Category Archives: Rote Hilfe Erfurt

[Anlaufstelle] 7. März 2024

Bei der Anlaufstelle am ersten Donnerstag im Monat, also am 7. März 2024 sind wir wieder für euch da, wenn ihr böse Briefe oder Besuch von Repressionbehörden bekommen habt. Wie immer gilt: Keine Panik, ihr seid nicht allein! Anna und Arthur halten’s Maul – kommt lieber bei uns vorbei mit euren Fragen und Problemen.

Bringt am besten vorliegende Papiere mit. Wenn ihr sichergehen wollt, kündigt euch gern per Mail (mit Vorliebe verschlüsselt) an.

Wie ist es mit Covid und Infektionsschutz? Wir finden es nett und rücksichtsvoll, wenn ihr negativ getestet bzw. mit medizinischer Maske kommt.

Wann? Donnerstag, den 7. März 2024 von 18 bis 19 Uhr
Wo? Offene Arbeit Erfurt (Allerheiligenstraße 9), Hinterhaus

Neuigkeiten im Budapest-Komplex

Am 29. Januar 2024 hat der erste Verhandlungstag / Anhörung vor dem Stadtgericht Budapest von Anna, Ilaria und Tobi stattgefunden. Die ersten beiden bekannten sich nicht schuldig und warten nun auf einen weiteren Prozesstag. Tobi gestand sich schuldig, entschuldigte sich jedoch nicht. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil von drei Jahren Zuchthaus Berufung eingelegt. Unter menschenunwürdigen Haftbedingungen werden Ilaria und Tobi weiter festgehalten.

Antifaschist*in Maja (ohne Pronomen) ist seit 12. Dezember in Dresden in Untersuchungshaft und seit Januar in Isolationshaft. Das Kammergericht Berlin wird demnächst über das Auslieferungsgesuch der ungarischen Behörden entscheiden. Briefe schreiben ist möglich, Infos dazu hier.

Weitere Antifaschist:innen entziehen sich bisher erfolgreich den Ermittlungsbehörden. Wir denken an euch und senden Kraft, Glück und Mut!

  • 9. Februar 2024: „Die vermeintlichen Opfer im Budapest-Verfahren“ – Recherche. Weiterlesen bei BASC.news
  • 8. Februar 2024: „Anquatschversuch in Haft“: Am 16.01.2024 haben zwei Cops aus Thüringen Tobias in der Haft in Budapest aufgesucht. (…) Tobias hat dieses Angebot entschieden abgelehnt. Weiterlesen bei budapest-solidarity.net
  • 8. Februar 2024: Prozessbeginn in Budapest – Stellungnahme der Soligruppe Leipzig. Weiterlesen bei BASC.news
  • 5. Februar 2024: Jena zeigt klare Kante gegenüber Rechtsruck und Repression. Weiterlesen auf Indymedia
  • 31. Januar 2024: „Keine Auslieferung nach Ungarn“ – Elternbrief der Angehörigen der betroffenen Antifaschist:innen: (…) Im Falle einer Veurteilung in Ungarn erwartet die Beschuldigten ein im Vergleich zu Deutschland unangenemssen hohes Strafmaß. Die ungarische Staatsanwaltschaft fordert aktuell bis zu 16 Jahre Haft für eine dort inhaftierten Personen. Den gesuchten Personen drohen dort sogar bis zu 24 Jahre Haft. (…) Weiter bei Wir sind alle linX

Petition „Eltern gegen die Auslieferung junger Menschen nach Ungarn“ auf change.org

  • 29. Januar 2024: #NOEXTRADITION – Kampagne gg. die Auslieferung von Antifaschist:innen von Wir sind alle linX: Daher fordern wir: Eine klare Absage an die Auslieferung nach Ungarn – egal ob aus Deutschlang oder Italien! Die soforte Rücküberstellung der dort inhaftierten in ihre Heimatländer. Die Chance auf ein faires Verfahren für alle Betroffenen. Weiter bei Wir sind alle linX

Kampagne hier unterzeichnen. Mit dabei aus unserer Region: Seebrücke Erfurt & Jena, VVN-BdA Basisgruppe Jena, Blau- Gelb-Weiße-Hilfe e.V., Hintertorperspektive e.V., Rote Hilfe Erfurt & Jena, Siebenhitze e.V., CT-Späti-Crew, Infoladen  Erfurt & Jena, Recherche Jena-SHK, selbstorganisierte Bibliothek Nordhausen, Rock am Berg Merkers, AK40 Suhl, Dissens – Antifa Erfurt, Fairy Jena, Gemeinsam Kämpfen Jena, OAT Jena, URL Jena, Women Defend Rojava Jena …

Fragt in euren Strukturen wie Gewerkschaften, Vereinen, bei Abgeordneten, Rechtsanwält:innen, Universitäten etc. zur Unterzeichnung an.

  • 27. Januar 2024: „Auslieferungsandrohung treibt Menschen in den Untergrund“ – Presseerklärung der Verteidiger:innen: Drohende Auslieferung von Antifaschist_innen nach Ungarn Angesichts des laufenden Auslieferungsverfahrens gegen einen jungen Menschen, dem die Beteiligung an Angriffen auf Neonazis in Budapest im Februar 2023 vorgeworfen wird, und angesichts der mit erheblichem Aufwand betriebenen Fahndung nach weiteren Beschuldigten sehen wir uns als Verteidiger_innen gezwungen, uns an die Öffentlichkeit zu wenden. Weiter bei wir sind alle linX

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Rote Hilfe e.V.

Konto-Nr.: 4007 238 317 // BLZ: 430 609 67

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Verwendungszweck: Budapest

Antirep- & Soli-Buffet am 5. Juli

Die Rote Hilfe Erfurt lädt ein zum Antirep- und Soli-Buffet!

Ob Arbeitskampf, Antifaschismus oder Klimaaktivismus; es gibt viele Bereiche für linken Aktivismus. Ihnen gemein ist, dass sie alle immer wieder mit staatlichen Repressionen überzogen werden. Um diesen entgegenzutreten, bedarf es einer strömungsübergreifenden Solidarität. Doch was kann Repression ganz konkret bedeuten und wie sieht eine effektive Solidarität aus? Über diese Fragen wollen wir uns mit euch unterhalten und einen Einblick in die Arbeit der Roten Hilfe geben.

Daher laden wir euch, in Kooperation mit der Rosa-Luxemburg Stiftung Thüringen, am Dienstag den 05.07. ab 17:00 Uhr in die Offene Arbeit ein. 

In gemütlicher Runde und mit einigen kurzen Inputs zu den Themen Repression, Antifa Ost Verfahren und die Rote Hilfe Erfurt wollen wir einen Austausch über Erfahrungen mit Repression und Vorstellungen von Solidarität anstoßen.

Ab 19:00 Uhr wird es einen Vortrag über die Aufgaben und Herausforderungen der Roten Hilfe, früher wie heute, geben. Hier wollen wir sowohl an historischen als auch an aktuellen Beispielen zeigen, welche Formen Antirepressionsarbeit annehmen kann.

Vor Ort wird es Schnittchen und Getränke geben, zusätzlich bieten wir eine Kinderbetreuung an. Falls Bedarf besteht oder ihr

Fragen habt, schreibt uns gerne eine (verschlüsselte) Mail an
erfurt [ät] rote [minus] hilfe [punkt] de

Bitte kommt getestet oder testet euch vor Ort.
Einige Tests werden wir auch da haben.

Wir sehen uns!
Unsere Solidarität ist stärker als Ihre Repression – Freiheit für Lina!

[Anlaufstelle] 2. Juni

Willkommen auf unserem neuen Blog. Beim „Alten“ bleibt es mit der Anlaufstelle für Betroffene von Repression am ersten Donnerstag im Monat:

Wann? 2. Juni 2022, 18:00 bis 19:00

Wo? Hinterhaus der Offenen Arbeit Erfurt (Allerheiligenstr. 9, Erfurt)

Bitte denkt an einen Mund-Nasen-Schutz!

[Mitteilung] Brandstiftung von rechts? Linke unter Repressionsdruck!

Ende September 2013 brannten auf dem Gelände eines Erfurter Autohauses 15 fabrikneue Polizeieinsatzwagen aus. Fünf Jahre arbeiteten die Ermittlungsbehörden aufgrund des öffentlichen Interesses und politischem Druck, Ergebnisse konnte auch die mit 40 Beamt*innen eingerichtete Ermittlergruppe „Aufbauorganisation T5“ im LKA nicht liefern. Am 23.10.2018 meldete MDR Thüringen, dass LKA habe den Brandstifter ausfindig gemacht. Ein bereits wegen Brandstiftung verurteilter und sich in Haft befindlicher junger Mann habe die Tat gestanden. Wie sich herausstellte war der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt als Wahlhelfer für die NPD aktiv. Umso absurder mutet es da an, dass sich die Ermittlungen lange auf die linke Szene in Erfurt konzentrierten.

Hier nur einige Beispiele:

Ein Genosse wurde zeitweise von der Polizei als Beschuldigter geführt, was ihm allerdings nie mitgeteilt wurde. Bekannt wurde dies erst, als ein anderer Genosse mit einer Zeugenvorladung zur Brandstiftung bei der Roten Hilfe aufschlug. Befragtem Genossen wurden während seiner Vernehmung eine Liste an Telefonnummern vorgelegt, von denen er ihm bekannte identifizieren sollte. Dies lässt vermuten, dass diese Liste Ergebnis einer Funkzellenabfrage im Bereich des Tatorts war.

Ein weiterer Genosse wurde ebenfalls von der Polizei vernommen. Der Grund dafür war nicht eindeutig, es liegt allerdings nahe, dass er in den Fokus geriet, weil er einen Artikel über die Brandstiftung in den sozialen Netzwerken kommentiert hatte.

Ein von der Polizei als linker Treffpunkt konstruierter Ort wurde offenbar observiert. So wurden beispielsweise Pkws im Umfeld des Ortes erfasst und mehrere Vernehmungen über die Personen und Vorgänge dort geführt. Einem Genossen folgte das LKA bis zu seinem 60km von Erfurt entfernten Arbeitsort, um ihn dort als Zeugen zu befragen. Auffallend war hier insbesondere, dass ihm keine einzige Frage zum Tatkomplex der Brandstiftung oder dem zwischenzeitlich als Beschuldigten geführten Genossen gestellt wurde. Stattdessen fragten die zwei in zivil erschienenen Ermittler ausschließlich nach dem von der Polizei imaginierten Szeneort. Daraus schließen wir, dass es dem LKA darum ging, möglichst viele Informationen über linke Strukturen abzuschöpfen und ihnen die Brandstiftung lediglich als willkommener Anlass diente. Der Genosse tat das einzig richtige und äußerte sich zum Schutz seiner selbst, unserer Strukturen und Freund*innen nicht. Zu einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft und damit zu einer „Aussagepflicht“ für den Genossen kam es nicht. War eine solche Vorladung angesichts der inexistenten Verbindung zum eigentlichen Ermittlungsgegenstand nicht zu rechtfertigen?

Aus unserer Sicht zeigt sich erneut, dass den Behörden jeder Anlass recht ist, Linke zu verdächtigen, unter Druck zu setzen und auch am Arbeitsplatz einzuschüchtern. Sie wollen wissen, wie wir uns organisieren, um unser politisches Handeln zu erschweren, zu kriminalisieren und uns zum Aufgeben zu zwingen. In Zeiten von NSU (2.0), Blood & Honour, Combat 18 und den rechtsextremen Verflechtungen in der Bundeswehr ist dies eine klare Kampfansage gegen den Antifaschismus.

Repression kann jede*n schneller treffen als gedacht. Die Vorkommnisse zeigen, wie wichtig es ist, sich vor Ort über die Einschüchterungen auszutauschen und Solidarität zu organisieren. Meldet euch bei Anquatschversuchen und Vorladungen jeder Art – nur so können wir uns und unsere Strukturen schützen. Denn dagegen hilft nur Klappe halten und Rote Hilfe organisieren!

Solidarische Grüße,
Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt

[Soli 1708] Prozessbericht „Einstellung für Stefan“

Auch der letzte Prozess nach den Geschehnisse am 17.08.2013 in der Trommsdorffstraße (PM, 5. Juni 2014) verläuft nicht ohne Absurditäten. Der Vorwurf wird gegen Auflagen eingestellt. Damit enden zwei Verfahren gegen Protestierende mit einer Einstellung. Die Anschuldigungen sind nicht eindeutig belegbar. Lest im Folgenden den Bericht zum Prozess gegen Stefan, der am 2. September 2015 stattfand und seid in froher Erwartung über ein Fazit nach zwei Jahren Soliarbeit, das in Ausgabe 10 der Lirabelle erscheint und dann auch hier nachlesbar sein wird.
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[Aufruf] Prozess zu Racial Profiling, 2. Juli, LG Erfurt

Am Donnerstag, den 2. Juli, geht der Fall um Racial Profiling auf dem Erfurter Anger in die nächst höhere Instanz. Vor dem Landgericht Erfurt muss sich ein Mensch wegen Beleidigung verantworten, weil er Polizisten in Folge ihrer rassistischen Kontrollpraxis als Rassisten bezeichnete. Im Oktober vergangenen Jahres wurde der Betroffene vor dem Amtsgericht zu einer nicht geringen Geldstrafe verurteilt – Staatsanwaltschaft und Verteidigung gingen jedoch in Berufung.

Unterstützer*innen rufen zur Kundgebung und kritischen Prozessbeobachtung auf – für die interessierte Öffentlichkeit findet ein Pressegespräch statt: Kommt zu 12:30 zum Erfurter Landgericht (Domplatz).

Der Prozess soll 13:30 beginnen – mit intensiven (rassistischen) Sicherheitskontrollen ist zu rechnen.

Lest selbst den Aufruf der Unterstützer*innen und spendet!

Hände weg von unserem Fahrer! – Diesmal wirklich!

Auf einer Demonstration gegen die Räumung des Besetzten Hauses in Erfurt wird Thomas plötzlich von einem Greiftrupp der Polizei unter Einsatz von Pfefferspray aus dem Lautsprecherwagen gezerrt und festgenommen. Er soll einen Polizisten angefahren und sich bei der Festnahme gewehrt haben. Jetzt, zwei Jahre später, soll ihm nun der Prozess gemacht werden. Wir sind solidarisch mit Thomas und kritisieren das polizeiliche Vorgehen und die Kriminalisierung von Protesten!

Am 16. April 2009 wurde das Besetzte Haus auf dem ehemaligen Topf & Söhne Gelände in Erfurt brutal von der Polizei geräumt. Dies veranlasste zahlreiche Unterstützer_innen der acht Jahre währenden Besetzung dazu, bundesweit an Solidaritätsaktionen teilzunehmen oder eigene zu organisieren. Auch Thomas solidarisierte sich durch Fahren des Lautsprecherwagens auf einer Demonstration nach der Räumung in Erfurt. Als sich der Demonstrationszug vom Anger aus in Richtung Fischmarkt bewegen wollte, stürmte die Polizist_innen plötzlich den Lautsprecherwagen. Sie zerrten Thomas unter Einsatz von Pfefferspray aus dem Wagen und verhafteten ihn. Heute, mehr als zwei Jahre später, am 8. Juni 2011, beginnt der Gerichtsprozess gegen ihn. Die willkürlichen Tatvorwürfe laut Anklageschrift lauten: „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz jeweils in Tatmehrheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung“.

Dass diese Vorwürfe nicht nur völlig überzogen erscheinen, sondern hinter dem Vorgehen der Polizei bewusstes politisches Kalkül steckt, lässt sich an der damaligen Demonstration und dem kommenden Prozess gegen Thomas aufzeigen. Am Abend des 16. April 2009 versammelten sich mehrere hundert Menschen, um mittels einer Demonstration gegen die am Morgen stattgefundene Räumung des Besetzten Hauses auf dem ehemaligen Topf & Söhne Gelände in Erfurt zu protestieren. Bereits vor Beginn der Demo zeichneten sich die anwesenden „Sicherheitskräfte“ durch aggressives Verhalten aus.

Unzählige Vorkontrollen wurden durchgeführt und eine Reihe von Personalien aufgenommen. Als die Demo loslaufen wollte, kam es zu Übergriffen der Polizei auf die Demonstrationsteilnehmer_innen, in deren Verlauf mehrere Personen, darunter der Angeklagte, festgenommen wurden. Pfefferspray und Schlagstöcke wurden eingesetzt. Die Polizei wollte die Demo mit Gewalt am Loslaufen hindern. Von der Polizei wurde behauptet, dass nur eine Standkundgebung angemeldet gewesen sei, dass einzelne Demoteilnehmer_innen vermummt gewesen seien oder einfach, dass sich potentielle Straftäter_innen unter den Demonstrant_innen befänden. Über eine Stunde wurde die Demonstration am Anger festgesetzt. Der Polizei war offensichtlich daran gelegen, die Demonstration zu verhindern oder zumindest möglichst lange aufzuhalten und zu schikanieren. Diese Zustände sind nicht neu. Wer häufiger Demonstrationen oder Kundgebungen besucht oder einfach so in Kontakt mit der Polizei kommt, weiß, wie oft Polizist_innen scheinbar willkürlich handeln. Wie Gesetze nach eigenem Gutdünken ausgelegt und vollzogen werden. Wie ihnen missliebige Personen oder Personengruppen schikaniert und in politische Versammlungen hineingeprügelt, diese verboten oder an den Stadtrand verdrängt werden. Offensichtlich erscheint dabei, dass nicht nur die_der einzelne, ausführende Polizist_in scheinbar willkürlich handelt, sondern dass dahinter politische Entscheidungen stehen. Dass der Protest gegen die Räumung nicht gewollt war, zeigt dieser aggressive Polizeieinsatz deutlich.

Der Prozess gegen Thomas und Prozesse gegen andere Angeklagte haben unter anderem die Aufgabe, den Umgang mit den Demonstrationsteilnehmer_innen und die Handlungen der Polizei dabei im Nachhinein zu legitimieren. Wenn die zuvor anhand sehr weit ausgelegter Gesetze Festgenommenen nun beschuldigt und angeklagt werden, ist es für die Polizei politisch nützlich, von einem Gericht ihr Vorgehen bestätigt zu bekommen. So soll die Legitimation nachgeholt werden, in der Vergangenheit alles richtig gemacht zu haben. Ein gerichtliches Verfahren soll somit dazu dienen, die Polizei in ihrem Handeln auch für die Zukunft darin zu bestärken, genauso vorgehen zu können. Gleichzeitig sollen eventuell verurteilte Angeklagte kriminalisiert und Protest delegitimiert werden. Dies dient den staatlichen Repressionsorganen zur Abschreckung. Menschen sollen eingeschüchtert werden und sich nicht mehr trauen, ihren Protest auf die Straße zu tragen. Alle Lautiwagenfahrer_innen von Demonstrationen müssen gegebenenfalls, bei einer eventuellen Verurteilung von Thomas, mit ähnlichen repressiven Maßnahmen rechnen. Dem können wir nur entgegenwirken, wenn wir Thomas unterstützen, ihn bei seinem Prozess begleiten und wenn wir trotz der eventuell neuen Risiken weiter Lautiwagenfahrer_innen bleiben. Wir mucken nicht nur auf, dass wir ungerecht behandelt werden – wir haben ein Herz für den Aktivismus gegen diese Logik polizeilicher Vorgehensweise – trotz Staatlicher Repression!

Die Alltäglichkeit dieses Vorgangs ist ein Grund mehr, ihn zu kritisieren und dagegen vorzugehen. Wenn am 8. Juni der Prozess gegen Thomas eröffnet wird, spielt für die_den Richter_in das oben Genannte sicher nur eine untergeordnete Rolle. Dann geht es nur um eine individuelle Schuld oder Unschuld von Thomas, um individuelle Taten von Polizist_innen und anderen Zeug_innen. Es liegt an uns, die dargestellten Zusammenhänge zu thematisieren und an die Öffentlichkeit zu bringen. Es liegt auch an uns, Thomas solidarisch zur Seite zu stehen, denn jede_r von uns hätte zu diesem Zeitpunkt von der Polizei verprügelt und verhaftet werden können. Wen es trifft ist polizeiliche Willkür, dass es passiert ist politisches Kalkül! Angeklagt ist Thomas allein – gemeint sind wir alle!

Kommt zur Kundgebung „Hände weg von unserem Fahrer!
Am Mittwoch, dem 8. Juni um 08.00 Uhr vor dem Amtsgericht in Erfurt!
Begleitet den Prozess ab 09.00 Uhr im Sitzungssaal 8.
Solidarität mit Thomas!

Kontakt: rotehilfeerfurt.blogsport.de || ugruppe.thomas (ätt ) googlemail.com

Repressions-Soli-Konto für von staatlicher Repression Betroffene im
Zusammenhang mit Hausbesetzungen in Erfurt:
Reinhold Halbleib, Spk. Mittelthüringen, Konto-Nr.: 1000500337, BLZ:
82051000

Antifaschistischer Ratschlag am 5. & 6. November

Ratschlag-Logo

Am 5. und 6. November findet der alljährliche Antifaschistische Ratschlag statt, diesmal im südthüringischen Saalfeld. Auch wir sind dieses Jahr dabei und bieten einen Workshop an.

Was kann, will und soll Rote Hilfe sein?

Seit 35 Jahren leistet die Rote Hilfe Rechtshilfe, Solidarität und Beistand bei Prozessen und Verfahren – nicht nur gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten in Deutschland. Ortsgruppen in Erfurt, Jena und Südthüringen sorgen für eine lokale Verankerung der Solidaritätsorganisation in Thüringen. Doch was heißt es, aktiv Unterstützungsarbeit zu leisten? Was kann und was soll die Rote Hilfe, was befreundete Genoss_innen leisten? Wie gelingt der Balanceakt zwischen politischem Anspruch und individueller Betreuung? Und vor allem, was bedeutet es für eine linke Szene, die eigenen Inhalte in politisch geführten Prozessen in die Gerichtssäle und darüber hinaus zu tragen? Diesen und weiteren Fragen wollen wir uns in diesem Workshop stellen und gemeinsam mit euch diskutieren.

Neben unserem Workshop finden natürlich viele andere interessante Workshops statt. Das Programm findet ihr auf der Webseite des Ratschlags. Falls ihr also an dem Wochenende noch nichts vorhabt, kommt vorbei und diskutiert mit.

Politisch geführter Prozess wg. dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs in Erfurt (Besetzung des ehemaligen Keglerheims, 22.11.2009)

Vorwort der Roten Hilfe Ortsgruppe Erfurt
Mit diesem Artikel wollen wir uns besonders bei den vier von der staatlichen Repressionsmacht Betroffenen herzlich für ihr Durchhaltevermögen, ihre Mitarbeit bei den vielen zu treffenden Absprachen und für ihren Widerstand gegen die staatlichen Sanktionierungsmaßnahmen bedanken! ?

Bedanken wollen wir uns hiermit auch bei den Eltern der Betroffenen, bei den Anwält_innen und bei den zur Hauptverhandlung erschienenen zahlreichen solidarischen Unterstützer_innen.

Die Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt hatte das gesamte Verfahren begleitet, Anwält_innen vermittelt und mehrere Treffen organisiert. Unsere politische Einschätzung findet sich im Artikel wider.

Politisch geführter Prozess wg. dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs in Erfurt (Besetzung des ehemaligen Keglerheims, 22.11.2009)

Am Freitag, den 23.07.2010 um 10:30Uhr, fand im Amtsgericht Erfurt die Hauptverhandlung gegen vier Betroffene – zwei Jugendliche, zwei Heranwachsende – mit dem Tatvorwurf des Hausfriedensbruchs, anlässlich der Besetzung des „Keglerheims“ am 22.11.2009 statt. Insgesamt wurden beim „Keglerheim“ 24 Besetzer_innen in Gewahrsam genommen und deren Personalien festgestellt. Dass ausgerechnet diese vier jungen Menschen eine Anklageschrift mit Hauptverhandlungstermin erhielten, halten wir zum Einen für eine willkürliche Repressionsmaßnahme zur Abschreckung der jugendlichen Betroffenen. Zum Anderen halten wir es für einen weiteren Versuch die Hausbesetzer_innenszene durch den staatlich ausgeübten Druck zu entsolidarisieren. Diese erzieherische Sanktionsmaßnahme hatte bei den Betroffenen jedoch nicht den, von den staatlichen Organen, gewünschten Erfolg. Die vier Betroffenen hatten politische Statements vorbereitet, welche sie am Ende der Hauptverhandlung verlasen. Bis dato machten alle vier Betroffenen keine Aussagen! – Die politischen Statements der Betroffenen befinden sich zum Nachlesen am Ende dieses Artikels. – Nach einer Absprache zwischen den Anwält_innen der Betroffenen, der Richterin und der Staatsanwaltschaft wurde die Hauptverhandlung mit der Urteilsverkündung: Einstellung gegen Auflage von jeweils zwanzig Arbeitsstunden, abzuleisten in einer sozialen, gemeinnützigen Einrichtung, beendet.

Seit dem Häuserkampf zum Erhalt des Besetzten Hauses (auf dem ehemaligen Topf&Söhne Gelände) in Erfurt hat sich die staatliche Repressionsmacht mit Kriminalisierungs- und Einschüchterungsversuchen gegenüber der Hausbesetzer_innenszene hervorgetan. Die Räumung des Besetzten Hauses am 16.04.2009 wurde von einem martialischen Polizeiaufgebot vorgenommen. Alle Personen aus der Sitzblockade vor dem Haus wurden stundenlang in Gewahrsam gehalten, bei minderjährigen wurden die Eltern nicht informiert. Die Medien berichteten von leeren Flaschen, Äxten und langen Messern im Haus, um das Polizeiaufgebot zu rechtfertigen. Auch die am Abend stattfindende Solidemo wurde repressiv behindert, in dem sie lange Zeit nicht loslaufen konnte und immer wieder Übergriffe auf die Demo stattfanden. Selbst nach der Räumung brach die Repressionswelle gegen die sogenannte „Hausbesetzerszene“ nicht ab. (siehe hier )

Dieser Prozess zum Keglerheim hat unserer Meinung nach gezeigt, dass sich die Hausbesetzer_innen von diesen Repressionsmaßnahmen nicht einschüchtern lassen und weiter für ein selbstverwaltetes Zentrum in Erfurt und überall kämpfen werden! Die Notwendigkeit für unabhängige Häuser fernab von kommerziellen Zwecken, mit viel Raum und Zeit für emanzipatorische Diskussionsprozesse und mit großen Räumlichkeiten zur Umsetzung eigener Utopien, besteht nach wie vor. Wir, als Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt, prangern die Staatlichen Repressionsmaßnahmen und die öffentlichen Medien für ihre instrumentalisierende Berichterstattung an und stehen weiterhin allen davon Betroffenen zur Unterstützung dagegen beiseite.

Bericht über die Hauptverhandlung zum Keglerheim

Im Vorfeld der Hauptverhandlung waren drei von vier Akten unvollständig. Die vier Anwält_innen der Betroffenen stellten Aussetzungsanträge, welche nicht akzeptiert wurden.

Die Hauptverhandlung wurde also am 23.07.2010 um 10:30Uhr am Amtsgericht Erfurt eröffnet. Gleich zu Beginn ermahnte die Richterin die anwesenden solidarischen Unterstützer_innen, dass sie hier nicht im „Kasperletheater“ seien und deshalb während der Verhandlung „Ruhe im Gericht zu herrschen hat“. Die Personalien der Betroffenen wurden einzeln abgefragt. Während dessen stellte eine Anwältin klar, dass die Nachfragen der Richterin zu Einkommen und Schulden nicht beantwortet werden müssen, worauf keine der betroffenen Personen Auskunft darüber erteilte. Die Berufsbezeichnung, im Sinne einer Aussageverweigerung, muss allgemein gehalten werden (nur Schüler_in; in Ausbildung…). Anschließend verlas die Staatsanwältin die Anklageschrift im Eiltempo. Die Richterin rief die polizeilichen Zeugen auf: Es waren vier anwesend, einer fehlte unentschuldigt und zwei waren im Urlaub. Der Eigentümer, der die Strafanzeige gestellt hatte, wurde von der Richterin als entschuldigt gemeldet, obwohl dieser extra im Vorfeld von einem_einer derAnwält_innen als wichtiger, zu ladender Zeuge beantragt worden war. Stattdessen
kündigte sie forsch an, er habe eine Stellungnahme als Fax zu seiner Strafanzeige für diese Hauptverhandlung geschickt, welche später – nach der Ansicht des Videos zur Beweisaufnahme – von ihr verlesen werden würde. Eine Meldung der Anwältin einer Betroffenen wurde bei dieser Ansprache der Richterin einige Zeit übergangen, dann endlich rief die Richterin sie auf. Die Anwältin sprach „eine Rüge“ darüber aus, dass nicht alle Beweismittel vor dem Prozess für die Verteidigung zur Verfügung standen, unter anderem fehlte bei dem Strafanzeigenfax des Eigentümers vom 22.11.2009 die erste Seite, sowie das Video. Die Richterin nahm die Beschwerde der Anwältin barsch zur Kenntnis, änderte aber an ihrem Vorgehensvorschlag nichts und ging auch sonst nicht weiter darauf ein.

So wurde nun ein geschnittenes Video der Polizei als Beweismaterial angesehen, welches nicht in den Akten enthalten war. Unserer Ansicht nach, war das Video für die Richterin das angeblich ausschlaggebende Beweismaterial zur Überführung der Angeklagten. Sie betonte die Bedeutung der Sichtung des Videos für die Verhandlung mehrmals und erachtete deshalb eine Anhörung des Hauseigentümers als geladenen Zeugen für nicht notwendig. Das Video begann mit idylllischen Aufnahmen des Waldes, in welchem das „Keglerheim“ liegt. Anschließend wurde gezeigt, wie mehrere Menschen auf das Gelände gehen und dort eine Sitzblockade vor dem Haus bildeten, um die Räumung zu verhindern. Aus der Sitzblockade zogen die Polizist_innen mindestens zwei Personen mit Gewalt heraus. Die Gewalthandlungen der Polizei gegen Teilnehmer_innen der Blockade war auf dem Video nicht dokumentiert. In der 1. Etage des Hauses gab es einen Raum, in dem sich 19 Besetzer_innen aufhielten, als die Polizei dort eintraf. Im Video fehlten an dieser Stelle die Gewalthandlungen gegen mindestens zwei der männlichen Besetzer_innen. In einem weiteren Raum im 1. Obergeschoss befanden sich drei weitere Besetzer_innen. Im Video war zu sehen und zu hören, dass die Polizei aggressiv gegen diese vorging. Sie schrien lauthals und aggressiv beim Betreten des Raums: „Auf den Boden! Runter mit euch!“. Als eine Betroffene gegen einen Ofen gestoßen wurde und sich dabei verletzte, schenkte die Kameraeinstellung auf einen Balken. Die Polizeigewalt war somit nicht erkennbar. Die nächste Sequenz zeigte wie eine der Besetzer_innen auf den Boden gedrückt da lag, mit einem Polizisten hinter sich, welcher ihr die Hände auf dem Rücken hielt und der dabei irgendetwas schrie. Die Betroffene sagte: „Schon in Ordnung. Ich mach ja gar nix.“, woraufhin der Polizist erwiderte: „Ich sach ja nur.“ Anscheinend hatte die Besetzer_in den Beamten dazu gebracht, sich etwas zu beruhigen. Das Video gab sonst nichts her.

Nach der Einsichtnahme des Videos verlas die Richterin das Fax des Eigentümers, in welchem dieser behauptete, er hätte nie eine Duldung der Hausbesetzung ausgesprochen. Darauf wurde im weiteren Prozessverlauf jedoch nicht mehr eingegangen. Tatsache bleibt, dass eine Person aus dem Umfeld der Besetzung zweimal mit dem Eigentümer telefonierte. Beim ersten Telefonat äußerte sich der Eigentümer dahingehend, dass er sich eine Duldung bis zum nächsten Tag vorstellen könnte. Interessant ist, dass er nach einem geführten telefonischem Gespräch mit der Polizei meinte: Eine Duldung käme nun für ihn doch nicht mehr in Frage, weil die Polizei die Hausbesetzer_innenszene nicht als vertrauenswürdig einstufe. Wir, die Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt, bewerten dies als gezielte Repressionsmaßnahme der Polizei, es ist ihr geglückter Versuch eine Hausbesetzung zu verhindern, um Maßnahmen gegen gesellschaftliche Störenfriede ergreifen zu können. Unser Fazit daraus: Stört weiter.

Die Richterin ordnete mit ihrer fortgesetzten „guten Laune“ eine halbstündige Pause an. In dieser sollten sich die Anwält_innen und deren Mandant_innen das Video noch einmal ansehen und besprechen, ob die bestehende Beweislage – damit war das Video und die Berichte der Polizist_innen in den Akten, welche ja nur teilweise vorhanden waren, gemeint – die Hörung der polizeilichen Zeugen und eine wiederholte Ladung des Hauseigentümers überhaupt notwendig mache.

Nach der Pause wurde auf Anfrage einer der Anwältin ein Gespräch im Nebenraum zwischen juristischer Vertretung der Betroffenen und Staatsanwaltschaft im Beisein der Richterin von dieser „großzügiger Weise“ gewährt.

Als die genannten Personen wieder in den Verhandlungsraum zurück kamen, wurden die Betroffenen aufgefordert, ihre Aussagen zu machen. Daraufhin verlasen diese ihre politischen Statements der Reihe nach. Die im Raum anwesenden Unterstützer_innen applaudierten nach jedem Statement lautstark und wurden dafür jedes Mal von der Richterin ermahnt, mit der Androhung zur Verweisung des Raumes sowie Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen das Publikum. Die Unterstützer_innen ließen sich davon nicht beeindrucken und klatschten trotzdem für jedes politische Statement.

Zum Abschluss dieses „spaßigen Tages vor Gericht“ verkündete die Richterin das Urteil. Alle Betroffenen erhielten nach dem Gespräch mit der Staatsanwaltschaft eine Einstellung gegen die Auflage von jeweils zwanzig Arbeitsstunden. Die Richterin ließ es sich nicht nehmen, noch mal darauf hinzuweisen, dass sie zwar Teilen der Statements zustimme, z. B. Häuser nicht verfallen und leer stehen zu lassen, dass es aber auf keinen Fall anginge, sich ohne Einwilligung des Eigentümers da „einfach reinzuhocken“. Des Weiteren drohte sie noch, wenn die Leute damit nicht aufhören würden, gäbe es bei den nächsten Verhandlungen nicht nur Einstellungen gegen Arbeitsauflagen, oder bei Erwachsenen Geldstrafen, sondern dann kämen auch Haftstrafen in Frage.

Wir, als Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt, bitten alle Hausbesetzer_innen (und überhaupt alle politische Aktivist_innen) darum, sich von dieser Androhung nicht abschrecken zu lassen! Denn genau das ist auch immer das Ziel von Repression.

Einige wenige sind von den Repressionsmaßnahmen konkret betroffen, doch gemeint sind wir alle, deshalb haltet zusammen und organisiert Solipartys, um die Repressionskassen zu füllen, denn Solidarität ist eine Waffe! Wir lassen uns nicht abschrecken!

Gerne könnt ihr euch bei eurer jeweiligen Antirepressionsgruppe melden, wenn ihr selbst von Staatlicher Repression betroffen seid, oder Informationen haben möchtet, wie ihr Betroffene unterstützen könnt!

Wir bleiben alle!

Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt
Website: http://rotehilfeerfurt.blogsport.de/

Die Poltischen Statements der Betroffenen (a, b, c):

a) Wie schön wäre es jetzt, im Selbstverwaltetem Zentrum, in Erfurt zu sitzen und eine Tasse Tee zu trinken, werden sich heute die meisten in diesem Gerichtssaal denken. Doch die Realität sieht anders aus.
Weil wir und viele andere sich einsetzten für ein neues unkommerzielles, kultuerelles und politisches Zentrum, müssen wir uns heute vor diesem Gericht verantworten, für eine legitime, notwendige selbstbestimmte Tat.
Seit dem 16. April 2009 fehlt uns in Erfurt ein solches Zentrum in dem Menschen sich selbstbestimmt und frei entfalten können. Freiräume, die frei von jeglichen Diskriminierungen wie: Antisemitismus, Sexismus, Rassismus, Homophobie und andere Widerlichkeiten sind. In der Zeit, nach der Räumung des Top&Söhne- Geländes wurde immer wieder versucht ein neues Zentrum zu schaffen. Dafür wurden immer zerfallene und jahrelang ungenutzte Gebäude besetzt. Trotzdem kam es kurz nach der Bekanntgabe der Besetzung immer wieder zur Räumung. Die Begründung hierfür lautet, dass der Eigentümer dies nicht duldet. Doch, was ist Eigentum? Eigentum beschreibt im Kapitalismus das Verfügungsrecht über eine Sache oder Gegenstand, wobei in Folge dessen, es egal ist ob der Mensch diese Sache oder Gegenstand benutzt oder nicht.
Um Teilweise etwas der kapitalistischen Verwertungslogik entgegenzusetzen, entschlossen wir uns, ans leerstehende Kegelheim zu besetzen, um dort unsere Vorstellung wenigstens ein Stück weit mit anderen verwirklichen zu können. Die uns allen aufgezwungene und letztlich mit Staatsgewalt durchgesetzte Eigentumsverordnung sah es aber anders vor und so wurde das Projekt, von einem Großaufgebot der Polizei geräumt. Gerade in einer Touristenstadt wie Erfurt, wollen wir aber wahrgenommen werden und unsere Vorstellungen eines besseren Lebens zu vermitteln. Dazu gehören nach unserer Ansicht Projekte in denen Menschen wohnen und leben können. Dazu gehört eine Küche für alle, oder eine Möglichkeit, fernab der Verfolgung durch Ordnungshüter, kreativ sein zu können.
All das ist kein Hobby, kein Sozialer Dienst an der Volksgemeinschaft, sondern eine politische Entscheidung. Verbote werden daran nichts ändern. Ob wir, oder anderen spielt keine Rolle.
Wir bleiben alle.

b) Wenn man durch Erfurts Straßen läuft, fallen einem schnell die vielen, häufig schon jahrelang leerstehenden, Häuser auf. Graue, alte Gebäude, die teilweise vom Zerfall bedroht sind prägen das Stadtbild. Diesen Leerstand in unattraktiven Wohnlagen wollen wir nutzen, denn die kulturellen Möglichkeiten in Erfurt sind begrenzt. Der Bedarf an nichtkommerziell und unkonventionell nutzbaren Räumen ist vorhanden. Wir wollen einen Raum, frei von wirtschaftlichen Zwängen. Wir wollen Gebäude mit Leben füllen, sie vor dem Zerfall bewahren und aus den grauen Fassaden einen bunten, multikulturellen und selbstverwalteten Freiraum schaffen. Wir wollen Häuser nicht in Beschlag nehmen, sondern sie für neue Ideen nutzen, wo sich jede_r frei von Geschlecht, Religion oder sozialen Status entfalten kann.
Es wäre ein Raum von Jugendlichen für Jugendliche gestaltet und somit würden für die Stadt keinerlei Kosten anfallen.
Es soll ein Ort für alle sein, deswegen ist es auch wichtig, dass Kultur und politische Bildung nicht vom Geldbeutel abhängig gemacht wird. Wir wollen außerdem die Möglichkeit haben in Vorträgen, Projekten und abwechslungsreichen Konzerten eigene Verantwortung zu übernehmen und ein Selbstbewusstsein für verschiedenste Utopien zu entwickeln.
Wir werden uns nicht aus dem Stadtbild verbannen lassen, denn WIR BLEIBEN ALLE!

c) Warum wir in leere Häuser gehen…..
Wir, die wir hier angeklagt sind, kennen uns sonst eher flüchtig und doch sind wir am 22.11.2009 wegen einem gemeinsamen Ziel verhaftet worden. Wir wollten ein Autonomes Zentrum für Erfurt und für uns. Ein Hierarchie freier Raum in dem wir uns mit netten Menschen treffen können, ein Raum in dem wir Platzt haben für unsere Bands, unsere Musik, unser Leben und unsere Träume.
Da es unsere finanziellen Mittel nicht erlauben ein Haus zu mieten, nutzen wir leere Häuser und finden uns darin ein, in der Hoffnung das wir in dem Gebäude geduldet werden und es vor dem Verfall bewahren können.
Wir können nicht verstehen, warum wir diese Gebäude nicht nutzen können und warum andere diese Immobilien lieber verfallen lassen. Im Grundgesetz Art. 14 steht:“ Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Wir gehören zur Allgemeinheit.
Die Polizei stellt uns als Schwerverbrecher dar und erzählt den Besitzern Horrorgeschichten über uns, die Realität wird verzerrt. Am Ende werden wir bestraft, nur weil wir für unsere Freiheit und unsere Träume kämpfen. Bei diesem Kampf wollen wir niemanden schaden, dennoch werden wir der Stadt und der Staatsmacht solange auf die Nerven gehen bis wir unser Ziel erreicht haben.

Reibungspunkt von Radio F.R.E.I. hat dazu eine Sendung produziert: http://reibungspunkt.blogsport.de/2010/07/31/sendung-vom-29-juli-2010/