Aufruf zur Kundgebung aus Solidarität mit Yev\tte gegen gegen Polizeigewalt und Behördenwillkür am 18. Februar 2013 ab 12.30 Uhr am Amtsgericht in Erfurt
Dass die Thüringer Polizei mit Vorliebe gewaltbereite Jugendliche mit Waffen und Uniformen in ihren Dienst stellt ist nichts Neues. Auch nicht, dass diese angehalten sind, Taten und Übergriffe von rechten GewalttäterInnen zu verharmlosen oder diese zu schützen und gegen linksalternative Strukturen und Menschen ungleich härter vorzugehen. Am Deutlichsten zeigte dies wohl der Einsatz paramilitärischer Einheiten bei der Räumung des Besetzten Hauses am 16. April 2009 und der Machtdemonstration der hiesigen Provinzpolizei in den Wochen darauf. Besonders nett anzuschauen waren auch die Einsätze von Hundertschaften und Zivileinheiten zur Durchsetzung eines rechtswidrigen Alkoholverbots in der Innenstadt.
In den Monaten Mai bis August 2012 häuften sich mal wieder die polizeilichen Übergriffe in Erfurt. Um nur einige zu nennen:
Am 11. Mai der tätliche Angriff der wegen Ruhestörung anrückenden PolizistInnen auf BesucherInnen des, sich damals noch in der Trommsdorffstraße befindlichen, Veto.
Am 15. Juni der Angriff auf BesucherInnen einer Party der Offenen Arbeit unter Beifall der Nazis, die zuvor die BesucherInnen angegriffen haben.
Am 8. Juli die rassistische Kontrolle der Bundespolizei im Erfurter Bahnhof gegen den Flüchtlingsaktivist Tajmohammad Habibi, der daraufhin in Abschiebehaft genommen wurde.
Am 13. Juli die Vorgehensweise gegen BesucherInnen des Kunsthauses, die zuvor von Nazis angegriffen und verletzt wurden, die herbeigerufenen BeamtInnen aber der Meinung waren, dass es wichtiger wäre, die Personalien der Betroffenen aufzunehmen, als die geflüchteten TäterInnen zu verfolgen.
Am 22. Juli der freundschaftliche Umgang von PolizistInnen mit Nazis, die zuvor StudentInnen auf dem Erfurter Anger angegriffen hatten.
Am 26. Juli die Erstürmung einer Privatparty und massive Verletzung und Beleidigung der BesucherInnen.
Am 28. Juli ein Pfeffersprayeinsatz wegen Ruhestörung gegen BesucherInnen der LAGUNE in der W.-Uhlworm-Straße.
Am 6. August das passive Verhalten und die widerwillige Anzeigenaufnahme durch die Polizei gegen Nazis, die zuvor den Stand einer Gegendemonstration angegriffen und einem Moderator das T-Shirt zerrissen hatten.
Ende August die Überwachung des Break-Isolation-FlüchtlingsCamps.
Ebenfalls in diesen Zeitraum fallend und beispielhaft für das Verhalten von Polizei, wenn es um die Unterstützung menschenverachtender Scheiße und Behinderung antifaschistischen Protests geht, ist die Lesung eines Thilo Sarrazin am 9. Mai in der Alten Oper. Anstatt gegen die Verbreitung rassistischer und sozialchauvinistischer Hetze vorzugehen, gerieten auch nicht etwa die BesucherInnen der braunen Hetzkampagne in den Fokus der Polizei, sondern die TeilnehmerInnen der Gegenkundgebung, welche mit völlig überzogenen und unrechtmäßigen Vorkontrollen eingeschüchtert und daran gehindert werden sollten, ihren Unmut zu äußern. Dabei ging es nicht nur um die rechtswidrige Datenerfassung der Protestierenden, es sollte auch in den Sachen herumgeschnüffelt werden.
Eine, die diesen polizeilichen Unfug nicht über sich ergehen lassen wollte und sich weigerte, ihre Tasche durchsuchen zu lassen, war Yve\tte. Auch sie wurde von den PoizeibeamtInnen dazu aufgefordert, sich kontrollieren und von diesen in ihrer Tasche rumwühlen zu lassen. Die BeamtInnen rechtfertigten ihr Vorgehen mit dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz, das aber bei Versammlungen keinerlei Bedeutung hat. Wir gehen davon aus, dass hier, wie dies auch schon häufiger der Fall war, Personenkontrollen ohne Rechtsgrundlage und aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes durchgezogen und Macht demonstriert werden sollte. Und um es auf die Spitze zu treiben, wurde dieser Machtanspruch dann auch von drei männlichen Beamten mit körperlicher Gewalt durchgesetzt. Dabei erlitt die Betroffene Verletzungen.
Doch anstatt gegen die rechtswidrig handelnden BeamtInnen zu ermitteln, wurde das Verfahren wegen Körperverletzung im Amt von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Viel wichtiger scheint es den Behörden hingegen, den absurden Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und die Verhängung eines Strafbefehls durchzusetzen. Dazu wurde nun die Hauptverhandlung beim Amtsgericht angesetzt.
Da wir, als UnterstützerInnen-Gruppe der Betroffenen, mit diesem Vorgehen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht nicht einverstanden sind, werden wir dagegen protestieren und rufen euch dazu auf, uns in diesem Protest zu unterstützen.
Das könnt ihr tun, indem ihr am 18. Februar 2013 ab 12.30 Uhr zum Amtsgericht in Erfurt kommt. Dort wird es eine Kundgebung gegen Polizeigewalt und Behördenwillkür geben. Der Prozess ist öffentlich und beginnt 14 Uhr. Und im Gerichtssaal ist es wärmer als draußen.
Betroffen ist Eine – Gemeint sind Alle
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