Update zur Kampagne „Weimar im April“ + Ausstellungseröffnung „Vermummt und gewaltbereit – Polizeigewalt in Deutschland“

Schon im Juli gabe die Soli-Gruppe Weimar im April ein Update zum Stand der Verfahren ab – außerdem wurden die neuesten Prozesstermine, die alle für September geplant waren, veröffentlicht.
Achtung: Diese Termine vor dem Amtsgericht Weimar sind nun abgesagt – es wird erwartet, dass diese im Januar 2015 nachgeholt werden.

Veranstaltungshinweis: Wer sich über Aktuelles dazu informieren lassen und dazu noch eine Ausstellung zu Polizeigewalt in Deutschland sehen will, ist am Montag, den 01.09. um 20:30 in die [L50] (Lassallestraße 50, Erfurt) eingeladen! Die Soligruppe Weimar im April wird vor Ort sein.

Nach der Ausstellungseröffnung ist die Ausstellung auch zu weiteren Terminen geöffnet:

Öffnungszeiten:

1.9. 20.30 Uhr Eröffnung
3.9. 17.00-19.00 Uhr
4.9. 17.00-19.00 Uhr
5.9. 17.00-19.00 Uhr
7.9. 15.00-17.00 Uhr — bei Kaffee & Kuchen (vegan) gemütlich den Sonntagnachmittag verbringen
9.9. ab 16.00 Uhr
11.9. 16.00-18.00 Uhr
12.9. 17.00-19.00 Uhr
13.9. 14.00-19.00 Uhr
15.9. 17.00-19.00 Uhr
16.9. 17.00-19.00 Uhr
18.9. 17.00-19.00 Uhr
23.9. ab 19.00 Uhr
26.9. 17.00-24.00 Uhr Finissage mit Punkmusik, gleichzeitig ist dies der erste Solitresen in der neuen Saison

Proteste zum 13. Februar in Dresden: BverfG gibt Antifaschisten Recht

Im Folgenden findet ihr unsere Pressemitteilung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, dass die Versammlungsfreiheit auf dem Dresdner Heidefriedhof im Konflikt mit den offiziellen Gedenkfeierlichkeiten der Bombardierung der Stadt im Februar 1945 stärkt.

Außerdem noch Links zu sonstiger Berichterstattung in Bezug auf das Urteil:

Neues Deutschland: „Karlsruhe billigt Antifa-Protest auf Dresdner Friedhof“ (05.08.)

Alternative Dresden News: „Dresdner Gedenkzirkus erhält juristischen Dämpfer“ (05.08.)
Haskala: „Versammlungsfreiheit in Sachsen gestärkt: Bundesverfassungsgericht legitimiert antifaschistischen Protest und Kritik an Gedenkkultur in Dresden“ (05.08.)
DNN online: „Bundesverfassungsgericht: Protest auf Heidefriedhof am 13. Februar 2012 war erlaubt“ (05.08.)

[Pressemitteilung der Roten Hilfe OG Erfurt, 05. August 2014.]

Bundesverfassungsgericht gibt Antifaschisten Recht:
Ein Schlag gegen das Amtsgericht Dresden und die Repression gegen die Proteste rund um den 13. Februar in Dresden.

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