Proteste zum 13. Februar in Dresden: BverfG gibt Antifaschisten Recht

Im Folgenden findet ihr unsere Pressemitteilung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, dass die Versammlungsfreiheit auf dem Dresdner Heidefriedhof im Konflikt mit den offiziellen Gedenkfeierlichkeiten der Bombardierung der Stadt im Februar 1945 stärkt.

Außerdem noch Links zu sonstiger Berichterstattung in Bezug auf das Urteil:

Neues Deutschland: „Karlsruhe billigt Antifa-Protest auf Dresdner Friedhof“ (05.08.)

Alternative Dresden News: „Dresdner Gedenkzirkus erhält juristischen Dämpfer“ (05.08.)
Haskala: „Versammlungsfreiheit in Sachsen gestärkt: Bundesverfassungsgericht legitimiert antifaschistischen Protest und Kritik an Gedenkkultur in Dresden“ (05.08.)
DNN online: „Bundesverfassungsgericht: Protest auf Heidefriedhof am 13. Februar 2012 war erlaubt“ (05.08.)

[Pressemitteilung der Roten Hilfe OG Erfurt, 05. August 2014.]

Bundesverfassungsgericht gibt Antifaschisten Recht:
Ein Schlag gegen das Amtsgericht Dresden und die Repression gegen die Proteste rund um den 13. Februar in Dresden.

Antifaschist*innen bekommen immer wieder Ärger mit den Repressionsbehörden in Dresden, aufgrund der verschiedensten Protestformen rund um die „Erinnerung an die Bombardierung der Stadt Dresden im Februar 1945“. Dabei zielen diese Aktionen beispielsweise auf die Verhinderung oder Blockaden von Naziaufmärschen oder die kritische Stellungnahme angesichts politisch motivierter Gedenkzeremonien der Stadt Dresden.

Ein zentraler Ort der städtischen Gedenkpolitik ist auch der Heidefriedhof. Dort wo zur Erinnerung u.a. an die Zerstörung Coventrys und die Tötung abertausender Menschen in KZs verschiedene Stelen stehen, findet sich neben diesen auch eine solche mit der Aufschrift „Dresden“, um auf die Bombardierung der Stadt 1945 durch die Alliierten hinzuweisen.
Die Stadt Dresden veranstaltet jedes Jahr an diesem Ort ein öffentliches Gedenken, bei dem es wiederholt zu Protesten durch Antifaschist*innen kommt. In den letzten Jahren wurde dies immer schwieriger. Der Friedhof wurde vollumfänglich polizeilich abgesperrt, der Zugang nur unter der Bedingung einer Ausweiskontrolle ermöglicht.

Ein Genosse aus Thüringen entrollte 2012 mit anderen auf eben diesem Friedhof ein Transparent, um Kritik an der politischen Ausrichtung des städtischen Gedenkens kundzutun. Auf dem Transparent war zu lesen: „Es gibt nichts zu trauern – nur zu verhindern! Nie wieder Volksgemeinschaft – destroy the spirit of Dresden! Den Deutschen Gedenkzirkus beenden. Antifaschistische Aktion“ Der mögliche Zeitraum, indem das Transparent von den Trauernden gelesen werden konnte, wurde durch das Eingreifen von Polizeibeamten stark verkürzt. Die Aktion wurde durch die Anwendung von Zwang beendet, das Transparent eingerollt und die Antifaschist*innen, die als Träger*innen des Transparentes festgestellt wurden, erhielten einen Platzverweis. Kritik an der öffentlichen Gedenkpolitik wurde damit rigoros unterbunden.

In der Folge warf die Dresdner Ordnungsbehörde den betroffenen Antifaschist*innen „Belästigung der Allgemeinheit“ vor und stellt einen Bußgeldbescheid in Höhe von 150 Euro aus. Daraufhin stellte sich die Frage, ob die Möglichkeit der Formulierung einer Kritik am öffentlichen Gedenken der Stadt vor Ort überhaupt noch bestand – eine Frage, die vor allem auch den Rahmen für den zukünftigen Protest am Heidefriedhof betraf. Der Genosse klagte durch alle Instanzen.

Am heutigen Tag wurde öffentlich, dass das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde des Genossen Recht gibt. Das Gericht stellt fest:
„1. Die Zusammenkunft auf dem Heidefriedhof und das Entrollen des Transparents fallen unter den Schutz der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG.“
„2. Die angegriffene Entscheidung des Amtsgerichts verkennt den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit; weiter fehlt es an einer verfassungsrechtlich notwendigen Abwägung in der Sache.“

Dem Amtsgericht Dresden wurde auf die Finger geklopft, eine politische Ausrichtung der Rechtssprechung in Sachsen offenbar und ein Fall der Repression zurückgeschlagen.

Was dies für die künftigen Proteste am und auf dem Heidefriedhof heißt, werden wir wohl selbst herausfinden müssen. Es ist gibt in jedem Jahr einen 13. Februar!