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Repression am 17.8. bei Gegenkundgebung in Erfurt – Meldet euch bei uns

Am 17.8. fanden bei der Gegenkundgebung gegen die NPD umfangreiche Repressionsmassnahmen der örtlichen Polizei statt. (Siehe hier) Einige Betroffene haben sich nun bei uns gemeldet. Falls auch du betroffen bist und mit einer Vorladung/Strafbefehl rechnest oder bereits schon hast, bitte melde dich bei uns. Wir möchten die Repression gemeinsam in einer Soligruppe aufarbeiten und ggf. öffentlich machen. Die Kontaktdaten findest du auf unserer Kontaktseite.

Solidaritätsveranstaltung mit Kurd_innen in Syrien

Die Kurd_innen in Syrien haben unabhängig vom Baath-Regime und von der islamistisch-nationalistischen syrischen Opposition in den letzten Jahren Selbstverwaltungsstrukturen aufgebaut und ihre Gebiete (Westkurdistan) zumeist befreit. Sie organisieren sich in demokratischen Rätestrukturen unter direktem Einbezug auch der Assyrer_innen und Araber_innen. Dies findet international kaum Beachtung. In den letzten Wochen sind sie aufgrund ihres dritten Weges verschiedenen Angriffen ausgesetzt, einschließlich durch die Türkei. Besonders die Selbstverwaltungsstruktur in Afrin (nordwestlich von Aleppo) ist einer großen Angriffswelle und einem Lebensmittelembargo durch die Freie Syrische Armee und andere bewaffnete Gruppen ausgesetzt. Wir wollen mit dieser Veranstaltung darauf aufmerksam machen und Spenden für die Kinder dieses Gebiet sammeln.

Programm:
– Rede eiens PYD-Vertreters (Partei der Demokratischen Einheit – größte syrisch-kurdische Partei)
– Filmbeitrag zu Kurd_innen in Syrien
– Ozan Cömert (Musik aus Nord-Kurdistan)
– Bengi Agiri (Musik aus Westkurdistan)
– Koma Aberna (Musikgruppe aus Erfurt)
– Kurdische Tanzgruppe aus Thüringen

Am 7. Juli 2013 (Sonntag)
Von 14 bis 19 Uhr
Ort: Johannes-Langhaus, Stadtmission Erfurt, Allerheiligenstr. 10, Erfurt

Veranstalter: Kulturverein Mesopotamien, Erfurt e.V.
www.mesop.erfurt.org

Vortag und Diskussion: §129b-Verfahren und Repression gegen Kurd_innen in Deutschland

18. März

Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2010 finden in Deutschland auch gegen politische kurdische Aktivist_innen Ermittlungen nach §129b (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) statt. Im Prozess gegen Ali Ishan K. kam es bereits vor dem OLG Hamburg zu einer ersten Verurteilung zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft. Gegen diese Verurteilung hat die Verteidigung Revision eingelegt. Zu der Tatsache, dass der §129b der einzige Strafrechtsparagraph ist, bei dem eine politische Genehmigung durch das Bundesjustizministerium vor Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaften erforderlich ist, äußert sich Ali Ishan K.s Verteidigerin Cornelia Ganten-Lange: „Das Vorgehen im Zusammenhang mit dem §129b ist verfassungsrechtlich bedenklich. Die Gewaltenteilung wird aufgehoben. Es wird dem Justizministerium – also der Exekutive – überlassen zu entscheiden, ob eine ausländische Vereinigung terroristisch ist oder legitimen Widerstand gegen eine Diktatur leistet oder als legitime Befreiungsbewegung gelten darf. Diese Entscheidung ist dann von geostrategischen Interessenlagen abhängig.“

Kennzeichnend für alle laufenden Verfahren nach § 129b gegen kurdische Aktivist_innen ist, das die historischen und politischen Hintergründe in Kurdistan konsequent ausgeblendet werden. Ziel der Veranstaltung ist es daher, die internationalen Zusammenhänge darzustellen, die ausschlaggebend für die Repression gegen Kurd_innen in Deutschland sind.

18. März 2013 19 Uhr Lasallestrasse 50 Erfurt

Eine Veranstaltung der RH Erfurt, Kulturverein Mesopotamien, Azadi e.V. und Solid Thüringen. Diese Veranstaltung wird finanziert vom Freistaat Thüringen.

Polizeigewalt ist nicht nett- Solidarität mit Yev\tte

Auf­ruf zur Kund­ge­bung aus So­li­da­ri­tät mit Yev\tte gegen gegen Po­li­zei­ge­walt und Be­hör­den­will­kür am 18. Fe­bru­ar 2013 ab 12.​30 Uhr am Amts­ge­richt in Er­furt

Dass die Thü­rin­ger Po­li­zei mit Vor­lie­be ge­walt­be­rei­te Ju­gend­li­che mit Waf­fen und Uni­for­men in ihren Dienst stellt ist nichts Neues. Auch nicht, dass diese an­ge­hal­ten sind, Taten und Über­grif­fe von rech­ten Ge­walt­tä­te­rIn­nen zu ver­harm­lo­sen oder diese zu schüt­zen und gegen links­al­ter­na­ti­ve Struk­tu­ren und Men­schen un­gleich här­ter vor­zu­ge­hen. Am Deut­lichs­ten zeig­te dies wohl der Ein­satz pa­ra­mi­li­tä­ri­scher Ein­hei­ten bei der Räu­mung des Be­setz­ten Hau­ses am 16. April 2009 und der Macht­de­mons­tra­ti­on der hie­si­gen Pro­vinz­po­li­zei in den Wo­chen dar­auf. Be­son­ders nett an­zu­schau­en waren auch die Ein­sät­ze von Hun­dert­schaf­ten und Zi­vi­l­ein­hei­ten zur Durch­set­zung eines rechts­wid­ri­gen Al­ko­hol­ver­bots in der In­nen­stadt.

In den Mo­na­ten Mai bis Au­gust 2012 häuf­ten sich mal wie­der die po­li­zei­li­chen Über­grif­fe in Er­furt. Um nur ei­ni­ge zu nen­nen:

Am 11. Mai der tät­li­che An­griff der wegen Ru­he­stö­rung an­rü­cken­den Po­li­zis­tIn­nen auf Be­su­che­rIn­nen des, sich da­mals noch in der Tromms­dorff­stra­ße be­find­li­chen, Veto.

Am 15. Juni der An­griff auf Be­su­che­rIn­nen einer Party der Of­fe­nen Ar­beit unter Bei­fall der Nazis, die zuvor die Be­su­che­rIn­nen an­ge­grif­fen haben.

Am 8. Juli die ras­sis­ti­sche Kon­trol­le der Bun­des­po­li­zei im Er­fur­ter Bahn­hof gegen den Flücht­lings­ak­ti­vist Ta­j­mo­ham­mad Ha­bi­bi, der dar­auf­hin in Ab­schie­be­haft ge­nom­men wurde.

Am 13. Juli die Vor­ge­hens­wei­se gegen Be­su­che­rIn­nen des Kunst­hau­ses, die zuvor von Nazis an­ge­grif­fen und ver­letzt wur­den, die her­bei­ge­ru­fe­nen Be­am­tIn­nen aber der Mei­nung waren, dass es wich­ti­ger wäre, die Per­so­na­li­en der Be­trof­fe­nen auf­zu­neh­men, als die ge­flüch­te­ten Tä­te­rIn­nen zu ver­fol­gen.

Am 22. Juli der freund­schaft­li­che Um­gang von Po­li­zis­tIn­nen mit Nazis, die zuvor Stu­den­tIn­nen auf dem Er­fur­ter Anger an­ge­grif­fen hat­ten.

Am 26. Juli die Er­stür­mung einer Pri­vat­par­ty und mas­si­ve Ver­let­zung und Be­lei­di­gung der Be­su­che­rIn­nen.

Am 28. Juli ein Pfef­fer­spray­ein­satz wegen Ru­he­stö­rung gegen Be­su­che­rIn­nen der LA­GU­NE in der W.-​Uhl­worm-​Stra­ße.

Am 6. Au­gust das pas­si­ve Ver­hal­ten und die wi­der­wil­li­ge An­zei­gen­auf­nah­me durch die Po­li­zei gegen Nazis, die zuvor den Stand einer Ge­gen­de­mons­tra­ti­on an­ge­grif­fen und einem Mo­de­ra­tor das T-​Shirt zer­ris­sen hat­ten.

Ende Au­gust die Über­wa­chung des Break-​Iso­la­ti­on-​Flücht­lings­Camps.

Eben­falls in die­sen Zeit­raum fal­lend und bei­spiel­haft für das Ver­hal­ten von Po­li­zei, wenn es um die Un­ter­stüt­zung men­schen­ver­ach­ten­der Schei­ße und Be­hin­de­rung an­ti­fa­schis­ti­schen Pro­tests geht, ist die Le­sung eines Thilo Sar­ra­zin am 9. Mai in der Alten Oper. An­statt gegen die Ver­brei­tung ras­sis­ti­scher und so­zi­al­chau­vi­nis­ti­scher Hetze vor­zu­ge­hen, ge­rie­ten auch nicht etwa die Be­su­che­rIn­nen der brau­nen Hetz­kam­pa­gne in den Fokus der Po­li­zei, son­dern die Teil­neh­me­rIn­nen der Ge­gen­kund­ge­bung, wel­che mit völ­lig über­zo­ge­nen und un­recht­mä­ßi­gen Vor­kon­trol­len ein­ge­schüch­tert und daran ge­hin­dert wer­den soll­ten, ihren Unmut zu äu­ßern. Dabei ging es nicht nur um die rechts­wid­ri­ge Da­ten­er­fas­sung der Pro­tes­tie­ren­den, es soll­te auch in den Sa­chen her­um­ge­schnüf­felt wer­den.

Eine, die die­sen po­li­zei­li­chen Unfug nicht über sich er­ge­hen las­sen woll­te und sich wei­ger­te, ihre Ta­sche durch­su­chen zu las­sen, war Yve\tte. Auch sie wurde von den Poi­zei­be­am­tIn­nen dazu auf­ge­for­dert, sich kon­trol­lie­ren und von die­sen in ihrer Ta­sche rum­wüh­len zu las­sen. Die Be­am­tIn­nen recht­fer­tig­ten ihr Vor­ge­hen mit dem Thü­rin­ger Po­li­zei­auf­ga­ben­ge­setz, das aber bei Ver­samm­lun­gen kei­ner­lei Be­deu­tung hat. Wir gehen davon aus, dass hier, wie dies auch schon häu­fi­ger der Fall war, Per­so­nen­kon­trol­len ohne Rechts­grund­la­ge und auf­grund des äu­ße­ren Er­schei­nungs­bil­des durch­ge­zo­gen und Macht de­mons­triert wer­den soll­te. Und um es auf die Spit­ze zu trei­ben, wurde die­ser Macht­an­spruch dann auch von drei männ­li­chen Be­am­ten mit kör­per­li­cher Ge­walt durch­ge­setzt. Dabei er­litt die Be­trof­fe­ne Ver­let­zun­gen.

Doch an­statt gegen die rechts­wid­rig han­deln­den Be­am­tIn­nen zu er­mit­teln, wurde das Ver­fah­ren wegen Kör­per­ver­let­zung im Amt von der Staats­an­walt­schaft ein­ge­stellt. Viel wich­ti­ger scheint es den Be­hör­den hin­ge­gen, den ab­sur­den Vor­wurf des Wi­der­stands gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te und die Ver­hän­gung eines Straf­be­fehls durch­zu­set­zen. Dazu wurde nun die Haupt­ver­hand­lung beim Amts­ge­richt an­ge­setzt.

Da wir, als Un­ter­stüt­ze­rIn­nen-​Grup­pe der Be­trof­fe­nen, mit die­sem Vor­ge­hen von Po­li­zei, Staats­an­walt­schaft und Amts­ge­richt nicht ein­ver­stan­den sind, wer­den wir da­ge­gen pro­tes­tie­ren und rufen euch dazu auf, uns in die­sem Pro­test zu un­ter­stüt­zen.

Das könnt ihr tun, indem ihr am 18. Fe­bru­ar 2013 ab 12.​30 Uhr zum Amts­ge­richt in Er­furt kommt. Dort wird es eine Kund­ge­bung gegen Po­li­zei­ge­walt und Be­hör­den­will­kür geben. Der Pro­zess ist öf­fent­lich und be­ginnt 14 Uhr. Und im Ge­richts­saal ist es wär­mer als drau­ßen.

Be­trof­fen ist Eine – Ge­meint sind Alle

Polizeigewalt ist nicht nett- Solidarität mit Yev\tte

Auf­ruf zur Kund­ge­bung aus So­li­da­ri­tät mit Yev\tte gegen gegen Po­li­zei­ge­walt und Be­hör­den­will­kür am 18. Fe­bru­ar 2013 ab 12.​30 Uhr am Amts­ge­richt in Er­furt

Dass die Thü­rin­ger Po­li­zei mit Vor­lie­be ge­walt­be­rei­te Ju­gend­li­che mit Waf­fen und Uni­for­men in ihren Dienst stellt ist nichts Neues. Auch nicht, dass diese an­ge­hal­ten sind, Taten und Über­grif­fe von rech­ten Ge­walt­tä­te­rIn­nen zu ver­harm­lo­sen oder diese zu schüt­zen und gegen links­al­ter­na­ti­ve Struk­tu­ren und Men­schen un­gleich här­ter vor­zu­ge­hen. Am Deut­lichs­ten zeig­te dies wohl der Ein­satz pa­ra­mi­li­tä­ri­scher Ein­hei­ten bei der Räu­mung des Be­setz­ten Hau­ses am 16. April 2009 und der Macht­de­mons­tra­ti­on der hie­si­gen Pro­vinz­po­li­zei in den Wo­chen dar­auf. Be­son­ders nett an­zu­schau­en waren auch die Ein­sät­ze von Hun­dert­schaf­ten und Zi­vi­l­ein­hei­ten zur Durch­set­zung eines rechts­wid­ri­gen Al­ko­hol­ver­bots in der In­nen­stadt.

In den Mo­na­ten Mai bis Au­gust 2012 häuf­ten sich mal wie­der die po­li­zei­li­chen Über­grif­fe in Er­furt. Um nur ei­ni­ge zu nen­nen:

Am 11. Mai der tät­li­che An­griff der wegen Ru­he­stö­rung an­rü­cken­den Po­li­zis­tIn­nen auf Be­su­che­rIn­nen des, sich da­mals noch in der Tromms­dorff­stra­ße be­find­li­chen, Veto.

Am 15. Juni der An­griff auf Be­su­che­rIn­nen einer Party der Of­fe­nen Ar­beit unter Bei­fall der Nazis, die zuvor die Be­su­che­rIn­nen an­ge­grif­fen haben.

Am 8. Juli die ras­sis­ti­sche Kon­trol­le der Bun­des­po­li­zei im Er­fur­ter Bahn­hof gegen den Flücht­lings­ak­ti­vist Ta­j­mo­ham­mad Ha­bi­bi, der dar­auf­hin in Ab­schie­be­haft ge­nom­men wurde.

Am 13. Juli die Vor­ge­hens­wei­se gegen Be­su­che­rIn­nen des Kunst­hau­ses, die zuvor von Nazis an­ge­grif­fen und ver­letzt wur­den, die her­bei­ge­ru­fe­nen Be­am­tIn­nen aber der Mei­nung waren, dass es wich­ti­ger wäre, die Per­so­na­li­en der Be­trof­fe­nen auf­zu­neh­men, als die ge­flüch­te­ten Tä­te­rIn­nen zu ver­fol­gen.

Am 22. Juli der freund­schaft­li­che Um­gang von Po­li­zis­tIn­nen mit Nazis, die zuvor Stu­den­tIn­nen auf dem Er­fur­ter Anger an­ge­grif­fen hat­ten.

Am 26. Juli die Er­stür­mung einer Pri­vat­par­ty und mas­si­ve Ver­let­zung und Be­lei­di­gung der Be­su­che­rIn­nen.

Am 28. Juli ein Pfef­fer­spray­ein­satz wegen Ru­he­stö­rung gegen Be­su­che­rIn­nen der LA­GU­NE in der W.-​Uhl­worm-​Stra­ße.

Am 6. Au­gust das pas­si­ve Ver­hal­ten und die wi­der­wil­li­ge An­zei­gen­auf­nah­me durch die Po­li­zei gegen Nazis, die zuvor den Stand einer Ge­gen­de­mons­tra­ti­on an­ge­grif­fen und einem Mo­de­ra­tor das T-​Shirt zer­ris­sen hat­ten.

Ende Au­gust die Über­wa­chung des Break-​Iso­la­ti­on-​Flücht­lings­Camps.

Eben­falls in die­sen Zeit­raum fal­lend und bei­spiel­haft für das Ver­hal­ten von Po­li­zei, wenn es um die Un­ter­stüt­zung men­schen­ver­ach­ten­der Schei­ße und Be­hin­de­rung an­ti­fa­schis­ti­schen Pro­tests geht, ist die Le­sung eines Thilo Sar­ra­zin am 9. Mai in der Alten Oper. An­statt gegen die Ver­brei­tung ras­sis­ti­scher und so­zi­al­chau­vi­nis­ti­scher Hetze vor­zu­ge­hen, ge­rie­ten auch nicht etwa die Be­su­che­rIn­nen der brau­nen Hetz­kam­pa­gne in den Fokus der Po­li­zei, son­dern die Teil­neh­me­rIn­nen der Ge­gen­kund­ge­bung, wel­che mit völ­lig über­zo­ge­nen und un­recht­mä­ßi­gen Vor­kon­trol­len ein­ge­schüch­tert und daran ge­hin­dert wer­den soll­ten, ihren Unmut zu äu­ßern. Dabei ging es nicht nur um die rechts­wid­ri­ge Da­ten­er­fas­sung der Pro­tes­tie­ren­den, es soll­te auch in den Sa­chen her­um­ge­schnüf­felt wer­den.

Eine, die die­sen po­li­zei­li­chen Unfug nicht über sich er­ge­hen las­sen woll­te und sich wei­ger­te, ihre Ta­sche durch­su­chen zu las­sen, war Yve\tte. Auch sie wurde von den Poi­zei­be­am­tIn­nen dazu auf­ge­for­dert, sich kon­trol­lie­ren und von die­sen in ihrer Ta­sche rum­wüh­len zu las­sen. Die Be­am­tIn­nen recht­fer­tig­ten ihr Vor­ge­hen mit dem Thü­rin­ger Po­li­zei­auf­ga­ben­ge­setz, das aber bei Ver­samm­lun­gen kei­ner­lei Be­deu­tung hat. Wir gehen davon aus, dass hier, wie dies auch schon häu­fi­ger der Fall war, Per­so­nen­kon­trol­len ohne Rechts­grund­la­ge und auf­grund des äu­ße­ren Er­schei­nungs­bil­des durch­ge­zo­gen und Macht de­mons­triert wer­den soll­te. Und um es auf die Spit­ze zu trei­ben, wurde die­ser Macht­an­spruch dann auch von drei männ­li­chen Be­am­ten mit kör­per­li­cher Ge­walt durch­ge­setzt. Dabei er­litt die Be­trof­fe­ne Ver­let­zun­gen.

Doch an­statt gegen die rechts­wid­rig han­deln­den Be­am­tIn­nen zu er­mit­teln, wurde das Ver­fah­ren wegen Kör­per­ver­let­zung im Amt von der Staats­an­walt­schaft ein­ge­stellt. Viel wich­ti­ger scheint es den Be­hör­den hin­ge­gen, den ab­sur­den Vor­wurf des Wi­der­stands gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te und die Ver­hän­gung eines Straf­be­fehls durch­zu­set­zen. Dazu wurde nun die Haupt­ver­hand­lung beim Amts­ge­richt an­ge­setzt.

Da wir, als Un­ter­stüt­ze­rIn­nen-​Grup­pe der Be­trof­fe­nen, mit die­sem Vor­ge­hen von Po­li­zei, Staats­an­walt­schaft und Amts­ge­richt nicht ein­ver­stan­den sind, wer­den wir da­ge­gen pro­tes­tie­ren und rufen euch dazu auf, uns in die­sem Pro­test zu un­ter­stüt­zen.

Das könnt ihr tun, indem ihr am 18. Fe­bru­ar 2013 ab 12.​30 Uhr zum Amts­ge­richt in Er­furt kommt. Dort wird es eine Kund­ge­bung gegen Po­li­zei­ge­walt und Be­hör­den­will­kür geben. Der Pro­zess ist öf­fent­lich und be­ginnt 14 Uhr. Und im Ge­richts­saal ist es wär­mer als drau­ßen.

Be­trof­fen ist Eine – Ge­meint sind Alle