Da der Bauschaden behoben sein wird kann die nächste Anlaufstelle am 12.12. kann nun wieder im Filler stattfinden. Allerdings wird die Anlaufstelle eine Stunde früher als üblich stattfinden. Das heisst die nächste Anlaufstelle der Roten Hilfe Erfurt ist am 12.12. um 18.30 im Filler.
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Nächste Anlaufstelle wieder im Filler aber schon um 18.30
Da der Bauschaden behoben sein wird kann die nächste Anlaufstelle am 12.12. kann nun wieder im Filler stattfinden. Allerdings wird die Anlaufstelle eine Stunde früher als üblich stattfinden. Das heisst die nächste Anlaufstelle der Roten Hilfe Erfurt ist am 12.12. um 18.30 im Filler.
Nächste Anlaufstelle im RedRoxx
Aufgrund des Bauschadens im Filler findet die nächste Anlaufstelle am 14.11.13 um 19 Uhr im RedRoxx in der Pilse 29 (Nähe Anger) statt.
Anlaufstelle durch Bauschaden gesperrt – Weitere Infos folgen
Da der Jugendklub filler durch einen Bauschaden momentan gesperrt ist, ist die Anlaufstelle heute am 10.10. dort nicht möglich. Wir sind gerade noch auf der Suche nach Ausweichmöglichkeiten. Wir sind aber auf jeden Fall per Email und U-Fall Handy erreichbar.
Repression am 17.8. bei Gegenkundgebung in Erfurt – Meldet euch bei uns
Am 17.8. fanden bei der Gegenkundgebung gegen die NPD umfangreiche Repressionsmassnahmen der örtlichen Polizei statt. (Siehe hier) Einige Betroffene haben sich nun bei uns gemeldet. Falls auch du betroffen bist und mit einer Vorladung/Strafbefehl rechnest oder bereits schon hast, bitte melde dich bei uns. Wir möchten die Repression gemeinsam in einer Soligruppe aufarbeiten und ggf. öffentlich machen. Die Kontaktdaten findest du auf unserer Kontaktseite.
Solidaritätsveranstaltung mit Kurd_innen in Syrien
Die Kurd_innen in Syrien haben unabhängig vom Baath-Regime und von der islamistisch-nationalistischen syrischen Opposition in den letzten Jahren Selbstverwaltungsstrukturen aufgebaut und ihre Gebiete (Westkurdistan) zumeist befreit. Sie organisieren sich in demokratischen Rätestrukturen unter direktem Einbezug auch der Assyrer_innen und Araber_innen. Dies findet international kaum Beachtung. In den letzten Wochen sind sie aufgrund ihres dritten Weges verschiedenen Angriffen ausgesetzt, einschließlich durch die Türkei. Besonders die Selbstverwaltungsstruktur in Afrin (nordwestlich von Aleppo) ist einer großen Angriffswelle und einem Lebensmittelembargo durch die Freie Syrische Armee und andere bewaffnete Gruppen ausgesetzt. Wir wollen mit dieser Veranstaltung darauf aufmerksam machen und Spenden für die Kinder dieses Gebiet sammeln.
Programm:
– Rede eiens PYD-Vertreters (Partei der Demokratischen Einheit – größte syrisch-kurdische Partei)
– Filmbeitrag zu Kurd_innen in Syrien
– Ozan Cömert (Musik aus Nord-Kurdistan)
– Bengi Agiri (Musik aus Westkurdistan)
– Koma Aberna (Musikgruppe aus Erfurt)
– Kurdische Tanzgruppe aus Thüringen
Am 7. Juli 2013 (Sonntag)
Von 14 bis 19 Uhr
Ort: Johannes-Langhaus, Stadtmission Erfurt, Allerheiligenstr. 10, Erfurt
Veranstalter: Kulturverein Mesopotamien, Erfurt e.V.
www.mesop.erfurt.org
Nächste Anlaufstelle erst am 16.5.
Da die Meisten von uns ihr langes Wochenende woanders verbringen, findet die Anlaufstelle im Mai erst am 16.5. statt. Für dringende Fälle sind wir aber auch per Telefon und Email erreichbar.
Vortag und Diskussion: §129b-Verfahren und Repression gegen Kurd_innen in Deutschland
Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2010 finden in Deutschland auch gegen politische kurdische Aktivist_innen Ermittlungen nach §129b (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) statt. Im Prozess gegen Ali Ishan K. kam es bereits vor dem OLG Hamburg zu einer ersten Verurteilung zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft. Gegen diese Verurteilung hat die Verteidigung Revision eingelegt. Zu der Tatsache, dass der §129b der einzige Strafrechtsparagraph ist, bei dem eine politische Genehmigung durch das Bundesjustizministerium vor Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaften erforderlich ist, äußert sich Ali Ishan K.s Verteidigerin Cornelia Ganten-Lange: „Das Vorgehen im Zusammenhang mit dem §129b ist verfassungsrechtlich bedenklich. Die Gewaltenteilung wird aufgehoben. Es wird dem Justizministerium – also der Exekutive – überlassen zu entscheiden, ob eine ausländische Vereinigung terroristisch ist oder legitimen Widerstand gegen eine Diktatur leistet oder als legitime Befreiungsbewegung gelten darf. Diese Entscheidung ist dann von geostrategischen Interessenlagen abhängig.“
Kennzeichnend für alle laufenden Verfahren nach § 129b gegen kurdische Aktivist_innen ist, das die historischen und politischen Hintergründe in Kurdistan konsequent ausgeblendet werden. Ziel der Veranstaltung ist es daher, die internationalen Zusammenhänge darzustellen, die ausschlaggebend für die Repression gegen Kurd_innen in Deutschland sind.
18. März 2013 19 Uhr Lasallestrasse 50 Erfurt
Eine Veranstaltung der RH Erfurt, Kulturverein Mesopotamien, Azadi e.V. und Solid Thüringen. Diese Veranstaltung wird finanziert vom Freistaat Thüringen.
Polizeigewalt ist nicht nett- Solidarität mit Yev\tte
Aufruf zur Kundgebung aus Solidarität mit Yev\tte gegen gegen Polizeigewalt und Behördenwillkür am 18. Februar 2013 ab 12.30 Uhr am Amtsgericht in Erfurt
Dass die Thüringer Polizei mit Vorliebe gewaltbereite Jugendliche mit Waffen und Uniformen in ihren Dienst stellt ist nichts Neues. Auch nicht, dass diese angehalten sind, Taten und Übergriffe von rechten GewalttäterInnen zu verharmlosen oder diese zu schützen und gegen linksalternative Strukturen und Menschen ungleich härter vorzugehen. Am Deutlichsten zeigte dies wohl der Einsatz paramilitärischer Einheiten bei der Räumung des Besetzten Hauses am 16. April 2009 und der Machtdemonstration der hiesigen Provinzpolizei in den Wochen darauf. Besonders nett anzuschauen waren auch die Einsätze von Hundertschaften und Zivileinheiten zur Durchsetzung eines rechtswidrigen Alkoholverbots in der Innenstadt.
In den Monaten Mai bis August 2012 häuften sich mal wieder die polizeilichen Übergriffe in Erfurt. Um nur einige zu nennen:
Am 11. Mai der tätliche Angriff der wegen Ruhestörung anrückenden PolizistInnen auf BesucherInnen des, sich damals noch in der Trommsdorffstraße befindlichen, Veto.
Am 15. Juni der Angriff auf BesucherInnen einer Party der Offenen Arbeit unter Beifall der Nazis, die zuvor die BesucherInnen angegriffen haben.
Am 8. Juli die rassistische Kontrolle der Bundespolizei im Erfurter Bahnhof gegen den Flüchtlingsaktivist Tajmohammad Habibi, der daraufhin in Abschiebehaft genommen wurde.
Am 13. Juli die Vorgehensweise gegen BesucherInnen des Kunsthauses, die zuvor von Nazis angegriffen und verletzt wurden, die herbeigerufenen BeamtInnen aber der Meinung waren, dass es wichtiger wäre, die Personalien der Betroffenen aufzunehmen, als die geflüchteten TäterInnen zu verfolgen.
Am 22. Juli der freundschaftliche Umgang von PolizistInnen mit Nazis, die zuvor StudentInnen auf dem Erfurter Anger angegriffen hatten.
Am 26. Juli die Erstürmung einer Privatparty und massive Verletzung und Beleidigung der BesucherInnen.
Am 28. Juli ein Pfeffersprayeinsatz wegen Ruhestörung gegen BesucherInnen der LAGUNE in der W.-Uhlworm-Straße.
Am 6. August das passive Verhalten und die widerwillige Anzeigenaufnahme durch die Polizei gegen Nazis, die zuvor den Stand einer Gegendemonstration angegriffen und einem Moderator das T-Shirt zerrissen hatten.
Ende August die Überwachung des Break-Isolation-FlüchtlingsCamps.
Ebenfalls in diesen Zeitraum fallend und beispielhaft für das Verhalten von Polizei, wenn es um die Unterstützung menschenverachtender Scheiße und Behinderung antifaschistischen Protests geht, ist die Lesung eines Thilo Sarrazin am 9. Mai in der Alten Oper. Anstatt gegen die Verbreitung rassistischer und sozialchauvinistischer Hetze vorzugehen, gerieten auch nicht etwa die BesucherInnen der braunen Hetzkampagne in den Fokus der Polizei, sondern die TeilnehmerInnen der Gegenkundgebung, welche mit völlig überzogenen und unrechtmäßigen Vorkontrollen eingeschüchtert und daran gehindert werden sollten, ihren Unmut zu äußern. Dabei ging es nicht nur um die rechtswidrige Datenerfassung der Protestierenden, es sollte auch in den Sachen herumgeschnüffelt werden.
Eine, die diesen polizeilichen Unfug nicht über sich ergehen lassen wollte und sich weigerte, ihre Tasche durchsuchen zu lassen, war Yve\tte. Auch sie wurde von den PoizeibeamtInnen dazu aufgefordert, sich kontrollieren und von diesen in ihrer Tasche rumwühlen zu lassen. Die BeamtInnen rechtfertigten ihr Vorgehen mit dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz, das aber bei Versammlungen keinerlei Bedeutung hat. Wir gehen davon aus, dass hier, wie dies auch schon häufiger der Fall war, Personenkontrollen ohne Rechtsgrundlage und aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes durchgezogen und Macht demonstriert werden sollte. Und um es auf die Spitze zu treiben, wurde dieser Machtanspruch dann auch von drei männlichen Beamten mit körperlicher Gewalt durchgesetzt. Dabei erlitt die Betroffene Verletzungen.
Doch anstatt gegen die rechtswidrig handelnden BeamtInnen zu ermitteln, wurde das Verfahren wegen Körperverletzung im Amt von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Viel wichtiger scheint es den Behörden hingegen, den absurden Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und die Verhängung eines Strafbefehls durchzusetzen. Dazu wurde nun die Hauptverhandlung beim Amtsgericht angesetzt.
Da wir, als UnterstützerInnen-Gruppe der Betroffenen, mit diesem Vorgehen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht nicht einverstanden sind, werden wir dagegen protestieren und rufen euch dazu auf, uns in diesem Protest zu unterstützen.
Das könnt ihr tun, indem ihr am 18. Februar 2013 ab 12.30 Uhr zum Amtsgericht in Erfurt kommt. Dort wird es eine Kundgebung gegen Polizeigewalt und Behördenwillkür geben. Der Prozess ist öffentlich und beginnt 14 Uhr. Und im Gerichtssaal ist es wärmer als draußen.
Betroffen ist Eine – Gemeint sind Alle
Polizeigewalt ist nicht nett- Solidarität mit Yev\tte
Aufruf zur Kundgebung aus Solidarität mit Yev\tte gegen gegen Polizeigewalt und Behördenwillkür am 18. Februar 2013 ab 12.30 Uhr am Amtsgericht in Erfurt
Dass die Thüringer Polizei mit Vorliebe gewaltbereite Jugendliche mit Waffen und Uniformen in ihren Dienst stellt ist nichts Neues. Auch nicht, dass diese angehalten sind, Taten und Übergriffe von rechten GewalttäterInnen zu verharmlosen oder diese zu schützen und gegen linksalternative Strukturen und Menschen ungleich härter vorzugehen. Am Deutlichsten zeigte dies wohl der Einsatz paramilitärischer Einheiten bei der Räumung des Besetzten Hauses am 16. April 2009 und der Machtdemonstration der hiesigen Provinzpolizei in den Wochen darauf. Besonders nett anzuschauen waren auch die Einsätze von Hundertschaften und Zivileinheiten zur Durchsetzung eines rechtswidrigen Alkoholverbots in der Innenstadt.
In den Monaten Mai bis August 2012 häuften sich mal wieder die polizeilichen Übergriffe in Erfurt. Um nur einige zu nennen:
Am 11. Mai der tätliche Angriff der wegen Ruhestörung anrückenden PolizistInnen auf BesucherInnen des, sich damals noch in der Trommsdorffstraße befindlichen, Veto.
Am 15. Juni der Angriff auf BesucherInnen einer Party der Offenen Arbeit unter Beifall der Nazis, die zuvor die BesucherInnen angegriffen haben.
Am 8. Juli die rassistische Kontrolle der Bundespolizei im Erfurter Bahnhof gegen den Flüchtlingsaktivist Tajmohammad Habibi, der daraufhin in Abschiebehaft genommen wurde.
Am 13. Juli die Vorgehensweise gegen BesucherInnen des Kunsthauses, die zuvor von Nazis angegriffen und verletzt wurden, die herbeigerufenen BeamtInnen aber der Meinung waren, dass es wichtiger wäre, die Personalien der Betroffenen aufzunehmen, als die geflüchteten TäterInnen zu verfolgen.
Am 22. Juli der freundschaftliche Umgang von PolizistInnen mit Nazis, die zuvor StudentInnen auf dem Erfurter Anger angegriffen hatten.
Am 26. Juli die Erstürmung einer Privatparty und massive Verletzung und Beleidigung der BesucherInnen.
Am 28. Juli ein Pfeffersprayeinsatz wegen Ruhestörung gegen BesucherInnen der LAGUNE in der W.-Uhlworm-Straße.
Am 6. August das passive Verhalten und die widerwillige Anzeigenaufnahme durch die Polizei gegen Nazis, die zuvor den Stand einer Gegendemonstration angegriffen und einem Moderator das T-Shirt zerrissen hatten.
Ende August die Überwachung des Break-Isolation-FlüchtlingsCamps.
Ebenfalls in diesen Zeitraum fallend und beispielhaft für das Verhalten von Polizei, wenn es um die Unterstützung menschenverachtender Scheiße und Behinderung antifaschistischen Protests geht, ist die Lesung eines Thilo Sarrazin am 9. Mai in der Alten Oper. Anstatt gegen die Verbreitung rassistischer und sozialchauvinistischer Hetze vorzugehen, gerieten auch nicht etwa die BesucherInnen der braunen Hetzkampagne in den Fokus der Polizei, sondern die TeilnehmerInnen der Gegenkundgebung, welche mit völlig überzogenen und unrechtmäßigen Vorkontrollen eingeschüchtert und daran gehindert werden sollten, ihren Unmut zu äußern. Dabei ging es nicht nur um die rechtswidrige Datenerfassung der Protestierenden, es sollte auch in den Sachen herumgeschnüffelt werden.
Eine, die diesen polizeilichen Unfug nicht über sich ergehen lassen wollte und sich weigerte, ihre Tasche durchsuchen zu lassen, war Yve\tte. Auch sie wurde von den PoizeibeamtInnen dazu aufgefordert, sich kontrollieren und von diesen in ihrer Tasche rumwühlen zu lassen. Die BeamtInnen rechtfertigten ihr Vorgehen mit dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz, das aber bei Versammlungen keinerlei Bedeutung hat. Wir gehen davon aus, dass hier, wie dies auch schon häufiger der Fall war, Personenkontrollen ohne Rechtsgrundlage und aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes durchgezogen und Macht demonstriert werden sollte. Und um es auf die Spitze zu treiben, wurde dieser Machtanspruch dann auch von drei männlichen Beamten mit körperlicher Gewalt durchgesetzt. Dabei erlitt die Betroffene Verletzungen.
Doch anstatt gegen die rechtswidrig handelnden BeamtInnen zu ermitteln, wurde das Verfahren wegen Körperverletzung im Amt von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Viel wichtiger scheint es den Behörden hingegen, den absurden Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und die Verhängung eines Strafbefehls durchzusetzen. Dazu wurde nun die Hauptverhandlung beim Amtsgericht angesetzt.
Da wir, als UnterstützerInnen-Gruppe der Betroffenen, mit diesem Vorgehen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht nicht einverstanden sind, werden wir dagegen protestieren und rufen euch dazu auf, uns in diesem Protest zu unterstützen.
Das könnt ihr tun, indem ihr am 18. Februar 2013 ab 12.30 Uhr zum Amtsgericht in Erfurt kommt. Dort wird es eine Kundgebung gegen Polizeigewalt und Behördenwillkür geben. Der Prozess ist öffentlich und beginnt 14 Uhr. Und im Gerichtssaal ist es wärmer als draußen.
Betroffen ist Eine – Gemeint sind Alle
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