Prozess gegen Lauti-Fahrer gegen Auflagen eingestellt – Kundgebung fällt aus

Der Prozess gegen Thomas, den Fahrer der Demonstration vom 16. April 2009 wurde gegen Auflagen eingestellt. Der Prozess sollte morgen, am Mittwoch den 8.6.2011 um 9 Uhr stattfinden. Von hier aus wurde dazu auch zu einer Kundgebung um 8 Uhr aufgerufen. Da der Prozess nicht stattfindet, entfällt nun auch die Kundgebung. Die Unterstützer_innengruppe hat dazu eine Pressemitteilung verfasst:

Prozess gegen Thomas eingestellt

Der für morgen, den 08. Juni 2011 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Erfurt angesetzte Pro­zess gegen Thomas, den Fahrer des Lautsprecherwagens auf einer Demonstration gegen die Räumung des Besetzten Hauses am 16.04.2009, findet nicht statt. Der Richter hat angeboten den Prozess gegen Auflage in Höhe von 100 Arbeitsstunden einzustellen. Dieses Angebot, das nach §153a der Strafprozessordnung möglich ist, haben sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch der Angeklagte angenommen.

„Somit werden wir morgen die geplante Kundgebung vor dem Amtsgericht nicht abhalten“, sagte heute Vera Grone, eine Sprecherin der Unterstützer_innengruppe und dankte aus­drücklich für die in der letzten Zeit bekundeten Solidarität. „Mit der Einstellung wurde deut­lich, dass politisch und öffentlich geführte Prozesse den Druck auf die staatlichen Apparate erhöhen und sie nicht mehr ihr politisches Kalkül nach Belieben vollziehen können“, so Grone weiter. Ebenso schätze sie ein, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 26.05.2011 seinen Einfluss auf den Rückzieher zur Aburteilung von Thomas gehabt haben wird. Das Gericht stellte fest, dass sowohl die Gewahrsamnahmen, als auch die er­kennungsdienstlichen Maßnahmen gegen die Sitzblockierer_innen vor dem Tor des Be­setzten Hauses rechtswidrig waren.

„Die Annahme der Einstellung unter Auflagen bedeutet nicht, dass ich ein Eingeständnis zu einer Schuld oder Teilschuld vornehme, sondern vielmehr, dass ich mich dem politisch motiviert agierenden System von Anklage und Rechtsprechung weitestgehend entziehe und mich der Beliebigkeit eines Urteils nicht mehr aussetze“, so äußerte sich heute erst­mals der Angeklagte Thomas selbst. Dabei verwies er auf den langen und zermürbenden Prozesszirkus von Staatsanwaltschaft und Gericht, welches die Verhandlung bereits 5 mal ansetzte und immer wieder verschob. Außerdem bedankte er sich für die immer wieder in der Öffentlichkeit stattfindende Mobilisierung für Solidarität und Unterstützung.

„Offensichtlich konnte dem Versuch der Staatsapparate, durch den Prozess im Nachhinein die Polizeieinsätze vom 16.04.2009 als rechtmäßig festzustellen und zu legitimieren, noch einmal ein Riegel vorgeschoben werden“, äußerte sich Vera Grone. „Das Angebot des Richters, als auch das Eingehen durch die Staatsanwaltschaft darauf, macht einmal mehr deutlich, dass die Anklage gegen Thomas eine große überzogene Luftnummer gewesen ist und die Anklagepunkte nicht haltbar gewesen sind“, so Grone weiter.
Die Vorwürfe der schweren Körperverletzung, des gefährlichen Eingriffs in den Straßen­verkehr, dem Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten, der versuchten Körperverlet­zung und dem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wären unter dem Druck und der Beobachtung der Öffentlichkeit eingestürzt wie ein Kartenhaus. Diese Blamage wollten sie nach dem 26.05.2011 offensichtlich nicht schon wieder produzieren und stellten das Ver­fahren ein, schätzt die Unterstützer_innengruppe von Thomas die neuste Entwicklung ein.

Für nähere Informationen:
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