PM zum Prozess zu rassistischen Polizeikontrollen (24.10.).

Anbei dokumentieren wir die Pressemitteilung zum Racial Profiling-Prozess des Außerparlamentarischen Untersuchungsausschusses zum rassistischen Komplex Deutschland

Am 24.10.2014 fand im Amtsgericht Erfurt ein Prozess in Bezug auf eine Kontrolle nach „Racial Profiling“ Schema statt. Der Prozess wurde von einer Kundgebung unter dem Motto „Ein Prozess. Keine Gesellschaft. Ein rassistischer Komplex“ vor dem Gerichtsgebäude begleitet.

Hintergrund: Am 17. April 2014 kontrollierten zwei Beamte der Erfurter Landespolizei auf dem Erfurter Anger zwei Menschen, die sie als „nicht weiß“ bzw. „rumänisch“ konstruiert hatten, während sie alle anderen Personen ignorierten. Der Angeklagte beobachtete das Geschehen, wollte die rassistische Tat nicht unkommentiert hinnehmen und intervenierte. Nach längerer Diskussion fiel dabei auch der Satz: „Ihr seid Rassisten!“, welcher sich auf die deutsche Polizei bezog. Daraufhin stellten die Beamten Anzeige wegen Beleidigung.

Auch am heutigen Prozesstag wurde das rassistische Verhalten der Polizei erneut offenbar. Richterin Niedhammer* hatte zusätzlich zur Personenkontrolle am Einlass zum Justizzentrum – mit Metalldetektor, Taschen- und Personencheck – noch eine weitere, verschärfte Kontrolle durch Polizeibeamte der Landespolizei Erfurt angeordnet. Eine Maßnahme, wie sie nicht einmal zuletzt beim sog. „Erfurter Kunsthausprozess“ für notwendig erachtet worden war. Die beauftragten PolizistInnen ließen diese Gelegenheit nicht ungenutzt verstreichen: Ein dunkelhäutiger, deutscher Staatsbürger wurde als einzige Person bei diesen Einlasskontrollen gefragt, ob er eine ansteckende Krankheit hätte. Doch hiermit nicht genug, wurde ein Schwarzer Mensch afrikanischer Herkunft als Einziger genötigt, sich in den öffentlichen Fluren des Justizzentrums bis auf die Unterhose auszuziehen.

Außerdem wurde die Gewaltenteilung zwischen Polizei und Justiz außer Kraft gesetzt, um sich vor der Kritik an Rassismus und einer offenen Auseinandersetzung damit zu schützen. Die Polizei überschritt die gerichtspolizeiliche Anordnung der Richterin und schränkte eigenmächtig Grundrechte ein, indem sie darüber entscheiden wollte, wer an dem öffentlichen Prozess teilnehmen durfte und wer nicht. Auch wurde der Zugang der Presse zum Gerichtssaal erschwert.

In der Gerichtsverhandlung selbst wurde dem Angeklagten durch die Richterin Niedhammer das Wort verboten, als dieser im Rahmen seiner Einlassungen zum Tatvorwurf den alltäglichen Rassismus in deutschen Institutionen thematisierte. Der so von Vornherein zum Schweigen Verurteilte verließ daraufhin konsequenterweise die Verhandlung.

Die hier beschriebenen Übergriffe wurden nicht widerspruchslos hingenommen. Bei den rassistischen Einlasskontrollen wurde vehement eingeschritten. Auf der Kundgebung haben Betroffene im Anschluss an den Prozess den Rassismus in der deutschen Gesellschaft im Allgemeinen und der deutschen Polizei im Speziellen analysiert und kritisiert.

Die Strategie der Verneinung und repressiven Abwehr von Rassismusvorwürfen gegen Polizei und Justiz ist nicht aufgegangen. Im Gegenteil ist es öffentlich zu einer intensiven Auseinandersetzung und Offenlegung von rassistischen Strukturen gekommen.

Auch in Zukunft werden wir das Auftreten der Polizei kontrollieren und weiterhin konsequent einschreiten, wenn wir hierbei menschenverachtendes Verhalten beobachten sollten.


Außerparlamentarischer Untersuchungsausschuss zum rassistischen Komplex Deutschland

*Richterin Niedhammer kann bereits auf aussagekräftige, von ihr verhandelte Fälle zum Thema Rassismus und willkürlicher Polizeirepression verweisen:
http://arge2010.no-ip.org/diskussionen/forum.php?mod=viewthread&tid=3252 und „Aufgabe der Kustiz ist der Schutz von Polizeibeamten“, Zweite PM der Soligruppe 1708

Bei Nachfragen können Sie sich gern an Herrn Thomas Ndindah (The VOICE Refugee Forum Jena) wenden: mobil – +49176 99 621 504 oder mailto:thevoiceforum@gmx.de