Wer an Demonstrationen oder Veranstaltungen teilnimmt, läuft immer auch Gefahr mit Polizei und Justiz konfrontiert zu werden. Unsere Rechtshilfetipps geben wichtige Hinweise zum Umgang mit den staatlichen Repressionsorganen in brenzligen Situationen.
Wir bieten an, gemeinsam mit den Angeklagten den Prozess vorzubereiten. Wir helfen bei der Suche nach AnwältInnen und bei der Öffentlichkeitsarbeit. Wir sorgen durch Solidaritätsveranstaltungen, Spendensammlungen und Zuschüsse aus den Beitragsgeldern dafür, dass die finanziellen Belastungen von vielen gemeinsam getragen werden. Anwalts- und Gerichtskosten können teilweise übernommen werden, aber auch wenn hohe Geldstrafen, Verlust des Arbeitsplatzes oder Gefangenschaft die Betroffenen oder ihre Familien in Schwierigkeiten gebracht hat, sind Zahlungen zum Lebensunterhalt möglich. Zu politischen Gefangenen halten wir Kontakt und treten dafür ein, dass die Haftbedingungen verbessert werden und insbesondere Isolationshaft aufgehoben wird; wir fordern ihre Freilassung.
Spätestens wenn Du eine Vorladung, einen Strafbefehl oder einen Gerichtstermin erhalten hast, solltest Du unverzüglich Kontakt mit der für Dich zuständigen Ortsgruppe aufnehmen. Kontakt Ortsgruppe Erfurt
In einem gemeinsamen Gespräch wird Deine Situation besprochen, falls notwendig, wird ein entsprechender Rechtsanwalt gesucht. Gemeinsam können uns Gedanken über die Prozessführung und die Solidaritäts- und Öffentlichkeitsarbeit zu deinem Fall machen.
Um von der Roten Hilfe eine finanzielle Unterstützung, z.B. für Anwaltskosten, zu bekommen, kannst du einen Unterstützungsantrag stellen.
Das brauchen wir:
· Name, Adresse, möglichst Telefonnummer und E-Mailadresse, unbedingt Kontonummer, Bank, BLZ
· Kurze Schilderung des Vorfalls: Was war der Anlass für die Festnahme, das Ermittlungsverfahren, den Prozess? An was für einer politische Aktion hast du dich beteiligt (z.B. kurze Beschreibung und Motto der Demonstration/Aktion, wo und wann hat sie stattgefunden? Wenn vorhanden: Kopien von Aufrufflugblättern etc. beilegen.)
· Was wird konkret vorgeworfen (§§)?
· Verlauf und jetziger Stand des Verfahrens: Hast du eine Vorladung/Strafbefehl/Anklageschrift bekommen; hat ein Prozeß stattgefunden; Gab es andere Betroffene? Wie ist das Verfahren ausgegangen? Sind weitere Gerichts-Instanzen zu erwarten oder ist das Verfahren bereits abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig
· Hast du Aussagen bei der Polizei/Staatsanwaltschaft/vor Gericht gemacht? Wenn ja, warum???
· Nachweis von Kosten: Höhe der Strafe, Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (Kopien der Rechnungen beilegen)
· Kopien von Vorladungen, Strafbefehlen, Anklagen, Urteilen
· Wurde bereits ein Teil von anderen Solifonds übernommen?
· Gab/gibt es bereits Solidaritäts- und Öffentlichkeitsarbeit zum Fall (wenn vorhanden Kopien von Flugblättern, Pressemitteilung, Medienberichten)?
· Sind noch weitere Kosten zu erwarten?
· Wurde der Prozess politisch geführt (z.B. durch eine Prozesserklärung) und/oder mit einer Ortsgruppe der Roten Hilfe oder einer anderen politischen Gruppe gemeinsam vorbereitet?
Es ist wichtig, daß du deinen Antrag frühstmöglich bei der jeweiligen Ortsgruppe stellts, da u.a. ein Antrag spätestens 9 Monate nach einem rechtskräftigen Urteil, bzw. der letzten Anwaltsrechnung/Gerichtsrechnung bei uns eingegangen sein muß. So kann auch eine sichere Bearbeitung und bei Anfrage eine bessere Hilfe nach unseren Möglichkeiten gewährleistet werden.
Wichtiger Hinweis:
Der Bundesvorstand hat beschlossen ab dem 1. Januar 2006 nur noch den Regelsatz (derzeit 50%) auf den Pflichtverteidigersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu bezahlen.
Eine Auswertung hat ergeben, dass der Pflichtverteidigersatz i.d.R. immer noch zu Mehreinnahmen gegenüber dem alten BRAGO Mittelsatz für die AnwältInnen bringt. Die Kosten sind nach RVG Mittelsatz z.T. doppelt so hoch wie nach altem BRAGO Mittelsatz. Mittelfristig würde das zu einer finanziellen Katastrophe für die Rote Hilfe führen.
Bitte deshalb deinen Rechtsanwalt / eure Rechtsanwältin deshalb nur den Pflichtverteidigersatz zu berechnen. Nur in begründeten Fällen (z.B. bei besonders aufwendigen Verfahren) zahlt die Rote Hilfe den Regelsatz auf höhere Gebühren.
Entscheidung über den Antrag
Nach Eingang deines Antrags prüft der Bundesvorstand nach den Maßgaben der Satzung und der Beschlüsse der Bundesdeligiertenversammlungen. ob die Rote Hilfe deinen Antrag unterstützt. Dir wird schriftlich mitgeteilt, ob der Antrag angenommen, abgelehnt, oder ob noch Unterlagen und/oder Informationen für eine Entscheidung fehlen.
HINWEIS: Die Bearbeitung der Anträge bis zur Entscheidung kann zwischen 2-3 Monate dauern.
Noch Fragen? Hier ein pdf mit den häufigsten FAQs.