[Anlaufstelle] 7.7., 19:00, Offene Arbeit

Unsere nächste Anlaufstelle für Betroffene von Repression findet am Donnerstag, den 7.7., von 19:00 bis 19:30 statt. Kommt in der Offenen Arbeit Erfurt vorbei, wenn ihr Fragen habt, einen Mitgliedsantrag oder Spenden abgeben wollt. Ihr findet uns im 1. OG des Hinterhauses. 🙂

Ansonsten erreicht ihr uns – wie üblich – per Mail oder Telefon.

Außerdem wollen wir euch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 24. Juni 2016 zu „ACAB“ hinweisen. In der Pressemitteilung des Gerichts wird ausgeführt, warum die Abkürzung „ACAB“ als Kollektivbeleidigung „nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe“ greift. Auch der entsprechende Beschluss vom 17. Mai 2016 ist dort zu finden.

Da uns immer wieder Verfahren zur Verwendung von ACAB beschäftigen, ist dies besonders interessant – auch wenn sich der entschiedenen Fall konkret auf eine Situation im Fußballstadion bezieht.