiv für fingierte Anschuldigungen sein könne. Die Frage ist auch, ob die Justiz die Kraft hat, eine Untersuchung des Verdachtes der Unterschlagung zu veranlassen oder ob Amtspersonen sich sicher sein können, dass in ihrem Fall Verdachtsmomenten auf Amtsmissbrauch nicht nachgegangen wird.

Termin:
04.08.2010 um 13:30 Uhr
Landgericht Erfurt
Domplatz 37

Alle Strassenbahnen stehen still, wenn die Polizei es will

Dieser Artikel erschien zuerst in der RHZ 2.2010. Er beschreibt die Aktionen und die Repression vor und nach der Räumung des Besetzten Hauses Erfurt.

Ein Jahr ist es jetzt her, dass das Besetzte Haus auf dem ehemaligen Topf & Söhne-Gelände in Erfurt geräumt wurde. Die Auseinandersetzungen begannen jedoch schon weit vor der Räumung. So fanden bereits 2008 zahlreiche Aktionen, wie Kundgebungen, Demonstrationen, Hausbesetzungen und direkte Aktionen statt. Wie bei einer politischen Kampagne üblich, wurden die Aktivist_innen mit zahlreichen Anzeigen seitens der Repressionsorgane überschüttet. Die Vorwürfe fangen bei Ordnungswidrigkeitsverfahren an und enden bei schwerem Eingriff in den Straßenverkehr sowie Landfriedensbruch.

Am 22. November 2008 fand die erste große Demonstration für den Erhalt des Projektes statt. Ein Auto, das zahlreiche Demoutensilien zum Auftaktplatz transportierte, wurde von der Polizei angehalten und durchsucht. Dabei fanden sie Feuershow-Utensilien, die für eine Showeinlage am Abend vorgesehen waren. Die Beamten konstruierten ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und erstatteten Anzeige gegen den Fahrer des Autos.

Im Zuge einer Aktionswoche im Januar 2009 fand eine „Straßenbahnparty“ statt. Gut gelaunt fuhren ca. 50 Unterstützer_innen mit Transparenten, Flugblättern, Luftballons und Konfetti in einer Straßenbahn durch Erfurt. Für die Polizei war das ein Grund über eine Stunde den Straßenbahnverkehr zum Erliegen zu bringen: kurz nachdem die Aktivist_innen die Bahn verließen, wurden diese gekesselt und von allen die Personalien aufgenommen. Monate später erhielten einige Leute einen Strafbefehl wegen Schwarzfahren. Auch nach dem Einlegen eines Widerspruchs sah der Richter den Vorwurf als erwiesen an.

Heute, zwei Jahre später, beschäftigen sich die Gerichte mit einer „Partybesetzung“, die im Frühling 2009 stattfand. Die Polizei beendete die Party mit einem großen Polizeiaufgebot und räumte das Haus. Anschließend wurden willkürlich eine Hand voll Leute ausgewählt und Strafverfahren wegen
Hausfriedensbruchs eröffnet. Wie die Verfahren ausgehen, ist noch nicht abzusehen.

Dass selbst die Polizei nicht viel auf ihren vermeintlichen Rechtsstaat hält, wenn es gegen die Hausbesetzer_innen geht, ist bei einer Alternativbesetzung kurz vor der Räumung des Topf & Söhne Geländes zu sehen. Als die Leute nach Verhandlungen mit dem Eigentümer und seinem Versprechen keine Anzeige zu erstatten, das Haus freiwillig verließen, wurden sie dennoch vor Gericht gezerrt. Die Polizei gab die aufgenommenen Personalien der Besetzer_innen an den Eigentümer des Topf & Söhne Geländes weiter. Dieser strebte in einem Zivilprozess eine einstweilige Verfügung, sein Gelände zu verlassen, gegen diese Personen an. Das diesen Personen ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Besetzung auf dem Topf & Söhne Gelände nicht nachgewiesen werden konnte, spielte für Gericht und bürgerliche Öffentlichkeit keine Rolle. Die
anschließende Verurteilung gab der bürgerlichen Öffentlichkeit bei der nachfolgenden Räumung ein rechtsstaatliches Antlitz.

Trotz der vielen Veranstaltungen, Aktionen, Demonstrationen und Verhandlungen mit den Stadtoberen kam es am 16. April 2009 zu der Räumung. Bundesweit und darüber hinaus kam es in zahlreichen Städten zu über 50 Solidaritätsbekundungen, Spontandemonstrationen und direkten Aktionen. Auch in Erfurt haben Hunderte gegen die Räumung protestiert.

Bei der Räumung selbst kam es zu diversen Anzeigen wie Hausfriedensbruch und Verstoß gegen das Waffengesetz, die allerdings alle eingestellt wurden. Einzig einige Leute aus der friedlichen Sitzblockade vor der Zufahrt des Geländes haben Verfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bekommen. Alle Leute, die auf dem Gelände und davor gegen die Räumung protestiert oder blockiert haben, wurden anschließend ohne Essen und Trinken stundenlang in
Gefangenentransporter eingesperrt. Selbst die Notdurft durfte nicht verrichtet werden.

Am Abend des gleichen Tages fand in der Innenstadt eine Demonstration gegen die Räumung statt. Als die Demonstration los laufen wollte, griff die Polizei die Demo an und stürmte den Lautiwagen. Der Fahrer wurde festgenommen und wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt. Das Verfahren ist bereits eröffnet.

Der Kampf um Freiräume fand mit der Räumung des Besetzten Hauses kein Ende. Bereits im Herbst 2009 wurde die Besetzung des ehemaligen Keglerheims bekannt gegeben – und sofort geräumt. Die Polizei und Repressionsorgane zeigten erneut die Zähne. Im Anschluss überhäuften sie zahlreiche Unterstützer_innen, die sich vor dem Haus versammelt hatten, mit Bußgeldern wegen sog. Ordnungswidrigkeiten. Die Vorwürfe: das Verrichten der Notdurft in einem angrenzenden Waldstück und das Wegwerfen von Kippenstummeln während einer Sitzblockade. Dies zeugt von einer neuen Qualität der Repression in Erfurt.

Die Auseinandersetzungen um ein sozial-kulturell-politisches Zentrum sind noch längst nicht beendet. Seit der Räumung des Topf & Söhne-Geländes streitet die Kampagne „Hände hoch – Haus her“ für ein selbstverwaltetes Zentrum in Erfurt. Im April 2010, ein Jahr nach der Räumung, soll eine Woche mit vielfältigen Aktionen die Aufmerksamkeit auf das Fehlen eines Zentrums lenken. So findet am 17. April eine Demonstration unter dem Motto „Selbstverwaltete Zentren erkämpfen“ statt. Die Rote Hilfe Erfurt wird den Kampf weiterhin solidarisch begleiten.