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Solidaritätsveranstaltung mit Kurd_innen in Syrien

Die Kurd_innen in Syrien haben unabhängig vom Baath-Regime und von der islamistisch-nationalistischen syrischen Opposition in den letzten Jahren Selbstverwaltungsstrukturen aufgebaut und ihre Gebiete (Westkurdistan) zumeist befreit. Sie organisieren sich in demokratischen Rätestrukturen unter direktem Einbezug auch der Assyrer_innen und Araber_innen. Dies findet international kaum Beachtung. In den letzten Wochen sind sie aufgrund ihres dritten Weges verschiedenen Angriffen ausgesetzt, einschließlich durch die Türkei. Besonders die Selbstverwaltungsstruktur in Afrin (nordwestlich von Aleppo) ist einer großen Angriffswelle und einem Lebensmittelembargo durch die Freie Syrische Armee und andere bewaffnete Gruppen ausgesetzt. Wir wollen mit dieser Veranstaltung darauf aufmerksam machen und Spenden für die Kinder dieses Gebiet sammeln.

Programm:
– Rede eiens PYD-Vertreters (Partei der Demokratischen Einheit – größte syrisch-kurdische Partei)
– Filmbeitrag zu Kurd_innen in Syrien
– Ozan Cömert (Musik aus Nord-Kurdistan)
– Bengi Agiri (Musik aus Westkurdistan)
– Koma Aberna (Musikgruppe aus Erfurt)
– Kurdische Tanzgruppe aus Thüringen

Am 7. Juli 2013 (Sonntag)
Von 14 bis 19 Uhr
Ort: Johannes-Langhaus, Stadtmission Erfurt, Allerheiligenstr. 10, Erfurt

Veranstalter: Kulturverein Mesopotamien, Erfurt e.V.
www.mesop.erfurt.org

Vortag und Diskussion: §129b-Verfahren und Repression gegen Kurd_innen in Deutschland

18. März

Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2010 finden in Deutschland auch gegen politische kurdische Aktivist_innen Ermittlungen nach §129b (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) statt. Im Prozess gegen Ali Ishan K. kam es bereits vor dem OLG Hamburg zu einer ersten Verurteilung zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft. Gegen diese Verurteilung hat die Verteidigung Revision eingelegt. Zu der Tatsache, dass der §129b der einzige Strafrechtsparagraph ist, bei dem eine politische Genehmigung durch das Bundesjustizministerium vor Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaften erforderlich ist, äußert sich Ali Ishan K.s Verteidigerin Cornelia Ganten-Lange: „Das Vorgehen im Zusammenhang mit dem §129b ist verfassungsrechtlich bedenklich. Die Gewaltenteilung wird aufgehoben. Es wird dem Justizministerium – also der Exekutive – überlassen zu entscheiden, ob eine ausländische Vereinigung terroristisch ist oder legitimen Widerstand gegen eine Diktatur leistet oder als legitime Befreiungsbewegung gelten darf. Diese Entscheidung ist dann von geostrategischen Interessenlagen abhängig.“

Kennzeichnend für alle laufenden Verfahren nach § 129b gegen kurdische Aktivist_innen ist, das die historischen und politischen Hintergründe in Kurdistan konsequent ausgeblendet werden. Ziel der Veranstaltung ist es daher, die internationalen Zusammenhänge darzustellen, die ausschlaggebend für die Repression gegen Kurd_innen in Deutschland sind.

18. März 2013 19 Uhr Lasallestrasse 50 Erfurt

Eine Veranstaltung der RH Erfurt, Kulturverein Mesopotamien, Azadi e.V. und Solid Thüringen. Diese Veranstaltung wird finanziert vom Freistaat Thüringen.

Polizeigewalt ist nicht nett- Solidarität mit Yev\tte

Auf­ruf zur Kund­ge­bung aus So­li­da­ri­tät mit Yev\tte gegen gegen Po­li­zei­ge­walt und Be­hör­den­will­kür am 18. Fe­bru­ar 2013 ab 12.​30 Uhr am Amts­ge­richt in Er­furt

Dass die Thü­rin­ger Po­li­zei mit Vor­lie­be ge­walt­be­rei­te Ju­gend­li­che mit Waf­fen und Uni­for­men in ihren Dienst stellt ist nichts Neues. Auch nicht, dass diese an­ge­hal­ten sind, Taten und Über­grif­fe von rech­ten Ge­walt­tä­te­rIn­nen zu ver­harm­lo­sen oder diese zu schüt­zen und gegen links­al­ter­na­ti­ve Struk­tu­ren und Men­schen un­gleich här­ter vor­zu­ge­hen. Am Deut­lichs­ten zeig­te dies wohl der Ein­satz pa­ra­mi­li­tä­ri­scher Ein­hei­ten bei der Räu­mung des Be­setz­ten Hau­ses am 16. April 2009 und der Macht­de­mons­tra­ti­on der hie­si­gen Pro­vinz­po­li­zei in den Wo­chen dar­auf. Be­son­ders nett an­zu­schau­en waren auch die Ein­sät­ze von Hun­dert­schaf­ten und Zi­vi­l­ein­hei­ten zur Durch­set­zung eines rechts­wid­ri­gen Al­ko­hol­ver­bots in der In­nen­stadt.

In den Mo­na­ten Mai bis Au­gust 2012 häuf­ten sich mal wie­der die po­li­zei­li­chen Über­grif­fe in Er­furt. Um nur ei­ni­ge zu nen­nen:

Am 11. Mai der tät­li­che An­griff der wegen Ru­he­stö­rung an­rü­cken­den Po­li­zis­tIn­nen auf Be­su­che­rIn­nen des, sich da­mals noch in der Tromms­dorff­stra­ße be­find­li­chen, Veto.

Am 15. Juni der An­griff auf Be­su­che­rIn­nen einer Party der Of­fe­nen Ar­beit unter Bei­fall der Nazis, die zuvor die Be­su­che­rIn­nen an­ge­grif­fen haben.

Am 8. Juli die ras­sis­ti­sche Kon­trol­le der Bun­des­po­li­zei im Er­fur­ter Bahn­hof gegen den Flücht­lings­ak­ti­vist Ta­j­mo­ham­mad Ha­bi­bi, der dar­auf­hin in Ab­schie­be­haft ge­nom­men wurde.

Am 13. Juli die Vor­ge­hens­wei­se gegen Be­su­che­rIn­nen des Kunst­hau­ses, die zuvor von Nazis an­ge­grif­fen und ver­letzt wur­den, die her­bei­ge­ru­fe­nen Be­am­tIn­nen aber der Mei­nung waren, dass es wich­ti­ger wäre, die Per­so­na­li­en der Be­trof­fe­nen auf­zu­neh­men, als die ge­flüch­te­ten Tä­te­rIn­nen zu ver­fol­gen.

Am 22. Juli der freund­schaft­li­che Um­gang von Po­li­zis­tIn­nen mit Nazis, die zuvor Stu­den­tIn­nen auf dem Er­fur­ter Anger an­ge­grif­fen hat­ten.

Am 26. Juli die Er­stür­mung einer Pri­vat­par­ty und mas­si­ve Ver­let­zung und Be­lei­di­gung der Be­su­che­rIn­nen.

Am 28. Juli ein Pfef­fer­spray­ein­satz wegen Ru­he­stö­rung gegen Be­su­che­rIn­nen der LA­GU­NE in der W.-​Uhl­worm-​Stra­ße.

Am 6. Au­gust das pas­si­ve Ver­hal­ten und die wi­der­wil­li­ge An­zei­gen­auf­nah­me durch die Po­li­zei gegen Nazis, die zuvor den Stand einer Ge­gen­de­mons­tra­ti­on an­ge­grif­fen und einem Mo­de­ra­tor das T-​Shirt zer­ris­sen hat­ten.

Ende Au­gust die Über­wa­chung des Break-​Iso­la­ti­on-​Flücht­lings­Camps.

Eben­falls in die­sen Zeit­raum fal­lend und bei­spiel­haft für das Ver­hal­ten von Po­li­zei, wenn es um die Un­ter­stüt­zung men­schen­ver­ach­ten­der Schei­ße und Be­hin­de­rung an­ti­fa­schis­ti­schen Pro­tests geht, ist die Le­sung eines Thilo Sar­ra­zin am 9. Mai in der Alten Oper. An­statt gegen die Ver­brei­tung ras­sis­ti­scher und so­zi­al­chau­vi­nis­ti­scher Hetze vor­zu­ge­hen, ge­rie­ten auch nicht etwa die Be­su­che­rIn­nen der brau­nen Hetz­kam­pa­gne in den Fokus der Po­li­zei, son­dern die Teil­neh­me­rIn­nen der Ge­gen­kund­ge­bung, wel­che mit völ­lig über­zo­ge­nen und un­recht­mä­ßi­gen Vor­kon­trol­len ein­ge­schüch­tert und daran ge­hin­dert wer­den soll­ten, ihren Unmut zu äu­ßern. Dabei ging es nicht nur um die rechts­wid­ri­ge Da­ten­er­fas­sung der Pro­tes­tie­ren­den, es soll­te auch in den Sa­chen her­um­ge­schnüf­felt wer­den.

Eine, die die­sen po­li­zei­li­chen Unfug nicht über sich er­ge­hen las­sen woll­te und sich wei­ger­te, ihre Ta­sche durch­su­chen zu las­sen, war Yve\tte. Auch sie wurde von den Poi­zei­be­am­tIn­nen dazu auf­ge­for­dert, sich kon­trol­lie­ren und von die­sen in ihrer Ta­sche rum­wüh­len zu las­sen. Die Be­am­tIn­nen recht­fer­tig­ten ihr Vor­ge­hen mit dem Thü­rin­ger Po­li­zei­auf­ga­ben­ge­setz, das aber bei Ver­samm­lun­gen kei­ner­lei Be­deu­tung hat. Wir gehen davon aus, dass hier, wie dies auch schon häu­fi­ger der Fall war, Per­so­nen­kon­trol­len ohne Rechts­grund­la­ge und auf­grund des äu­ße­ren Er­schei­nungs­bil­des durch­ge­zo­gen und Macht de­mons­triert wer­den soll­te. Und um es auf die Spit­ze zu trei­ben, wurde die­ser Macht­an­spruch dann auch von drei männ­li­chen Be­am­ten mit kör­per­li­cher Ge­walt durch­ge­setzt. Dabei er­litt die Be­trof­fe­ne Ver­let­zun­gen.

Doch an­statt gegen die rechts­wid­rig han­deln­den Be­am­tIn­nen zu er­mit­teln, wurde das Ver­fah­ren wegen Kör­per­ver­let­zung im Amt von der Staats­an­walt­schaft ein­ge­stellt. Viel wich­ti­ger scheint es den Be­hör­den hin­ge­gen, den ab­sur­den Vor­wurf des Wi­der­stands gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te und die Ver­hän­gung eines Straf­be­fehls durch­zu­set­zen. Dazu wurde nun die Haupt­ver­hand­lung beim Amts­ge­richt an­ge­setzt.

Da wir, als Un­ter­stüt­ze­rIn­nen-​Grup­pe der Be­trof­fe­nen, mit die­sem Vor­ge­hen von Po­li­zei, Staats­an­walt­schaft und Amts­ge­richt nicht ein­ver­stan­den sind, wer­den wir da­ge­gen pro­tes­tie­ren und rufen euch dazu auf, uns in die­sem Pro­test zu un­ter­stüt­zen.

Das könnt ihr tun, indem ihr am 18. Fe­bru­ar 2013 ab 12.​30 Uhr zum Amts­ge­richt in Er­furt kommt. Dort wird es eine Kund­ge­bung gegen Po­li­zei­ge­walt und Be­hör­den­will­kür geben. Der Pro­zess ist öf­fent­lich und be­ginnt 14 Uhr. Und im Ge­richts­saal ist es wär­mer als drau­ßen.

Be­trof­fen ist Eine – Ge­meint sind Alle

Polizeigewalt ist nicht nett- Solidarität mit Yev\tte

Auf­ruf zur Kund­ge­bung aus So­li­da­ri­tät mit Yev\tte gegen gegen Po­li­zei­ge­walt und Be­hör­den­will­kür am 18. Fe­bru­ar 2013 ab 12.​30 Uhr am Amts­ge­richt in Er­furt

Dass die Thü­rin­ger Po­li­zei mit Vor­lie­be ge­walt­be­rei­te Ju­gend­li­che mit Waf­fen und Uni­for­men in ihren Dienst stellt ist nichts Neues. Auch nicht, dass diese an­ge­hal­ten sind, Taten und Über­grif­fe von rech­ten Ge­walt­tä­te­rIn­nen zu ver­harm­lo­sen oder diese zu schüt­zen und gegen links­al­ter­na­ti­ve Struk­tu­ren und Men­schen un­gleich här­ter vor­zu­ge­hen. Am Deut­lichs­ten zeig­te dies wohl der Ein­satz pa­ra­mi­li­tä­ri­scher Ein­hei­ten bei der Räu­mung des Be­setz­ten Hau­ses am 16. April 2009 und der Macht­de­mons­tra­ti­on der hie­si­gen Pro­vinz­po­li­zei in den Wo­chen dar­auf. Be­son­ders nett an­zu­schau­en waren auch die Ein­sät­ze von Hun­dert­schaf­ten und Zi­vi­l­ein­hei­ten zur Durch­set­zung eines rechts­wid­ri­gen Al­ko­hol­ver­bots in der In­nen­stadt.

In den Mo­na­ten Mai bis Au­gust 2012 häuf­ten sich mal wie­der die po­li­zei­li­chen Über­grif­fe in Er­furt. Um nur ei­ni­ge zu nen­nen:

Am 11. Mai der tät­li­che An­griff der wegen Ru­he­stö­rung an­rü­cken­den Po­li­zis­tIn­nen auf Be­su­che­rIn­nen des, sich da­mals noch in der Tromms­dorff­stra­ße be­find­li­chen, Veto.

Am 15. Juni der An­griff auf Be­su­che­rIn­nen einer Party der Of­fe­nen Ar­beit unter Bei­fall der Nazis, die zuvor die Be­su­che­rIn­nen an­ge­grif­fen haben.

Am 8. Juli die ras­sis­ti­sche Kon­trol­le der Bun­des­po­li­zei im Er­fur­ter Bahn­hof gegen den Flücht­lings­ak­ti­vist Ta­j­mo­ham­mad Ha­bi­bi, der dar­auf­hin in Ab­schie­be­haft ge­nom­men wurde.

Am 13. Juli die Vor­ge­hens­wei­se gegen Be­su­che­rIn­nen des Kunst­hau­ses, die zuvor von Nazis an­ge­grif­fen und ver­letzt wur­den, die her­bei­ge­ru­fe­nen Be­am­tIn­nen aber der Mei­nung waren, dass es wich­ti­ger wäre, die Per­so­na­li­en der Be­trof­fe­nen auf­zu­neh­men, als die ge­flüch­te­ten Tä­te­rIn­nen zu ver­fol­gen.

Am 22. Juli der freund­schaft­li­che Um­gang von Po­li­zis­tIn­nen mit Nazis, die zuvor Stu­den­tIn­nen auf dem Er­fur­ter Anger an­ge­grif­fen hat­ten.

Am 26. Juli die Er­stür­mung einer Pri­vat­par­ty und mas­si­ve Ver­let­zung und Be­lei­di­gung der Be­su­che­rIn­nen.

Am 28. Juli ein Pfef­fer­spray­ein­satz wegen Ru­he­stö­rung gegen Be­su­che­rIn­nen der LA­GU­NE in der W.-​Uhl­worm-​Stra­ße.

Am 6. Au­gust das pas­si­ve Ver­hal­ten und die wi­der­wil­li­ge An­zei­gen­auf­nah­me durch die Po­li­zei gegen Nazis, die zuvor den Stand einer Ge­gen­de­mons­tra­ti­on an­ge­grif­fen und einem Mo­de­ra­tor das T-​Shirt zer­ris­sen hat­ten.

Ende Au­gust die Über­wa­chung des Break-​Iso­la­ti­on-​Flücht­lings­Camps.

Eben­falls in die­sen Zeit­raum fal­lend und bei­spiel­haft für das Ver­hal­ten von Po­li­zei, wenn es um die Un­ter­stüt­zung men­schen­ver­ach­ten­der Schei­ße und Be­hin­de­rung an­ti­fa­schis­ti­schen Pro­tests geht, ist die Le­sung eines Thilo Sar­ra­zin am 9. Mai in der Alten Oper. An­statt gegen die Ver­brei­tung ras­sis­ti­scher und so­zi­al­chau­vi­nis­ti­scher Hetze vor­zu­ge­hen, ge­rie­ten auch nicht etwa die Be­su­che­rIn­nen der brau­nen Hetz­kam­pa­gne in den Fokus der Po­li­zei, son­dern die Teil­neh­me­rIn­nen der Ge­gen­kund­ge­bung, wel­che mit völ­lig über­zo­ge­nen und un­recht­mä­ßi­gen Vor­kon­trol­len ein­ge­schüch­tert und daran ge­hin­dert wer­den soll­ten, ihren Unmut zu äu­ßern. Dabei ging es nicht nur um die rechts­wid­ri­ge Da­ten­er­fas­sung der Pro­tes­tie­ren­den, es soll­te auch in den Sa­chen her­um­ge­schnüf­felt wer­den.

Eine, die die­sen po­li­zei­li­chen Unfug nicht über sich er­ge­hen las­sen woll­te und sich wei­ger­te, ihre Ta­sche durch­su­chen zu las­sen, war Yve\tte. Auch sie wurde von den Poi­zei­be­am­tIn­nen dazu auf­ge­for­dert, sich kon­trol­lie­ren und von die­sen in ihrer Ta­sche rum­wüh­len zu las­sen. Die Be­am­tIn­nen recht­fer­tig­ten ihr Vor­ge­hen mit dem Thü­rin­ger Po­li­zei­auf­ga­ben­ge­setz, das aber bei Ver­samm­lun­gen kei­ner­lei Be­deu­tung hat. Wir gehen davon aus, dass hier, wie dies auch schon häu­fi­ger der Fall war, Per­so­nen­kon­trol­len ohne Rechts­grund­la­ge und auf­grund des äu­ße­ren Er­schei­nungs­bil­des durch­ge­zo­gen und Macht de­mons­triert wer­den soll­te. Und um es auf die Spit­ze zu trei­ben, wurde die­ser Macht­an­spruch dann auch von drei männ­li­chen Be­am­ten mit kör­per­li­cher Ge­walt durch­ge­setzt. Dabei er­litt die Be­trof­fe­ne Ver­let­zun­gen.

Doch an­statt gegen die rechts­wid­rig han­deln­den Be­am­tIn­nen zu er­mit­teln, wurde das Ver­fah­ren wegen Kör­per­ver­let­zung im Amt von der Staats­an­walt­schaft ein­ge­stellt. Viel wich­ti­ger scheint es den Be­hör­den hin­ge­gen, den ab­sur­den Vor­wurf des Wi­der­stands gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te und die Ver­hän­gung eines Straf­be­fehls durch­zu­set­zen. Dazu wurde nun die Haupt­ver­hand­lung beim Amts­ge­richt an­ge­setzt.

Da wir, als Un­ter­stüt­ze­rIn­nen-​Grup­pe der Be­trof­fe­nen, mit die­sem Vor­ge­hen von Po­li­zei, Staats­an­walt­schaft und Amts­ge­richt nicht ein­ver­stan­den sind, wer­den wir da­ge­gen pro­tes­tie­ren und rufen euch dazu auf, uns in die­sem Pro­test zu un­ter­stüt­zen.

Das könnt ihr tun, indem ihr am 18. Fe­bru­ar 2013 ab 12.​30 Uhr zum Amts­ge­richt in Er­furt kommt. Dort wird es eine Kund­ge­bung gegen Po­li­zei­ge­walt und Be­hör­den­will­kür geben. Der Pro­zess ist öf­fent­lich und be­ginnt 14 Uhr. Und im Ge­richts­saal ist es wär­mer als drau­ßen.

Be­trof­fen ist Eine – Ge­meint sind Alle

PMs der OG Frankfurt und Blockupy zu den Hausdurchsuchungen

Pressemitteilung der Roten Hilfe Frankfurt am Main vom 06.02.2013

Bundesweite Hausdurchsuchungen: Angriff auf linken Journalismus

Am frühen Morgen des heutigen 6. Februar durchsuchte der Frankfurter
Staatsschutz in Frankfurt am Main, Berlin, Freiburg, Brandenburg und
Nordrhein-Westfalen die Wohnungen von mindestens sieben FotografInnen.

Offensichtlich war die Polizei auf der Suche nach Fotos von der
antikapitalistischen Demonstration vom 31. März 2012 in Frankfurt. Bei
der Demonstration mit 6000 TeilnehmerInnen wurde unter anderem die
Europäische Zentralbank als Akteurin der europäischen Krisenpolitik
angegriffen. Im Verlauf der Demonstration kam es zu Auseinandersetzungen
mit der Polizei, die verhinderte, dass
die Demonstration ihr eigentliches Ziel, den Neubau der EZB, erreichen
konnte. Am Rande soll ein Polizist mit Pfefferspray besprüht und
getreten worden sein. Die Polizei bauschte das zunächst zu
einem „versuchten Totschlag“ auf und nimmt ihre verzerrte Wahrnehmung
nun zum Anlass, die Pressefreiheit auszuhebeln.

Nachdem Polizei und Staatsanwaltschaft mit ihrem Versuch gescheitert
sind, linke AktivistInnen unter Druck zu setzen und mit Strafgeldern zu
Aussagen zu zwingen, gehen sie nun noch einen Schritt weiter: Bei den
Durchsuchungen wurden Computer, Laptops, Kameras, Handys und andere
Datenträger beschlagnahmt. Damit hat die Polizei den JournalistInnen
nicht nur ihre Arbeitsmittel entzogen, sondern im Endeffekt rechtlich
geschützte Redaktionsräume durchsucht.
„Die Frankfurter Polizei möchte offenbar nach der Einschränkung des
Grundrechts auf Versammlungsfreiheit bei Blockupy nun auch das nächste
Prinzip der Demokratie, die Pressefreiheit, angreifen“, so die
Sprecherin der Frankfurter Roten Hilfe, Jona Fritz.

Mit ihrer völlig unsinnigen „Gefahreneinschätzung“ vor den
Blockupy-Aktionstagen 2012 haben Polizei und Stadtverwaltung damals ihr
völlig überzogenes Polizei-Aufgebot gerechtfertigt. Vor den
anstehenden Krisenprotesten 2013 scheint zumindest der Frankfurter
Staatsschutz eine ähnliche Eskalationsstrategie zu verfolgen.


**********

Pressemitteilung
Blockupy Frankfurt
6. Februar 2013

* Bundesweite Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen bei Fotojournalisten

* Blockupy verurteilt Grundrechtsverletzung als Einschüchterungsversuch

Am frühen Morgen des heutigen Mittwoch haben Beamte mindestens zehn
Wohn- und Arbeitsräume von Fotojournalisten in Berlin, Brandenburg,
Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg zeitgleich durchsucht.
Dabei beschlagnahmten sie zahlreiche Computer und Speichermedien sowie
Fotoausrüstung, in Freiburg wurden auch ein Mobiltelefon und Drucksachen
beschlagnahmt. Laut Durchsuchungsbeschluss werden die Fotojournalisten
nicht selbst einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt. Vielmehr hofft
die Frankfurter Staatsanwaltschaft, Beweise für unterstellte Straftaten
von Teilnehmern einer Demonstration am 31. März 2012 in Frankfurt zu finden.

„Das ist ein Angriff auf die Pressefreiheit und auf demokratische
Grundrechte insgesamt. Mit dieser Aktion wollen sich Polizei und
Staatsanwaltschaft offenbar selbst einen Blankoscheck für Rechtsbruch
und Schikane ausstellen. In Zukunft muss schon mit einer
Hausdurchsuchung rechnen, wer beruflich über soziale Proteste
berichtet“, sagte Martin Sommer vom Bündnis Blockupy Frankfurt.
„Flächendeckende Hausdurchsuchungen bei Unverdächtigen sind an sich
schon ein Skandal. Bedeutende Grundrechte einer demokratischen
Gesellschaft werden mit Füßen getreten. Dass nun auch Journalisten
eingeschüchtert und in ihrer Arbeit behindert werden, setzt dem die
Krone auf.“

Besondere Brisanz gewinnt die heutige Polizeiaktion aus Sicht des
Blockupy-Bündnisses vor dem Hintergrund der Verbotsorgie während der
Blockupy-Aktionstage vom 16. bis 19. Mai 2012 in Frankfurt am Main.

Roland Süß vom Blockupy-Bündnis: „Mit den Razzien heute setzen Polizei
und Staatsanwaltschaft eine beispiellose Serie von
Grundrechtsverletzungen fort. Letztes Jahr war es die
Versammlungsfreiheit, wofür die Polizei nun Entschädigungen zahlen muss.
Dieses Jahr ist es die Pressefreiheit. Es ist offensichtlich, dass eine
breite Protestbewegung eingeschüchtert und kriminalisiert werden soll.
Doch wir bleiben solidarisch mit allen, die für eine sozialere
Gesellschaft streiten.“

Für den 31. Mai und 1. Juni dieses Jahres hat das Blockupy-Bündnis
erneut europäische Aktionstage in Frankfurt am Main angekündigt. Am 17.
Februar findet dazu ein weiteres bundesweites Mobilisierungstreffen in
Frankfurt statt.

+ Justiz rügt Rechtbrüche von Stadt und Polizei bei Blockupy

Während der Blockupy-Tage 2012 hatte die Stadt ein umfassendes
Versammlungsverbot erlassen, die Polizei verhängte gegen hunderte
Anreisende unrechtmäßig Stadtverbote und sperrte die Frankfurter
Innenstadt großflächig ab. Viele dieser Maßnahmen wurden nachträglich
durch Gerichte als rechtswidrig erkannt, weitere Verfahren laufen. So
hat das Amtsgericht Gießen kürzlich Protestierenden, die seinerzeit über
Stunden festgehalten und an der Ausübung ihres Demonstrationsrechts
gehindert wurden, Entschädigungszahlungen in Höhe von je 500 Euro
zugesprochen. Auch hunderte im Vorfeld der Tage ausgesprochene
Aufenthaltsverbote musste die Polizei wieder zurücknehmen; im Oktober
entschied das Frankfurter Verwaltungsgericht, dass eine Kundgebung des
„Komitees für Grundrechte und Demokratie“ nicht hätte verboten werden
dürfen.

Bei der ­ gerichtlich genehmigten ­ Blockupy-Abschluss-Demonstration im
Mai 2012 gingen 30.000 Menschen gegen die europaweite Verarmungspolitik
und für Versammlungsfreiheit auf der Straße.

+ Kritik an Razzien auch von Gewerkschaft und Journalistenverband

In ersten Reaktionen haben auch Gewerkschaftsvertreter und
Journalistenverbände die heutigen Durchsuchungen als grundrechtswidrig
kritisiert. „Medienvertreter sind keine Hilfspolizisten, und ihre Arbeit
einzuschränken ist falsch“, sagte Verdi-Vertreter Andreas Köhn laut
Tagesspiegel (6.2.2013). Cornelia Haß von der Deutschen Journalistinnen-
und Journalistenunion sagte: „Die durchgeführten Maßnahmen entbehren
jeder Verhältnismäßigkeit und entsprechen keinerlei rechtsstaatlichen
Standards.“ (Pressemitteilung dju)

Weitere Informationen:

* Mobilisierungstreffen Blockupy 2013:
http://www.blockupy-frankfurt.de/de/2013/einladung170213

* Artikel zu heutigen Razzien des Tagesspiegel:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/ermittlung-wegen-koerperver
letzung-bundesweite-razzia-bei-fotografen/7742288.html

* Stellungnahme der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion
(dju) in Verdi:
https://dju.verdi.de/pressemitteilungen/showNews?id=f955a9d2-7049-11e2-7307-
001ec9b05a14

Hinweis für Betroffene von Repression in Hildburghausen vom 10.12.2012

Wer infolge des 10.12.2012 in Hildburghausen im Rahmen der Antinaziproeste von Repression betroffen ist, kann sich gern bei uns melden. Es wird versucht, die Betroffenen untereinander zu vernetzen, um eine solidarische und wirksame Antirepressionsarbeit leisten zu können. Wenn ihr lediglich von jemandem gehört habt, die*der betroffen ist, weist sie*ihn bitte darauf hin!

Solidarität ist eine Waffe!